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Wildunfälle sind auf Österreichs Straßen keine Seltenheit. Nach aktuellen Zahlen des KFV kamen 2024/25 rund 65.000 Wildtiere im Straßenverkehr ums Leben. Am häufigsten betroffen waren Rehe, gefolgt von Hasen und Fasanen.
Im Durchschnitt kam damit etwa alle acht Minuten ein Wildtier ums Leben. Doch auch für Menschen können Kollisionen mit Wild schwerwiegende Folgen haben: Im Jahr 2024 wurden bei Wildunfällen in Österreich 374 Personen verletzt.
Doch wie reagieren Sie richtig, wenn ein Wildtier vor Ihrem Auto auftaucht? Was müssen Sie nach einem Wildunfall tun? Und welche Versicherung übernimmt einen Wildschaden? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten im Überblick.
Wildtiere kennen keine Verkehrsregeln. Vor allem dort, wo Straßen durch Wälder, Felder und andere natürliche Lebensräume führen, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer jederzeit mit Tieren auf oder neben der Fahrbahn rechnen.
Besondere Vorsicht ist in der Dämmerung und bei Dunkelheit geboten. Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ereignen sich durchschnittlich 47 Prozent der Wildunfälle mit Personenschaden bei Dunkelheit und 11 Prozent in der Dämmerung.
Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. Im Herbst werden die Tage kürzer und viele Fahrten fallen genau in jene Zeiten, in denen Wildtiere aktiv sind. Wildwechsel-Warnschilder sollten deshalb immer ernst genommen werden.
Rehe können auch im Hochsommer untertags auf der Straße auftauchen. Grund dafür ist unter anderem die Paarungszeit zwischen Mitte Juli und Mitte August. In dieser Zeit ist mit verstärkter Aktivität zu rechnen.
Grundsätzlich gilt daher unabhängig von der Jahreszeit: Besonders auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern sollten Sie aufmerksam und mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
Woher kommt das Wildtier? Viele Autofahrerinnen und Autofahrer haben darauf unbewusst eine klare Antwort: von rechts. Studien zeigen, dass 80 Prozent der Autofahrer erwarten, dass Wildtiere von rechts kommen.
Tatsächlich queren Tiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleichermaßen. Gerade in Wildwechselzonen sollten Sie deshalb nicht nur den rechten Straßenrand beobachten, sondern die gesamte Fahrbahn und beide Straßenränder im Blick behalten.
Lässt sich eine Kollision nicht mehr verhindern, sollten Sie stark und kontrolliert bremsen und das Lenkrad festhalten. Vermeiden Sie hektische Lenkbewegungen.
Nach dem Zusammenstoß halten Sie an einer sicheren Stelle an und schalten die Warnblinkanlage ein. Ziehen Sie Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck ab.
Gibt es verletzte Personen, leisten Sie Erste Hilfe und setzen Sie einen Notruf ab. Anschließend verständigen Sie die Polizei.
Eine Vollbremsung kann einen Auffahrunfall zur Folge haben. Ob die Lenkerin oder der Lenker des vorderen Fahrzeugs dabei ein Mitverschulden trägt, hängt unter anderem von der Größe des Wildtieres ab. Bei einem größeren Wildtier wie Wildschwein, Reh oder Hirsch kann ein Zusammenprall schwerwiegende Folgen für die Fahrzeuginsassen haben. Eine Vollbremsung ist daher gerechtfertigt.
Anders kann die Situation bei kleineren Tieren wie Wildvögeln, Hasen oder Eichhörnchen beurteilt werden. Hier kann eine Vollbremsung aufgrund der Größe des Tieres eine größere Gefahr für den nachfolgenden Verkehr darstellen. Der Lenkerin oder dem Lenker kann daher ein Mitverschulden an einem daraus entstehenden Auffahrunfall treffen – auch dann, wenn das nachfolgende Fahrzeug zu wenig Abstand gehalten hat.
Grundsätzlich gilt: Halten Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. So bleibt auch dann genügend Raum zum Reagieren, wenn dieses aufgrund eines plötzlich auftauchenden Wildtieres stark bremsen muss.
Ja. Nach einem Wildunfall ist die Polizei zu verständigen. Lassen Sie sich außerdem eine Meldebestätigung ausstellen.
Die Polizei informiert die örtliche Jägerschaft. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn ein verletztes Tier nach dem Zusammenstoß weiterläuft.
Entfernen Sie Unfallspuren am Fahrzeug zunächst nicht, da diese für die polizeiliche Begutachtung relevant sein können.
Melden Sie den Schaden anschließend umgehend bei Ihrer Versicherung – mittels Schadenformular oder polizeilicher Meldebestätigung.
Nein. Halten Sie Abstand und versuchen Sie nicht, ein verletztes Tier selbst einzufangen oder zu versorgen.
Auch ein Tier, das ruhig wirkt, kann aufgrund von Schmerzen und Stress plötzlich reagieren. Das gilt insbesondere für größere Wildtiere.
Die Versorgung beziehungsweise Bergung des Tieres sollten Sie den zuständigen Personen überlassen. Außerdem darf ein totes Wildtier nicht einfach mitgenommen werden.
Bei einem Wildschaden kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist. Schäden, die im Zuge eines Ausweichmanövers ohne Kontakt mit dem Tier entstehen, sind nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt.
Nach der polizeilichen Aufnahme sollten Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung melden und einen Termin in einer KFZ-Werkstatt vereinbaren.
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