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  • Neuerungen für Hundehaltende in Niederösterreich ab 1. Juni

    30.05.2023 | Text: Christina Mittelbach | Foto: Depositphoto
    2023 ist das Jahr der Änderungen im niederösterreichischen Hundehaltegesetz. Das bedeutet: Hundehalter:innen müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. Welche das sind, lesen Sie hier.
Mit 1. Juni 2023 treten einige Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes 🐕 in Kraft. Erfahren Sie hier, welche das sind und was diese für Sie bedeuten.

Neuerungen für Hundehaltende in Niederösterreich ab 1. Juni

30.05.2023 | Text: Christina Mittelbach | Foto: Depositphoto
Mit 1. Juni 2023 treten einige Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes 🐕 in Kraft. Erfahren Sie hier, welche das sind und was diese für Sie bedeuten.
2023 ist das Jahr der Änderungen im niederösterreichischen Hundehaltegesetz. Das bedeutet: Hundehalter:innen müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. Welche das sind, lesen Sie hier.
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Tierversicherung

Welche Paragrafen des NÖ Hundehaltegesetzes werden per 1. Juni 2023 geändert?

Es handelt sich um die nachfolgenden Paragrafen:

  • § 3 Auffällige Hunde
  • § 4 Meldung der Hundehaltung (inkl. Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung)
  • § 5 Beschränkung der Hundehaltung
  • § 6 Hundehalteverbot
  • § 7 Ausnahmebestimmungen
  • § 10 Verwaltungsübertretungen

Welche Änderung gibt es und für wen gelten diese?

Die wichtigsten Änderungen können exemplarisch und überblicksmäßig wie folgt festgehalten werden:

  • Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzer:innen
  • Erweiterter Sachkundenachweis für Listenhunde und auffällige Hunde
  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde
  • Obergrenze zur Haltung von max. 5 Hunden in einem Haushalt

Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten (1. Juni 2023) angemeldet werden. "Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten, müssen binnen zwei Jahren (bis 1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind." Diese Meldung hat beim jeweiligen Gemeindeamt zu erfolgen.

Wo kann ich den gesamten Gesetzestext nachlesen und was bedeuten die Änderungen konkret für mich?
Hier finden Sie das entsprechende Landesgesetzblatt für Niederösterreich. Da es Ausnahmebestimmungen gibt, lohnt es sich, darin nachzulesen und individuell herauszufinden, welche Änderungen auf Sie als (zukünftige:r) NÖ Hundehalterin bzw. Hundehalter zukommen. Ebenso ist hier eine Übersicht über die einzelnen Gesetzesbestandteile zu finden. Auch Ihre Gemeinde hat womöglich einen entsprechenden Aushang, der kompakt die Hauptpunkte der Änderungen zusammenfasst.

Warum kommt es zu Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz?

Das novellierte niederösterreichische Hundehaltegesetz zielt darauf ab, Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen durch die Hundehaltung zu vermindern. Anlasspunkte sind Vorfälle, wie Hundebisse, die eine umfassende Behandlung nach sich ziehen können. Derartige Verletzungen sind oftmals auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.

Wie ist die Lage in den übrigen Bundesländern?

Durch Klick auf das jeweilige Bundesland erfahren Sie die hier gültige Gesetzeslage:

Tierversicherung bei Helvetia

Für diverse Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, haften Sie. Kosten, die im Zuge eines Schadensfalles entstehen, können unter Umständen hoch ausfallen. Daher empfiehlt Helvetia, auch in jenen Bundesländern ohne vorgeschriebener Hundehaftpflichtversicherung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Zusätzlich raten wir Ihnen zu einem PetCare Tierkrankenschutz für Ihren liebsten Vierbeiner. Sie haben eine Hundezucht oder einen Jagdhund? Helvetia versichert diese ebenso. Und selbst schnurrende Vierbeiner sind mit der passenden Katzenversicherung optimal versichert.

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