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Wenn Kleinkinder die Welt erobern

Eltern sollten Schadens- und Unfallversicherungsschutz anpassen.
18. September 2012

Wenn Kleinkinder beginnen, selbstständig die Welt zu entdecken, ist plötzlich nichts mehr vor ihnen sicher. Der eigene Haushalt ist darauf meist eingerichtet, aber wie ist das bei Freunden? Besteht Versicherungsschutz, wenn das Kind etwas kaputt macht? Die Schweizer Versicherung Helvetia hat wichtige Tipps für die ersten Lebensjahre zusammengestellt.

Kinder unter sieben Jahren gelten vor dem Gesetzgeber als nicht-deliktfähig. Das bedeutet, dass sie für ihre Taten noch nicht verantwortlich gemacht werden können. In vielen Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch unter sieben-jährige Kinder ausgeschlossen. Viele Eltern fühlen sich dennoch moralisch verpflichtet, für den Schaden ihrer Kinder aufzukommen.

So verwundert es nicht, dass 56 Prozent der Familien mit Kindern sich wünschen, dass ihre Haftpflicht auch dann zahlt, wenn ihr Kindergartenkind einen Schaden verursacht, wie eine repräsentative Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der Helvetia ergab. Wenn der vierjährige Sohn etwa im Übermut den Laptop von Freunden vom Tisch fegt, sind Eltern gut beraten, wenn sie die Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflicht-Versicherung genau kennen und Schäden von nicht-deliktfähigen Kindern explizit eingeschlossen sind.

Gerade Eltern mit kleinen Kindern müssen sich häufig um viele Dinge gleichzeitig kümmern – da passieren leicht einmal Flüchtigkeitsfehler. Doch grobe Fahrlässigkeit ist in den meisten Schadensversicherungen nicht eingeschlossen. Dazu zählt etwa, die einlaufende Badewanne zu vergessen und eine Überschwemmung zu verursachen oder die Wohnungstüre bei Verlassen des Hauses nicht abzuschließen, sodass Einbrecher leichtes Spiel haben. Auch Spielgeräte im Garten und Kinderwägen in Hausfluren sind relativ leichte Beute und sollten über die Hausratversicherung mitversichert werden.

Sobald Kinder im Haus sind, sollten Eltern zudem darauf achten, dass der Nachwuchs versorgt ist, sollte ihnen einmal etwas zustoßen. Manche Unfallversicherer bieten sogenannte Assistance-Leistungen und organisieren zum Beispiel, dass die Kinder zu Kindergarten- oder Schule gebracht werden, so Helvetia.


Kontaktinformationen


Helvetia Versicherungen
Direktion für Deutschland
Berliner Straße 56-58
60311 Frankfurt a. M.

Telefon: +49 (0)69 1332 0

presse@helvetia.de