Auch bei weiteren Fragen steht der Kundenservice gerne telefonisch zur Verfügung: +49 69 - 58 00 55 300
Beide Zusatzversicherung ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug:
Die Teilkaskoversicherung schützt vor finanziellen Schäden bei Glasbruch, Wildunfällen und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem bei Diebstahl des PKWs oder seiner Teile.
Die Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für Schäden am Fahrzeug auf, wenn der Fahrer Schuld am Unfall hatte. Außerdem zahlt sie für Schäden durch Dritte, die für die Reparatur nicht selbst aufkommen können oder nicht versichert sind.
Die Vollkasko beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und umfasst zusätzlich einen Versicherungsschutz für entstandene Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder wenn kein Verursacher zu ermitteln ist (Fahrerflucht) sowie mutwillige Handlungen (Vandalismus) fremder Personen.
Ersetzt werden auch Reparaturkosten, erforderliche Wiederherstellungskosten. Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert am Tage des Schadens unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Einige Versicherer erstatten bei Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate ab Erstzulassung sogar den Neuwert. Dies gilt bereits dann, wenn die erforderlichen Reparaturkosten 80 Prozent des Neupreises erreichen oder übersteigen.
Nicht ersetzt werden entstandene Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung des Fahrzeugs.
Wichtig ist eine Vollkaskoversicherung vor allem bei teuren Schäden, welche die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen. Sinnvoll ist sie also immer dann, wenn das Fahrzeug einen Wert hat, der bei einem Totalschaden selbst nicht wieder aufgebracht werden könnte.
Für einen Neuwagen empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung mindestens für die ersten drei Jahre. Danach sollten Sie den Wert des Fahrzeuges prüfen und eventuell in die Teilkasko wechseln. Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadensfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nicht sogar preisgünstiger ist als eine Teilkasko. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt.
Vollkasko:
Inkl. Teilkasko:
In Einzelfällen ist jedoch auch die gleiche Selbstbeteiligung wie in Vollkasko möglich.
In der Teilkaskoversicherung ist das Fahrzeug versichert gegen:
Teilkasko:
Allgemein gilt, dass die Prämie sinkt, je höher die Selbstbeteiligung vereinbart wird. Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie lieber regelmäßig eine etwas höhere Beitragszahlung leisten möchten und dafür im Schadenfall weniger aufwenden müssen oder im Schadenfall eine höhere finanzielle Belastung in Kauf nehmen, dafür aber weniger für Ihre Kfz- Versicherung zahlen.
Anders als die Kfz-Haftpfllicht ist eine Kaskoversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie übernimmt je nach Deckungsumfang auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Aber Vorsicht: nicht in jedem Fall. Handelt jemand grob fahrlässig, kann eine Leistung zumindest in Frage gestellt werden.
Grob fahrlässig handelt, wer schon einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maß dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen - also kurz gesagt den gesunden Menschenverstand ausschaltet.
Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann begründet, wenn Sie ein schweres Verschulden trifft. Nach neuem Recht gilt für alle Kaskoverträge, dass eine anteilige Entschädigung entsprechend Ihrem Verschulden zu zahlen ist.
Welche Schadenfreiheitsklasse für Ihre Kfz-Versicherung berücksichtigt werden kann, hängt u.a. davon ab, ob Sie bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben oder Sie erstmalig eine solche beantragen.
Sofern bereits eine Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer besteht, berücksichtigen wir bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags auch die Zeit, die Sie bereits schadenfrei gefahren sind. Maßgebend ist die Schadenfreiheitsklasse (nicht der Beitragssatz in Prozent), denn die einzelnen Ver-sicherer erheben teilweise unterschiedliche Beitragssätze für die Schadenfreiheitsklassen.
Die Schadenfreiheitsklasse können Sie der aktuellen Beitragsrechnung Ihres derzeitigen Versicherers entnehmen. Möchten Sie ein Angebot berechnen, geben Sie bitte immer die Schadenfreiheitsklasse für das laufende Kalenderjahr ein. Bei einem Versicherungsbeginn im nächsten Jahr, berechnen wir automatisch die entsprechende
Schadenfreiheitsklasse, die Sie ohne Schaden erreichen. Sondereinstufungen können leider nicht übernommen werden.
