Bei einer Mopedversicherung beginnt das Versicherungsjahr immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Damit auf einen Blick sichtbar ist, für welches Jahr die Versicherung abgeschlossen wurde und ob das Kennzeichen für das aktuelle Jahr gilt, ist die Schrift in jedem Jahr anders farbig.
Nach dem Sie Ihre Mopedversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie alle relevanten Versicherungsunterlagen per Email. Mit den Versicherungskennzeichen geht das natürlich nicht. Diese kommen innerhalb von ein paar Tagen per Post.
Die Moped- bzw. Rollerversicherung ist eine sog. "Ablaufpolice". Das bedeutet, sie endet automatisch ohne dass man sie kündigen muss. Das heißt aber auch, dass man jedes Jahr erneut eine Mopedversicherung abschließen muss, wenn man es weiter nutzen möchte.
Nein, die Mopedversicherung muss nicht aktiv gekündigt werden. Sie endet ohne dass es einer Kündigung bedarf jeweils zum 28.02. bzw. 29.02. des Folgejahres.
Auch wenn Sie noch nicht volljährig sind, können Sie mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten die Helvetia Mopedversicherung abschließen. Die Erlaubnis wird beim Online-Abschluß über die Abgabe der Einzugsermächtigung durch den Erziehungsberechtigten erfragt. Die Gebühren werden dann vom Konto des Erziehungsberechtigten per Lastschrift eingezogen.