Die motorbezogene Versicherungssteuer ist ein fixer Bestandteil der laufenden Fahrzeugkosten in Österreich. Sie wird monatlich mit der Kfz-Versicherung eingehoben und war bislang nur auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anwendbar. Mit April 2025 wird diese Steuer auch für Elektrofahrzeuge eingeführt – mit einem eigenen Berechnungsmodell. Nur noch Kleinkrafträder (Mopeds bis max. 4 Kilowatt) mit elektrischem Antrieb sind befreit.
Zur Berechnung der Steuer werden – ähnlich wie bei einem PKW mit Verbrennungsmotor – die Motorleistung und (mangels eines CO2-Ausstoßes) das Eigengewicht des PKW herangezogen.
Die Grundlage bildet die Nenndauerleistung (in kW) laut Zulassungsschein. Dabei gelten folgende Abzugs- und Staffelwerte:
Staffelung:
Da E-Autos keinen CO₂-Ausstoß haben, wird zur Berechnung der Steuer zusätzlich das Eigengewicht herangezogen:
Staffelung:
Gesamte Steuerlast = Summe aus Motorleistung + Gewichtskomponente
Beispiel: Ein E-Auto mit 70 kW und 1750 kg Eigengewicht ergibt eine monatliche Versicherungssteuer von EUR 24,25 ab 01.04.2025.
Beispiel: 15 kW → EUR 5 / Monat
E-Mopeds mit weniger als 4 kW bleiben steuerfrei.
Staffelung:
Beispiel: 90 kW → EUR 48,50 / Monat