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Eine junge Frau, die im Rollstuhl sitzt, lächelt.

Unfallrente

Günstige Unfallrente mit lebenslanger Rentenzahlung.
Unfallrente ab Geburt
Flexible Rentenhöhe – ganz nach Ihrem Bedarf
Lebenslange Rente ab 50% Invalidität
Unsere Bewertungen:
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4.59/5
1260 Rezensionen
Siegel FAZ-Institut: Höchste Zufriedenheit Versicherungen (2023)
Höchste Kundenzufriedenheit
Das F.A.Z.-Institut bescheinigt »Höchste Zufriedenheit bei Versicherungskunden 2023« (04/23)

Mit Helvetia gegen Unfallfolgen bestens abgesichert

Allein im Straßenverkehr passiert in Deutschland alle 12 Sekunden ein Unfall. Und nicht alle Wege sind Arbeitswege. Wer privat unterwegs ist, fällt nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung - auch hier können wir Ihnen mit unserer Unfallversicherung weiter helfen. Unfallfolgen können gravierend sein und Ihren Alltag im schlimmsten Fall dauerhaft einschränken. Jetzt sind schnelle finanzielle Hilfen gefragt, um die Lebenshaltungskosten weiterhin zu decken. Doch mit einer einmaligen Zahlung ist es meist nicht getan. Unsere Lösung: die zuverlässige Helvetia Unfallrente.

Mit der Helvetia Unfallrente bestens geschützt

Unsere Tarife im Versicherungsvergleich

Die passende Unfallrente finden und abschließen

Jeder Mensch stellt andere Ansprüche an sein Leben. Deshalb ist ein individueller Schutz zur Sicherung des Lebensstandards Grundvoraussetzung für eine gute Unfallrentenversicherung. Die Helvetia Unfallrente sichert Singles, Paare und Familien bedarfsgerecht ab – mit der Einkommenssicherung durch eine lebenslange Rentenzahlung ab 50 % Invalidität. In einem persönlichen Gespräch wird Ihr Versicherungsschutz von Ihrem Helvetia-Berater berechnet. Auf die letztendliche Höhe der Beiträge haben verschiedene Faktoren Einfluss, unter anderem:

  • Alter des Versicherten bzw. ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt
  • ausgeübter Beruf bzw. spezifische Berufsgruppe mit erhöhtem Gefahrenpotenzial
  • gewünschte Rentenleistung (100 Euro bis 2.500 Euro) bei Invalidität

Treffen Sie aufgrund der Folgen eines Unfalls die Entscheidung, früher aus dem Beruf auszuscheiden, verringern sich die Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der tatsächliche Rentenanspruch im Alter. Mit der privaten Unfallrente von Helvetia erhalten Sie rückwirkend ab dem Unfalltag Ihre lebenslange, monatliche Rentenzahlung – und zwar 100 % der vereinbarten Versicherungsleistung. Informieren Sie sich auch über unsere Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wir bieten Ihnen außerdem eine Mitversicherung Ihrer Kinder bis 1.000 Euro bzw. 100.000 Euro Grundsumme bei Invalidität an. Verstirbt der Rentenbezieher, gehen die Rentenleistungen automatisch auf die Hinterbliebenen über. Dabei spielt die Todesursache keine Rolle. Folgende Ansprüche auf Partner- bzw. Waisenrente sind in die Helvetia Unfallrente integriert:

  • hinterbliebene Partner: 60 % lebenslange Partnerrente (max. 1.500 Euro pro Monat)
  • hinterbliebene Kinder (bis 18 Jahre): 40 % Waisenrente, max. 20 % pro Kind (bis 1.000 Euro pro Monat)
  • Ableben des hinterbliebenen Partners: Umwandlung in 100 % Waisenrente, max. 40 % pro Kind

Versicherungs­leistungen der Unfallrente

Leistungen

Ab 50 % Invalidität des Versicherten

Leistungen
100 % lebenslange Unfallrente, bis 2.500 EUR mtl., rückwirkend ab Tag des Unfalls

Versicherte Kinder

Leistungen
Bis 1.000 EUR mtl. sowie 100.00 EUR bei Invalidität (Grundsumme)

Rente für hinterbliebene Partner

Leistungen
60 % lebenslange Partnerrente, bis 1.500 EUR mtl.

Rente für hinterbliebene Kinder

Leistungen
40 % Waisenrente, max. 20 % pro Kind, bis 1.000 EUR mtl.

Ableben des hinterbliebenen Partners

Leistungen
Umwandlung in 100 % Waisenrente, max. 40 % pro Kind

Wie ermittelt sich der Invaliditätsgrad nach einem Unfall?

Der Invaliditätsgrad nach einem Unfall wird immer in einem ärztlichen Gutachten festgestellt. Grundlage dafür sind die standardisierten Richtwerte für die Gliedertaxe – definiert vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am höchsten bewertet sind dabei beispielsweise der Verlust bzw. die Funktionsunfähigkeit eines Arms oder eines Beins mit bis zu 70 %. Mit knapp 50 % dahinter liegt ein Auge, wohingegen der Geschmackssinn mit lediglich 5 % bewertet wird. Mit 2 % Invalidität am geringsten bewertet, wird in der Gliedertaxe eine Zehe – mit Ausnahme der großen Zehe.

Häufig gestellte Fragen zur Unfallrente

Wie wirkt sich die Unfallrente auf andere Bezüge aus?