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Wassersport-Kaskoschaden online melden

Egal ob Kollision, Sturm oder Diebstahl – Melden Sie Ihren Wassersport-Kaskoschaden einfach und schnell online. Füllen Sie das Formular aus, und wir kümmern uns um den Rest.
Helvetia Versicherungsnehmer
Haben Sie Ihre Versicherungsscheinnummer zur Hand?

Falls Sie Ihre Versicherungsscheinnummer (VSNR) nicht zur Hand haben,
können Sie das Formular auch ohne diese Angabe ausfüllen. Geben Sie
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Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten

Bitte geben Sie an, ob Sie eine der folgenden Substanzen konsumiert hatten:

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Angaben zum Bootsführer

Die Angaben zum Bootsführer sind nur dann erforderlich, wenn eine andere Person als der Versicherungsnehmer das Boot geführt hat.

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Gibt es reparierte Vor- oder Altschäden?
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Laden Sie relevante Dokumente hoch Die maximale Dateigröße für den Upload beträgt 18 MB. Anhänge können ggf. gesondert per E-Mail des Versicherungsnehmers, an schaden@helvetia.de gesendet werden.
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Was wurde beschädigt/gestohlen?
Bitte geben Sie an, was genau gestohlen und/oder beschädigt wurde.
Ich habe folgende Fragen/Bemerkungen
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Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG
Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall


Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit) und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Verletzung der Obliegenheit
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Beweislast
Im Falle der Verletzung einer Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Versicherte Person
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

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Hinweise zum Datenschutz
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