Allein im Straßenverkehr passiert in Deutschland alle 12 Sekunden ein Unfall. Und nicht alle Wege sind Arbeitswege. Wer privat unterwegs ist, fällt nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung - auch hier können wir Ihnen mit unserer Unfallversicherung weiter helfen. Unfallfolgen können gravierend sein und Ihren Alltag im schlimmsten Fall dauerhaft einschränken. Jetzt sind schnelle finanzielle Hilfen gefragt, um die Lebenshaltungskosten weiterhin zu decken. Doch mit einer einmaligen Zahlung ist es meist nicht getan. Unsere Lösung: die zuverlässige Helvetia Unfallrente.
Jeder Mensch stellt andere Ansprüche an sein Leben. Deshalb ist ein individueller Schutz zur Sicherung des Lebensstandards Grundvoraussetzung für eine gute Unfallrentenversicherung. Die Helvetia Unfallrente sichert Singles, Paare und Familien bedarfsgerecht ab – mit der Einkommenssicherung durch eine lebenslange Rentenzahlung ab 50 % Invalidität. In einem persönlichen Gespräch wird Ihr Versicherungsschutz von Ihrem Helvetia-Berater berechnet. Auf die letztendliche Höhe der Beiträge haben verschiedene Faktoren Einfluss, unter anderem:
Treffen Sie aufgrund der Folgen eines Unfalls die Entscheidung, früher aus dem Beruf auszuscheiden, verringern sich die Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der tatsächliche Rentenanspruch im Alter. Mit der privaten Unfallrente von Helvetia erhalten Sie rückwirkend ab dem Unfalltag Ihre lebenslange, monatliche Rentenzahlung – und zwar 100 % der vereinbarten Versicherungsleistung. Informieren Sie sich auch über unsere Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wir bieten Ihnen außerdem eine Mitversicherung Ihrer Kinder bis 1.000 Euro bzw. 100.000 Euro Grundsumme bei Invalidität an. Verstirbt der Rentenbezieher, gehen die Rentenleistungen automatisch auf die Hinterbliebenen über. Dabei spielt die Todesursache keine Rolle. Folgende Ansprüche auf Partner- bzw. Waisenrente sind in die Helvetia Unfallrente integriert:
Der Invaliditätsgrad nach einem Unfall wird immer in einem ärztlichen Gutachten festgestellt. Grundlage dafür sind die standardisierten Richtwerte für die Gliedertaxe – definiert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am höchsten bewertet sind dabei beispielsweise der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines Arms oder eines Beins mit bis zu 70 %. Mit knapp 50 % dahinter liegt ein Auge, wohingegen der Geschmackssinn mit lediglich 5 % bewertet wird. Mit 2 % Invalidität am geringsten bewertet, wird in der Gliedertaxe eine Zehe – mit Ausnahme der großen Zehe.