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Ein klassisches Beispiel: Sabine kocht am Abend und ist in Gedanken bei den bevorstehenden Geburtstagsvorbereitungen ihrer Tochter. Sie stellt einen heißen Topf auf die Arbeitsfläche – ohne Topflappen oder Brett darunter. Das Ergebnis: ein hässlicher Brandfleck im Holz, der ersetzt werden muss. Solche alltäglichen Unfälle können teure Folgen haben.
Bei einem Sengschaden handelt es sich um einen räumlich begrenzten Schaden, der durch Übertragung von Wärme auf versicherte Sachen entsteht – ohne offenes Feuer, aber mit sichtbarer Beschädigung.
Typische Ursachen sind:
Im Unterschied zu einem klassischen Brandschaden liegt hier keine Flammenentwicklung vor – dennoch kann der Schaden erheblich sein.
Viele klassische Haushaltsversicherungen decken nur reguläre Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch ab. Sengschäden gehören nicht automatisch dazu – insbesondere dann nicht, wenn sie durch unvorsichtiges Verhalten entstehen. Deshalb lohnt sich ein Blick in den konkreten Deckungsumfang.
Bei der Helvetia Haushaltsversicherung sind Sengschäden wie folgt in unseren Deckungsvarianten abgesichert:
Ausgenommen sind typische Tabakwaren-Schäden wie u.a. durch Zigaretten, Pfeifen oder Shishas.
Besonders wichtige Begriffe in der Haushaltsversicherung sind die leichte und die grobe Fahrlässigkeit. Versicherungsverträge unterscheiden oft zwischen diesen beiden Stufen – und das kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Wir erklären den Unterschied:
Wenn der Schaden durch ein sorgloses unaufmerksames Verhalten verursacht wird – z. B. ein umgestoßenes Wasserglas.
Ein auffällig sorgloses Verhalten, das einem ordentlichen Menschen in der gleichen Situation nicht unterlaufen würde. Dazu gehört beispielsweise ein unbeaufsichtigter Herd mit brennender Pfanne, ein dauerhaft liegengelassenes Bügeleisen oder ähnliches Verhalten, bei dem die eigene Sorgfaltspflicht deutlich verletzt wurde.
In vielen älteren Versicherungsverträgen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel ein Küchenbrand durch Unachtsamkeit ausbricht, kann die Versicherung ganz oder teilweise die Leistung verweigern.
Unsere internen Analysen zeigen:
Das bedeutet oft: Im Schadensfall müssen Kundinnen und Kunden große Teile der Kosten oder sogar den gesamten Schaden selbst tragen.
Solche Maßnahmen reduzieren nicht nur das Risiko, sie zeigen auch, dass Sie sorgfältig agieren, was im Schadensfall hilft, Missverständnisse über Fahrlässigkeitsgrade zu vermeiden.
»Versicherungen unterscheiden sich neben der Prämienhöhe auch im Deckungsumfang. Vergleichen Sie daher Ihren bestehenden Vertrag regelmäßig und prüfen Sie, ob Sie in Sachen Deckung und Versicherungssumme noch optimal abgesichert sind.«