Nein. Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Im Grundsatz gilt: Wer unfallfrei fährt, kommt im nächsten Jahr in eine bessere Stufe beim Schadenfreiheitsrabatt. Jeder SF-Klasse ist ein Beitragssatz zugeordnet, der in Prozenten ausgedrückt wird. Diese Prozentsätze sind nicht bei allen Anbietern gleich. Ausschlaggebend für die Versicherungsprämie ist dann der Tarif und somit die 100%-Prämie.
Wird Ihre Schadenfreiheitsklasse von Ihrem Vorversicherer bestätigt, dann übernehmen wir diese in Ihren neuen Vertrag. Falls Sie bislang noch keine eigene Kfz-Versicherung hatten, beginnen Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 0.
Wer seine Schadenfreiheitsklasse erfahren möchte, kann sie ganz einfach berechnen. Fahren Sie ein Kalenderjahr unfallfrei, haben Sie für sich ein schadenfreies Jahr erfahren (= SF 1). Jedes weitere unfallfrei gefahrene Kalenderjahr erhöht die Schadenfreiheit um +1, in diesem Beispiel also auf SF 2.
Ihre neue Schadenfreiheitsklasse ist in der Tarifinformation ausgewiesen. Es kommt darauf an, ob es im laufenden Kalenderjahr einen Schaden an Ihrem Fahrzeug gab oder nicht. In der Regel gilt:
Unter Umständen hat sich Ihre SF-Klasse allerdings nicht geändert. Mögliche Gründe:
Die Schadenfreiheitsklassen bei Helvetia in Prozent sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Falls Sie Ihr Fahrzeug bei einem anderen Unternehmen versichert hatten, können Sie Ihre aktuelle SF-Klasse der Versicherungspolice entnehmen.
Jein. Die ist vom gewählten Tarif abhängig. Im Tarif Helvetia AutoCare Premium ist eine Übertragung für Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Arbeitgeber möglich.
Im Tarif Helvetia AutoCare Smart ist dies auf den Ehepartner beschränkt.
Die versicherten Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung können selbst beeinflusst werden. Anders ist dies in der Teilkaskoversicherung, über die Risiken wie Brand, Blitzschlag, Hagel oder Diebstahl versichert sind. Deshalb gibt es in der Teilkaskoversicherung auch keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, wie dies in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung der Fall ist.
Wer unfallfrei fährt und seiner Versicherung keinen Schaden meldet erhält einen Schadenfreiheitsrabatt. Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wieviele Jahre der Versicherungsnehmer schadenfrei ist. Als Fahranfänger fängt man in der Regel bei SF-Klasse "0" oder "1/2" an, je nach Anzahl unfallfreier Jahre steigt sie dann entsprechend an bis SF 35. Falls ein Unfall passiert, muss das jedoch nicht heißen, dass man auf Null zurückfällt. Je nach Kondition des Versicherers gibt es besondere Rückstufungsregeln. Die SF-Klasse gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und bei der Vollkasko-Versicherung. Beide Versicherungen werden unabhängig voneinander berechnet. Die SF-Klasse kann man in der Regel vom Vorversicherer übernehmen bzw., falls das Fahrzeug einen anderen Halter hat, von diesem übernehmen.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. Unter anderem werden folgende Merkmale zur Beitragsermittlung für Ihr Kfz herangezogen:
Darüber hinaus berücksichtigen wir weitere Angaben, wie z.B. Ihre Fahrleistung pro Jahr und den Fahrerkreis, der das versicherte Fahrzeug nutzt.
Die Beitragsrechnung für das jeweilig kommende Versicherungsjahr erhalten Sie in der Regel in der Kalenderwoche 50-52 des aktuellen Jahres.
Wenn man im vergangengen Versicherungsjahr keinen Unfall hatte, ist es natürlich nicht so leicht zu verstehen, warum der Versicherungsbeitrag angepasst wird und man plötzlich mehr zahlen soll. Was allerdings bei den heutigen individuell zusammengestellten Tarifen gern vergessen wird - alle Versicherungsnehmer sind Teil eines Kollektivs, das gemeinsam das Risiko für eventulle Schäden Einzelner trägt.
