Hier finden Sie die Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung, eine Erklärung zur Unternehmensführung, den aktuellen Geschäftsbericht der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG, Informationen zu § 134 b und c Aktiengesetz sowie Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088:
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen aus dem Geschäftsjahr 2023 gemäß §15 Mindestzuführungsverordnung:
Kapitalerträge: 32.076.520 Euro
Risikoergebnis: 9.389.894 Euro
Übriges Ergebnis: 6.839.877 Euro
Summe: 48.306.291 Euro
Rechnungszins: 27.382.908 Euro
Direktgutschrift: 6.504.496 Euro
Zuführung zur RfB: 13.776.916 Euro
Summe: 47.664.320 Euro
*Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „–“ bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Der Aufsichtsrat der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG hat am 4. September 2015 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für die Besetzung des Aufsichtsrates und des Vorstands im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft eine Zielgröße von Null für die Teilhabe von Frauen im Aufsichtsrat und im Vorstand beschlossen. Der Aufsichtsrat strebt aber an, dass bei in Zukunft anstehenden Besetzungen des Aufsichtsrats und des Vorstands Frauen stärker beteiligt werden. Der Vorstand hat für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands ebenfalls eine Zielgröße von Null festgelegt. Die Gesellschaft hält aufgrund ihrer geringen Mitarbeiteranzahl und -fluktuation starre Quoten, die für die Anwendung in großen, börsennotierten Unternehmen konzipiert worden, für wenig geeignet die Förderung der Teilhabe von Frauen unter angemessener Berücksichtigung der Unternehmensziele zu erreichen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Initiativen der Helvetia Gruppe unter dem Stichwort Vielfalt@Helvetia im jährlichen Corporate-Responsibility-Bericht.
Frankfurt am Main, den 27. Februar 2022
Informationen gem. § 134b Aktiengesetz
Die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG investiert sowohl direkt als auch indirekt über konzerneigene Fonds (SICAV) in Aktien. Weiterhin investiert die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG in Publikumsfonds entsprechend der in den Versicherungsverträgen der fondsgebundenen Lebensversicherungen vereinbarten Fondsanlage. Dadurch korrespondiert die Wertentwicklung der Deckungsrückstellung mit der Kapitalanlage. Die von der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG diesbezüglich gehaltenen Fonds sind im Geschäftsbericht aufgelistet. Soweit diese Fonds wiederum in Aktien investieren, kann die in der Aktionärsrechterichtlinie vorgesehene Mitwirkungspflicht unter anderem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Interesse der verwalteten Sondervermögen des jeweiligen Fonds, nicht aber von der Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG, wahrgenommen werden. Wie die Pflichten von den einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften wahrgenommen werden, kann deren jeweiliger Homepage entnommen werden.
Aufgrund des geringen Umfanges der Aktiendirektanlage verfolgen wir keine aktive Mitwirkungspolitik. Es erfolgt kein Einsatz von Stimmrechtsberatern und keine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären. Auf die Veröffentlichung unseres Abstimmungsverhaltens wird aufgrund des jeweils unbedeutenden Umfangs der Beteiligung an den einzelnen Aktiengesellschaften verzichtet.
Informationen gem. § 134c Aktiengesetz
Unsere Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen sind grundsätzlich langfristig (im Durchschnitt > 10 Jahre) und weisen eine feste Verzinsung in Höhe des bei Abschluss zugesagten Rechnungszinses aus. Dem tragen wir durch eine entsprechende Asset Allocation Rechnung, die im Rahmen des Asset Liability Management die Bedeckung der Verpflichtungen in Bezug auf Laufzeit und Ertrag sicherstellen soll. Aufgrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes für festverzinsliche Anlagen wird daher verstärkt in die Anlageklassen Aktien, Immobilien und alternative Anlagen investiert, für die eine entsprechende Mehrrendite erwartet wird. Das Risiko von Kursschwankungen von Aktien oder Währungen wird durch Einsatz von Derivaten zu Sicherungszwecken reduziert.
Für die Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern gilt Folgendes: