Es ist der 3. August 2017, 7 Uhr. Frau Lehmann ist auf dem Weg zur Arbeit und öffnet per Funkschlüssel ihren Wagen. Da stockt ihr Atem: Vom Außenspiegel bis zum Hinterrad zieht sich ein tiefer Kratzer durch den Lack ihres Wagens! Kein potentieller Verursacher in Sicht. Frau Lehmann weiß in diesem Moment nur, dass dieser monströse Kratzer gestern beim Parken noch nicht da war. Mitten in der Nacht muss also jemand absichtlich ihr Auto beschädigt haben.
Ein Blick auf die Statistik verrät, dass jährlich über eine halbe Million Sachbeschädigungen auf das Konto von Vandalismus gehen und diese sich am häufigsten nachts ereignen. Das Spektrum der Formen ist breit gefächert: Es reicht von herausgerissenen Parkbänken über eingeschlagene Fenster, aufgeschlitzte Auto- oder Fahrradräder bis hin zu Tierquälerei und sogar Körperverletzung. Meistens bleiben die Täter unerkannt und können deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Zumindest das Auto kann man gegen die blinde Zerstörungswut Fremder schützen: Eine Kfz-Vollkaskoversicherung deckt Vandalismusschäden mit ab, eine Teilkaskoversicherung reicht dagegen nicht aus. Schwieriger verhält es sich bei Schäden am Haus oder im Garten. Wird beispielsweise im Rahmen einer Demonstration ein Gartenzaun zerstört oder werden Briefkästen aus der Hauswand gerissen, so gibt es in den meisten Fällen keine allgemeingültige Absicherung. Eine Wohngebäudeversicherung muss meistens erst ergänzt werden, um Vandalismus abzudecken. Ob diese vorsorgliche Maßnahme Sinn macht, kann man nur in einer individuellen Beratung herausfinden.
Einbruch und Vandalismus kann nicht nur finanzielle Folgen haben. Auch die Psyche kann je nach Härte des Vergehens darunter leiden.
Wichtig: erst einmal tief durchatmen und in Ruhe nachdenken, was jetzt zu tun ist. Sie können die Zerstörung nicht ungeschehen machen – beruhigen Sie sich mit dem Gedanken, dass es sich immerhin „nur“ um Sachschäden handelt. Räumen Sie die Verwüstung nicht auf. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie die Spuren sichern. Danach ist Folgendes zu tun:
Die Entschädigung wird in der Regel innerhalb der nächsten Wochen ausbezahlt.