Das bedeutet: Wir zahlen alle gemeinsam in einen Topf (egal um welche Versicherung es sich im Einzelfall handelt) und das Versicherungsunternehmen übernimmt die Verwaltung dieses Solidartopfs.
Wenn im vergangenen Jahr mehr für Schadenfälle aufgewendet werden musste, muss das Unternehmen die bestehenden Beiträge anpassen. Darüber werden Sie in der Beitragsinformation und Rechnung informiert. Aus rechtlichen Gründen wird in dieser Information der sogenannte fiktive Beitrag (also ohne Anpassung für das kommende Versicherungsjahr) angegeben und der tatsächlich gültige Gesamtbeitrag.
Bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und der Wechsel zu einem anderen Anbieter zu.
Wenn Sie Ihren Pkw bei Helvetia versichern möchten, haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre bisherige Versicherung zu kündigen:
Für alle Kfz-Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Vier Wochen Kündigungsrecht besteht auch, wenn ein Schaden gemeldet oder die Versicherung die Beiträge erhöht hat, ohne die Leistungen zu verbessern. Wenn Ihre Gesellschaft den Beitrag erhöht, können Sie innerhalb von vier Wochen kündigen. Wer den Stichtag verpasst, muss jedoch ein Jahr warten.
In Verbindung mit einem Fahrzeugwechsel kann jederzeit und ohne Fristen die Versicherung gewechselt werden. Der erworbene Schadenfreiheitsrabatt geht bei einem Wechsel nicht verloren.
Was zudem wissenswert ist:
Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, bei Beendigung eines Versicherungsvertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht oder Fahrzeugvollversicherung jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten auszustellen und diese dem Nachversicherer auf dessen Anfrage zu übermitteln:
Mit der Übermittlung der genannten Daten gilt die Verpflichtung des Versicherers nach dem Pflichtversicherungsgesetz als erfüllt. Der Nachversicherer ist berechtigt, bei Beginn des Vertrages die genannten Daten beim Vorversicherer abzufragen.
Der Vertrag kann jährlich zur Hauptfälligkeit am 01.01. gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und läuft somit jeweils mit dem 30.11. eines Jahres aus.
Sofern es eine Tarifänderung gab und sich der Beitrag erhöht hat, hat man ein Sonderkündigungsrecht.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird. Weitere Informationen zu Ihrem Kündigungsrecht finden Sie auf der zweiten Seite der Tarifinformation der Helvetia.
Die Internationale Versicherungskarte (IVK), umgangssprachlich bisher wegen ihrer Farbe »Grüne Versicherungskarte« genannt, dient bei Auslandsreisen als Versicherungsnachweis über das Bestehen Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Zwischenzeitlich erfolgt die Ausgabe der IVK in aller Regel auf weißem Papier.
Dieser Nachweis ermöglicht es Ihnen, bei den meisten auf der Rückseite der IVK aufgeführten Ländern einzureisen, ohne entsprechenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachkaufen zu müssen.
Dies wäre anderenfalls erforderlich, da auch in der EU bzw. den aufgeführten Ländern die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die diesbezüglichen Versicherungslösungen keineswegs vereinheitlicht sind.
Für manche der oben aufgeführten Länder gewähren wir nicht obligatorisch Versicherungsschutz im Ausland. Hier wäre im Einzelfall nachzufragen, ob eine Zusage für die Dauer des Aufenthalts im betreffenden Land gegeben werden kann — ggf. ist eine sogenannte "Grenzpolice" zu lösen.
Wenn Sie als Privatperson einen Pkw (ausgenommen jeweils Selbstfahrervermietfahrzeuge sowie Taxen und Mietwagen) versichert haben, umfasst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden, die Sie oder Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner als Fahrer eines solchen gemieteten, versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs auf einer Reise im Ausland verursachen.
Versicherungsschutz besteht nicht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht. Wir leisten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen, die Sie dem Versicherungsschein entnehmen können.
