Bei Helvetia kein Problem. Wenn Sie Fragen haben oder aus sonst einem Grund einen persönlichen Beratungstermin wünschen, wenden Sie sich einfach an Ihren Helvetia-Experten vor Ort:
Sie möchten wissen, wie bei der betrieblichen Altersvorsorge die Auszahlung und Besteuerung funktioniert? Ihr Helvetia Berater kann Ihnen dazu detaillierte Informationen liefern, die individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt sind. Gern können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren und sich ein Angebot erstellen lassen. Ob nun mit betrieblicher Altersversorgung über die Unterstützungskasse, Pensionszusage oder doch lieber der Direktversicherung – wir beraten Sie gerne!
Helvetia WorkLife Pro nutzt die besonderen Vorteile der rückgedeckten Unterstützungskasse – konkret der Unterstützungskasse VKH (Versorgungskasse Helvetia Versicherung e.V.). Die VKH ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung übernimmt. Die zugesagten Leistungen werden dabei passgenau durch die Rückdeckungsversicherung Helvetia WorkLife Pro ausfinanziert.
Die Beiträge sind nahezu unbegrenzt steuerfrei für den Arbeitnehmer. Die Steuerfreiheit der Unterstützungskasse kann zusätzlich zur Steuerfreiheit der Direktversicherung genutzt werden. Ihr Arbeitgeber kann die Zuwendungen nach § 4 d EStG als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Erst die späteren Leistungen sind von Ihnen - zu einem im Alter voraussichtlich geringeren Steuersatz – zu versteuern. Bei der Kapitalauszahlung kann zusätzlich der Vorteil der steuergünstigen Fünftelungsregelung nach § 34 EStG genutzt werden.
Als erster Baustein ist die Entgeltumwandlung über die Direktversicherung Helvetia WorkLife Direct sinnvoll. Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2024: 302 EUR monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei. Für alle, die die Förderung der Direktversicherung ausgeschöpft haben, ist die Unterstützungskasse die ideale Erweiterung. In der Unterstützungskasse können weitere 302 EUR monatlich sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Auch über diese Grenzen hinaus bleiben die Beiträge zur Unterstützungskasse unbegrenzt steuerfrei.
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sind in vielen Fällen von der Sozialversicherung befreit. Somit sparen sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und können die entsprechenden Beiträge gezielt zum Aufbau ihrer Altersversorgung verwenden. Besonders attraktiv ist daher die Möglichkeit der steuerfreien Altersversorgung über die GmbH. Mit Helvetia WorkLife Pro kann ein GGF auch hohe Beiträge steuerfrei einzahlen und sich so eine angemessene Altersversorgung sichern.
Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind gesetzlich unverfallbare Anwartschafen und laufende Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Der Arbeitgeber leistet hierzu einen Beitrag an den PSV. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) entfällt die PSV-Pflicht – die Insolvenzsicherung erfolgt durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung.
Nein, bei dem Tarif Helvetia WorkLife Pro fallen beim normalen Lastschriftverfahren keine Verwaltungsgebühren in der Unterstützungskasse VKH an.
Sollen die eingezahlten Beiträge zu Ihrer Rente nicht verloren gehen, können Sie bei der Helvetia optional einen Leistungsbezug im Todesfall vereinbaren. Dies ermöglicht die optimale Absicherung des Partners, indem eine eigenständige, lebenslange Partnerrente in den Vertrag eingeschlossen wird.
Die bAV der Helvetia kann nicht nur Leistungen in Bezug auf die Altersrente gewähren, sondern auch eine mögliche Berufsunfähigkeit (BU) absichern. Das ist immer dann wichtig, wenn Sie nicht privat bereits ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Die finanziellen Folgen einer BU können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer enorm sein. Entscheiden Sie sich für eine von zwei Varianten, um Kosten zu sparen. Wählen Sie entweder eine reine Beitragsbefreiung für die Prämienzahlungen der Altersrente oder vereinbaren Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente. Selbstverständlich lässt sich das Ganze individuell gestalten, d. h. für Angestellte in verschiedenen Positionen können auch unterschiedliche Bedingungen ausgehandelt werden.
Damit die Renten jährlich mindestens um 1 % p.a. steigen, können Sie die Option der garantierten Rentensteigerung in den bAV-Vertrag integrieren.
Die Unterstützungskasse lohnt sich besonders für alle, die über die steuerfreien Grenzen der Direktversicherung sparen wollen. Sie ist daher besonders attraktiv für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Führungskräfte, die einen besonders hohen Versorgungsbedarf haben. Auch für das Unternehmen stellt die rückgedeckte Unterstützungskasse eine steuergünstige Finanzierung dar, da die Zuwendungen als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Das angesparte Kapital ist vor vorzeitiger Verwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld (Hartz IV-sicher) geschützt.
Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgeber zugesagt. Der Gesetzgeber hat ein starkes Interesse am Ausbau der betrieblichen Altersversorgung und fördert die Betriebsrente deshalb durch Einsparung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmerseite und Sozialversicherungsersparnis auf Arbeitgeberseite. Die betriebliche Altersvorsorge kann in Form einer arbeitnehmerfinanzierten oder arbeitgeberfinanzierten Lösung angeboten werden.
Nein, eine Auszahlung kann frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (60. Lebensjahr bei Altverträgen) vorgenommen werden. Das hängt mit der steuerlichen Förderung zusammen – sie ist darauf ausgerichtet, dass für die Rentenvorsorge gespart wird und nicht schon zu früheren Zeitpunkten Geld entnommen wird.