In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten. Dies spiegelt sich auch in der Unfallstatistik wider: Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden - also zwischen 5 und 7 Uhr - sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr. Über das Jahr verteilt lassen sich einzelne Monate mit einer höheren Anzahl an Wildunfällen erkennen, grundsätzlich ist aber jederzeit mit derartigen Unfällen zu rechnen.
Als Wildunfall bezeichnet man Unfälle mit Tieren, die bejagt werden dürfen. Man kann hier zwischen Haar- und Federwild unterscheiden. Unter Haarwild fallen Tiere wie Rehe, Hasen und Wildschweine, während zu Federwild Fasane oder Eulen zählen. Rund die Hälfte aller Wildschäden wird durch Rehe verursacht. Hasen nehmen Platz zwei der Statistik ein. Weitere Tiere, die häufig Unfälle auslösen, sind Fasane, Mader, Füchse sowie Wildschweine. Nicht zu Wildunfällen zählen Zusammenstöße mit Haus- und Nutztieren, wie zum Beispiel Hunden, Hühnern oder Pferden.
Wildtiere wählen instinktiv den kürzesten Weg zu ihrem Ziel und unterscheiden dabei nicht zwischen Straßen und Feldern. Besonders auf wenig befahrenen Straßen, die an einen Wald oder an ein Feld angrenzen, sollte man daher achtsam sein.
Studien haben ergeben, dass die meisten Autofahrer unbewusst annehmen, dass Wildtiere von rechts kommen. Tatsächlich queren Tiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleichermaßen. Die gesamte Fahrbahn sowie beide Straßenränder sollten daher – ganz besonders in Wildwechselzonen – aufmerksam beobachtet werden. Optimalerweise reduziert man hier die Geschwindigkeit und hält ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen.
Wenn man ein Wildtier am Straßenrand erblickt, sollte man dem ersten Reflex auszuweichen nicht nachgeben - da sowohl der Gegenverkehr, die Bäume am Fahrbahnrand oder ein Straßengraben, schlimmere Folgen haben könnten als der Zusammenprall mit einem Wildtier. Autofahrerclubs raten stark abzubremsen, das Lenkrad gut festzuhalten, zu hupen und gegebenenfalls die Scheinwerfer abzublenden, da Tiere, die vom Fernlicht geblendet werden, oft plötzlich stehen bleiben oder sich schreckhaft verhalten. Wenn der Zusammenprall vermieden werden konnte, sollte man unbedingt nach weiteren Tieren Ausschau halten, da Wildtiere meist im Rudel unterwegs sind.
Eine Vollbremsung kann den Zusammenprall mit einem Wildtier mitunter verhindern, steigert aber die Gefahr eines Auffahrunfalls durch nachkommende Lenker. Wie ist es in diesem Fall mit der Schuldfrage? Nach Ansicht der Höchstrichter, ist hier die Größe des Wildtieres entscheidend. Trifft man mit 50km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Lenker. Bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen. Der Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch hätte also schwerwiegende Folgen für den Lenker - daher ist eine Vollbremsung gerechtfertigt. Beachten Sie aber, dass Schäden, die im Zuge eines Ausweichmanövers ohne Kontakt mit dem Tier entstehen, nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt sind.
Anders verhält es sich bei Kleintieren wie Wildvögeln, Hasen und Eichhörnchen: hier ist aufgrund der Größe des Tieres eine Vollbremsung gefährlicher für den Nachfolgeverkehr als der Zusammenstoß mit dem Tier - den Fahrzeuglenker trifft somit ein Mitverschulden an dem Unfall, und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.