Treffen Sie schnellstmöglich folgende Sicherheitsvorkehrungen:
Die Regional- und Typklassen beeinflussen die Beitragshöhe von Kfz-Haftpflicht sowie Teil- und Vollkaskoversicherung. Ob und wie sich die Regionalklasse ändert, hängt von der durchschnittlichen Schadenhöhe in Ihrem Zulassungsbezirk ab. Die Typklassen hingegen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen jedes in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells wider. Mehr Kosten und Unfälle bedeuten höhere Klassen und damit höhere Beiträge. Die Regional- und Typklassen stuft jährlich ein unabhängiger Treuhänder für alle Versicherungen ein.
Der Tarif Helvetia AutoCare Premium und Smart kann nur über unsere Experten vor Ort abgeschlossen werden, da hier sehr individuell auf die jeweilige Situation der Leistungsumfang inklusive einer Beratung ermittelt wird.
Zur Berechnung des Versicherungsbeitrages werden zahlreiche Tarifmerkmale herangezogen. Eines davon ist die sog. "Typklasse". Je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus. Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanz jedes in Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodells wider. Wurden bspw. mit einem Fahrzeugtyp weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft und umgekehrt.
Mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz eVB) können Sie Ihre bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Eine solche Bestätigung muss stets – bei der Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, bei der Umschreibung auf einen anderen Halter oder bei der Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels – der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Beim Abschluß der Kfz-Versicherung erhalten Sie von ihren Vermittler die eVB und die Police. Für die Zulassung benötigen Sie nur die entsprechende eVB-Nummer. Sie gilt als Bestätigung, dass Sie die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung können Sie Ihre bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Eine solche Bestätigung muss stets - bei der Neu- oder Wiederzulassung eines Fahrzeugs, bei der Umschreibung auf einen anderen Halter oder bei der Umkennzeichnung im Falle eines Wohnortwechsels – der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Die Insassen-Unfallversicherung sichert den Fahrer des Fahrzeugs und alle berechtigten Insassen finanziell ab, unabhängig von der Schuldfrage. Und das bei allen Unfällen, die in unmittelbarem Zusammenhang
entstanden sind. Dabei sind Todesfall, Invalidität und ein beitragsfreies Krankenhaustagegeld für die Insassen gemäß den abgeschlossenen Summen mitversichert.
Wenn ein Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde oder sich bei der vorsätzlichen Ausführung oder dem Versuch einer Straftat ereignete.
Wenn Personen ohne Wissen oder Zustimmung des Halters das Fahrzeug nutzen.
Wenn Insassen einen Unfall durch Geistesstörungen, Epilepsie, Schlaganfall, schwere Nervenleiden oder durch Bewusstseinsstörungen des Fahrers infolge eines Blutalkoholgehalts von 1,1 Promille oder mehr erleiden.
Eine Kfz-Versicherung abschließen können natürliche, aber auch juristische Personen. Bei einem Kfz müssen Halter, Fahrer und Versicherungsnehmer nicht die gleiche Person sein. Das bedeutet, Sie können eine Kfz-Versicherung abschließen, ohne einen Führerschein zu besitzen. Allerdings ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die jeweiligen Fahrer des Kfz anzugeben.
Um Ihr Fahrzeug versichern zu können, benötigen wir Ihre Angaben im Kfz-Antrag, bspw. wer fährt das Fahrzeug oder wie lautet der aktuelle Tachostand. Ihr Vermittler hilft Ihnen mit Rat und Tat bei diesem Prozess. Ihre Angaben ermöglichen uns die optimale Ermittlung Ihrer Versicherungsprämie.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine solche Versicherungsdeckung kann ein Auto in Deutschland nicht zugelassen werden. Sie leistet nur gegenüber einem geschädigten Dritten (Personen- oder Sachschäden) und nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Es gibt 413 Zulassungsbezirke in Deutschland. Jedes Jahr berechnet der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) die Schadenbilanz dieser Zulassungsbezirke. Diese spiegelt sich in den sogenannten Regionalklassen wider. Wichtig: Es geht dabei nicht darum, wo der Schaden entstanden ist, sondern in welchem Zulassungsbezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Im Verbraucherportal des GDV kann man sich seine Regionalklassen für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko anzeigen lassen. An der Regionalklasse lässt sich ablesen, wie der jeweilige Beitrag der gewählten Versicherung ausfällt. Ist sie niedrig, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus.
