Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular

Vandalismus am Auto

Bei einem Bankraub ist die Motivation klar: Der Dieb möchte Millionen erbeuten. Anders sieht das bei Vandalismus aus – hier zerstört ein Mensch ohne ersichtlichen Grund den Besitz anderer. Was tun, wenn zum Beispiel das eigene Auto aus purer Zerstörungswut beschädigt worden ist?
Ein Graffiti an einer Betonmauer
Kunst sieht anders aus. Solche Schmierereien an öffentlichen Gebäuden oder der eigenen Hauswand zählen bereits zu Vandalismus und sind eine Straftat.

Es ist der 3. August 2017, 7 Uhr. Frau Lehmann ist auf dem Weg zur Arbeit und öffnet per Funkschlüssel ihren Wagen. Da stockt ihr Atem: Vom Außenspiegel bis zum Hinterrad zieht sich ein tiefer Kratzer durch den Lack ihres Wagens! Kein potentieller Verursacher in Sicht. Frau Lehmann weiß in diesem Moment nur, dass dieser monströse Kratzer gestern beim Parken noch nicht da war. Mitten in der Nacht muss also jemand absichtlich ihr Auto beschädigt haben. 

Nachts sind alle Katzen grau

Ein Blick auf die Statistik verrät, dass jährlich über eine halbe Million Sachbeschädigungen auf das Konto von Vandalismus gehen und diese sich am häufigsten nachts ereignen.  Das Spektrum der Formen ist breit gefächert: Es reicht von herausgerissenen Parkbänken über eingeschlagene Fenster, aufgeschlitzte Auto- oder Fahrradräder bis hin zu Tierquälerei und sogar Körperverletzung. Meistens bleiben die Täter unerkannt und können deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Spezielle Versicherungen können bei Sachschäden helfen

Zumindest das Auto kann man gegen die blinde Zerstörungswut Fremder schützen: Eine Kfz-Vollkaskoversicherung deckt Vandalismusschäden mit ab, eine Teilkaskoversicherung reicht dagegen nicht aus. Schwieriger verhält es sich bei Schäden am Haus oder im Garten. Wird beispielsweise im Rahmen einer Demonstration ein Gartenzaun zerstört oder werden Briefkästen aus der Hauswand gerissen, so gibt es in den meisten Fällen keine allgemeingültige Absicherung. Eine Wohngebäudeversicherung muss meistens erst ergänzt werden, um Vandalismus abzudecken. Ob diese vorsorgliche Maßnahme Sinn macht, kann man nur in einer individuellen Beratung herausfinden.

Wem den Schaden melden?

Einbruch und Vandalismus kann nicht nur finanzielle Folgen haben. Auch die Psyche kann je nach Härte des Vergehens darunter leiden.

Wichtig: erst einmal tief durchatmen und in Ruhe nachdenken, was jetzt zu tun ist. Sie können die Zerstörung nicht ungeschehen machen – beruhigen Sie sich mit dem Gedanken, dass es sich immerhin „nur“ um Sachschäden handelt. Räumen Sie die Verwüstung nicht auf. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie die Spuren sichern. Danach ist Folgendes zu tun:

  • Die Beschädigung aus verschiedenen Perspektiven fotografieren
  • Anzeige erstatten und detailliert die gestohlenen oder beschädigten Dinge nennen
  • Den Fall der Versicherung melden – am besten noch am selben Tag
  • Eine genaue Inventarliste und Fotos nachreichen
  • Die polizeiliche Anzeige an die Versicherung weiterleiten               

Die Entschädigung wird in der Regel innerhalb der nächsten Wochen ausbezahlt.

Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung