Die Kastration ist in der Diskussion seitdem der Gesetzgeber 2002 den Tierschutz mit ins Grundgesetz aufgenommen hat. Eine Kastration ist im Einzelfall, wenn bspw. eine tierärztliche Indikation vorliegt, erlaubt. Speziell dann, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Wichtig ist, diesen Schritt immer mit dem Tierarzt zu klären.