Wie viel Spaß und Nutzen ein Fahrzeug auch bringt, es birgt auch große Risiken. Um bei einem Unfall den Fahrzeughalter vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren, verlangt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese darf ein Fahrzeug im Straßen- und Wasserverkehr nicht bewegt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Fremdschäden auf – Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die freiwillige Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.