Allein im Straßenverkehr passiert in Deutschland alle 12 Sekunden ein Unfall. Und nicht alle Wege sind Arbeitswege. Wer privat unterwegs ist, fällt nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung - auch hier können wir Ihnen mit unserer Unfallversicherung weiter helfen. Unfallfolgen können gravierend sein und Ihren Alltag im schlimmsten Fall dauerhaft einschränken. Jetzt sind schnelle finanzielle Hilfen gefragt, um die Lebenshaltungskosten weiterhin zu decken. Doch mit einer einmaligen Zahlung ist es meist nicht getan. Unsere Lösung: die zuverlässige Helvetia Unfallrente.
Die Unfallrente von Helvetia kann Abhilfe schaffen, wenn Sie infolge eines Unfalls invalide werden. Sie greift – im Gegensatz zur gesetzlichen Invalidenrente – auch dann, wenn es sich um einen Sport-, Haushalts- oder Freizeitunfall handelt.
Für fast alle Alters- und Berufsgruppen ist die Kombination Unfallversicherung und Unfallrente sinnvoll, da Sie sowohl eine Einmalzahlung als auch eine lebenslange, monatliche Rente erhalten.
Schließen Sie die Unfallrente separat ab oder entscheiden Sie sich für das Komplettpaket
mit der Unfallversicherung Basisschutz bzw. Komfortschutz.
Mit der Helvetia Unfallrente haben Sie im Notfall einen starken Partner mit langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite. Sie entscheiden selbst über Ihre gewünschte Rentenleistung – entsprechend Ihrem Bedarf zwischen 100 und 2.500 Euro pro Monat. Außerdem ist die Kombination mit einer Partner- und Waisenrente möglich.
Jeder Mensch stellt andere Ansprüche an sein Leben. Deshalb ist ein individueller Schutz zur Sicherung des Lebensstandards Grundvoraussetzung für eine gute Unfallrentenversicherung. Die Helvetia Unfallrente sichert Singles, Paare und Familien bedarfsgerecht ab – mit der Einkommenssicherung durch eine lebenslange Rentenzahlung ab 50 % Invalidität. In einem persönlichen Gespräch wird Ihr Versicherungsschutz von Ihrem Helvetia-Berater berechnet. Auf die letztendliche Höhe der Beiträge haben verschiedene Faktoren Einfluss, unter anderem:
Treffen Sie aufgrund der Folgen eines Unfalls die Entscheidung, früher aus dem Beruf auszuscheiden, verringern sich die Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der tatsächliche Rentenanspruch im Alter. Mit der privaten Unfallrente von Helvetia erhalten Sie rückwirkend ab dem Unfalltag Ihre lebenslange, monatliche Rentenzahlung – und zwar 100 % der vereinbarten Versicherungsleistung. Informieren Sie sich auch über unsere Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wir bieten Ihnen außerdem eine Mitversicherung Ihrer Kinder bis 1.000 Euro bzw. 100.000 Euro Grundsumme bei Invalidität an. Verstirbt der Rentenbezieher, gehen die Rentenleistungen automatisch auf die Hinterbliebenen über. Dabei spielt die Todesursache keine Rolle. Folgende Ansprüche auf Partner- bzw. Waisenrente sind in die Helvetia Unfallrente integriert:
Die Helvetia Unfallrente schützt umfassend vor den Folgen eines Einkommensverlustes im Falle eines Unfalls – und die Familie auf Wunsch gleich mit.
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Invaliditätsgrad nach einem Unfall wird immer in einem ärztlichen Gutachten festgestellt. Grundlage dafür sind die standardisierten Richtwerte für die Gliedertaxe – definiert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am höchsten bewertet sind dabei beispielsweise der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines Arms oder eines Beins mit bis zu 70 %. Mit knapp 50 % dahinter liegt ein Auge, wohingegen der Geschmackssinn mit lediglich 5 % bewertet wird. Mit 2 % Invalidität am geringsten bewertet, wird in der Gliedertaxe eine Zehe – mit Ausnahme der großen Zehe.
Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind nicht dasselbe:
Erwerbsunfähig ist man, wenn man dem Arbeitsmarkt aufgrund schwerer Krankheit gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn eine Krankheit, eine Verletzung oder ein Kräfteverfall dafür verantwortlich sind, dass der Erlernte zuletzt ausgeübte Beruf zu über 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Zudem darf von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Möglichkeit bestehen, auf einen anderen Beruf zu verweisen. Die vorliegende Berufsunfähigkeit muss von Dauer sein und durch einen Arzt bestätigt: Bei den Top-Verträgen setzt das voraus, dass dem Beruf für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht nachgegangen werden kann.
Alle Verletzungen durch Eigenbewegungen sowie durch erhöhte Kraftanstrengungen sind im Helvetia Komfortschutz-Paket abgesichert. Dazu zählen auch Sportverletzungen wie der Kreuzbandriss oder Knochenbrüche infolge eines Sturzes.
Grundsätzliche gilt, dass private Versicherungsleistungen nicht mit gesetzlichen Ansprüchen verrechnet werden dürfen. Das ist auch bei der Kombination private Invalidenrente und gesetzliche Altersrente der Fall. Die Gesetzgebung sieht vor, dass Sie Ihre Rentenbezüge unabhängig von sonstigen Einkünften erhalten müssen. Zu diesen sonstigen Einkünften zählt beispielsweise auch die Helvetia Unfallrente. Auch im umgekehrten Fall, wenn Sie eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, wird weder die gesetzliche noch die private Unfallrente auf diese Leistungen angerechnet.
Zur Beantwortung dieser Frage muss zunächst zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen unterschieden werden. Beziehen Sie eine gesetzliche Unfall- und Erwerbsminderungsrente, können diese miteinander verrechnet werden. Voraussetzung ist das Überschreiten eines festgelegten Freibetrages. Bei einer freiwilligen Versicherung in der Berufsgenossenschaft (z. B. bei Selbstständigen), bei der Sie selbst Beiträge eingezahlt haben, werden weder Unfallrente noch Erwerbsminderungsrente gekürzt. Ebenso verhält es sich bei Leistungen der privaten Helvetia Unfallrente und einer gesetzlichen Rentenleistung.
Der Invaliditätsgrad nach einem Unfall wird immer in einem ärztlichen Gutachten festgestellt. Grundlage dafür sind die standardisierten Richtwerte für die Gliedertaxe – definiert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am höchsten bewertet sind dabei beispielsweise der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines Arms oder eines Beins mit bis zu 70 %. Mit knapp 50 % dahinter liegt ein Auge, wohingegen der Geschmackssinn mit lediglich 5 % bewertet wird. Mit 2 % Invalidität am geringsten bewertet, wird in der Gliedertaxe eine Zehe – mit Ausnahme der großen Zehe.