Grillen fordert alle Sinne - und damit ist nicht nur der Geruchssinn gemeint. Ein offenes Feuer ist heimelig und wenn der Bratwurstgeruch durch die Gärten zieht macht der Sommer erst richtig Spaß. Aber der Grillspaß kann auch böse enden. Schon mancher Funkenflug hat im Nachhinein für Überraschungen gesorgt. Abgebrannte Gartenhütten oder Ernteflächen, die durch das Hantieren mit glühender Kohle (bspw. in der Nähe eines erntereifen Feldes) in Brand geraten, können große finanzielle Schäden (Feuerwehreinsatz, Schadenersatz für den Landwirt etc.) zur Folge haben.
Laut Urteil eines Oberlandesgerichts muss man selbst aktiv einschreiten, um eine Gefahr abzuwenden. Tut man nichts, können alle Beteiligten haftbar gemacht werden. Kann jedoch keinem der Beteiligten ein Verschulden an einem Personen- oder Sachschaden nachgewiesen werden, übernimmt die Haftpflicht nicht den Schaden nicht!
No-go's am Grill
Wer also Brandbeschleuniger verwendet und dabei jemanden verletzt, muss natürlich für diesen Schaden geradestehen. Doch nicht nur das: Auch andere Anwesende, die den Einsatz von Brandbeschleunigern nicht verhindern, dem Grillmeister also nicht Einhalt gebieten, sobald dieser die Spiritusflasche zückt, haften bei einem Unfall. Es reicht nicht, auf die Gefahr hinzuweisen.Wer dabei ist, ist mit verantwortlich.
Generell gilt, außer dem "Grillmeister" sollten alle anderen Abstand zum Grill halten, damit nicht aus Unachtsamkeit oder ein Mißgeschick jemand zu schaden kommt. Tobende Kinder, spielende Hunde - all das ist im Umkreis eines Grills verboten. Mal eben in der Badehose am Grill stehen? Besser nicht. Genauso sollte der Grillmeister zum Selbstschutz schwer entflammbare Kleidung bzw. eine Schürze oder Handschuhe tragen. Gerade leichte Sommerkleidung mit Synthetikanteil fängt leicht Feuer.