Durch die Autohaftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter gegen Haftpflichtansprüche Dritter geschützt. Dies gilt jedoch nicht, für den Fahrer, wenn dieser die Fahrt ohne Wissen und/oder Einverständnis des Versicherungsnehmers angetreten hat oder er keine vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt. Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auf jeden Fall die vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestsummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, sowie 1,2 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass der Unfall-Verursacher bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haftet, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen.
Daher empfiehlt sich die Höchstdeckung von 100 Millionen pauschal, die lediglich bei Personenschäden eine Obergrenze von 15 Millionen Euro je geschädigte Person hat.
Es gibt folgende Nutzerkreise:
Ihre Kfz-Versicherung hat bis zum Zeitpunkt der Um-/Abmeldung Anspruch auf die vereinbarte Versicherungsprämie. Daher empfehlen wir Ihnen, das Fahrzeug zügig um- bzw. abzumelden.
Zur An-/Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Anders als die Kfz-Haftpfllicht ist eine Kaskoversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie übernimmt je nach Deckungsumfang auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Aber Vorsicht: nicht in jedem Fall. Handelt jemand grob fahrlässig, kann eine Leistung zumindest in Frage gestellt werden.
Grob fahrlässig handelt, wer schon einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maß dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen - also kurz gesagt den gesunden Menschenverstand ausschaltet.
Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann begründet, wenn Sie ein schweres Verschulden trifft. Nach neuem Recht gilt für alle Kaskoverträge, dass eine anteilige Entschädigung entsprechend Ihrem Verschulden zu zahlen ist.
Wir ersetzen im Falle der Beschädigung, der Zerstörung, des Totalschadens oder des Verlusts des Fahrzeugs in Ergänzung zu den Regeln der Kaskoversicherung nach A.2.6, A.2.8 bis A.2.14
Rufen Sie uns am besten noch vom Schadensort in unserem Servicecenter unter 01802 435838 (Inland) oder 0049 1802 435838 (Europäisches Ausland) an. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar! Melden Sie den Schaden bitte auch, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, damit wir schnell reagieren und Ihnen bei der Abwicklung
des Schadens helfen können.
Werkstattservice - Profitieren Sie von unserem Werkstattservice und sparen Sie bares Geld!
Optional zu allen drei Tarifen können Sie zu Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die Werkstattbindung wählen. Haben Sie sich für die Werkstattbindung entschieden, übernimmt AdmiralDirekt.de den kompletten Reparaturservice für Sie.
Dies beinhaltet einen kompletten Schadenservice:
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Sie im Fall der Kaskoversicherung mit Werkstattservice sowie bei Glasbruchschäden an den Scheiben Ihres Pkw dazu verpflichtet sind, vor der Reparaturvergabe unsere Weisungen einzuholen.
Rufen Sie uns dazu bitte an. Im Schadenfall stehen Ihnen unsere Mitarbeiter rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Wird Ihre Schadenfreiheitsklasse von Ihrem Vorversicherer bestätigt, dann übernehmen wir diese in Ihren neuen Vertrag. Falls Sie bislang noch keine eigene Kfz-Versicherung hatten, beginnen Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 0.
Dies wird auch von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich behandelt. Bei Helvetia erhalten Sie bei Abschluss des Exclusive-Tarifs einen Rabattschutz und werden nach einem Schaden im Folgejahr nicht hochgestuft.
Wenn bei einem Unfall die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt ist, können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Er ist die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle und ermittelt anhand von Fahrzeugkennzeichen des Unfallbeteiligten, dem Schadentag sowie dem Land, in dem der Unfall passiert ist, schnell und kompetent die gegnerische Versicherung.
Die kostenfreie Servicerufnummer lautet: 0800 2502600
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Falls Sie einen Zweitwagen versichern möchten, nehmen Sie bitte mit einem unserer Experten vor Ort oder unserem Kundenservice Kfz Kontakt auf.