Die Haushaltsversicherung schützt den persönlichen Besitz wie Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Fahrräder vor Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl.
Versichert ist ausschließlich der Wohnungsinhalt des Versicherungsnehmers – also jener Person, auf die der Vertrag lautet. Die persönlichen Gegenstände anderer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sind dadurch nicht automatisch mitversichert.
Empfehlenswert ist daher, dass jede Person in der Wohngemeinschaft eine eigene Haushaltsversicherung abschlieĂźt.
Küche, Wohnzimmer und Bad werden häufig gemeinsam genutzt. Schäden in diesen Bereichen sind nur dann versichert, wenn die Räume im Vertrag angeführt sind und sich die betroffenen Gegenstände im Eigentum der versicherten Person befinden. Eine klare Vereinbarung innerhalb der Wohngemeinschaft sorgt hier für Transparenz.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt Kosten, wenn versehentlich ein Schaden an fremdem Eigentum verursacht wird – etwa wenn ein Handy oder Laptop einer Mitbewohnerin beschädigt wird.
In vielen Fällen ist die Privathaftpflicht bereits Teil der Haushaltsversicherung und sollte beim Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
Neben der Haushalts- und Haftpflichtversicherung gibt es weitere Absicherungen, die fĂĽr junge Menschen besonders relevant sind:
Eine Wohngemeinschaft bringt viele Vorteile, erfordert jedoch klare Regelungen beim Versicherungsschutz. Eine eigene Haushalts- und Haftpflichtversicherung bildet die Grundlage, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Ergänzende Versicherungen wie Unfall-, Berufs- und Rechtsschutzversicherungen schaffen zusätzliche Sicherheit für junge Erwachsene.