Die Nutzungsdauer wird auf einem gelben Feld am rechten Rand angezeigt und es gilt für 5-Tage, deswegen nennt man diese Nummernschilder auch Kurzzeit- oder 5-Tageskennzeichen. Es wird von der örtlichen Zulassungsstelle an Privatpersonen zur Überführung aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge innerhalb Deutschlands ausgegeben. Der wichtigste Unterschied zu den früheren roten Nummern: das Kurzzeitkennzeichen ist an dieses Kfz und eine gültige Hauptuntersuchung gebunden.
Das Rote Kennzeichen hat tatsächlich rote Schrift auf weißem Grund und ist seit Einführung des gelben Kennzeichens (für Privatleute) dem gewerblichen Bereich vorbehalten. Dieser nutzt die roten Kennzeichen für Probe- oder Testfahrten. Der Unterschied zu den gelben Kurzzeitkennzeichen: die Nummern sind auf den Händler nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug bezogen.
Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind können ein grünes Kennzeichen (grüne Schrift auf weißem Grund) erhalten. Ob ein Fahrzeug unter die Steuerbefreiung fällt entscheidet allerdings nicht die Zulassungsstelle, sondern das Finanzamt. Eine Befreiung von der Kfz-Steuer können nicht nur Besitzer von land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen, sondern auch mildtätige Organisationen, Schausteller oder Vereine beantragen. Umgekehrt erhält nicht jedes Fahrzeug, das von der Steuer befreit ist, automatisch ein grünes Kennzeichen, da mit dem Kennzeichen und der Steuerbefreiung strenge Auflagen verbunden sind.
Ein Wechselkennzeichen kann zwei Fahrzeugen zugeteilt werden, es darf jedoch nur an einem der beiden verwendet werden. Die beiden Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören, damit ist die Nutzung am eigenen PKW oder wahlweise dem Motorrad ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit Tageszulassungen wird häufig auch ein "Tageskennzeichen" erwähnt. Dabei handelt es sich streng genommen aber nicht um ein spezielles Kennzeichen, sondern um ein Verfahren der Autohändler. Sie lassen einen Neuwagen für einen Tag zu, ohne ihn tatsächlich im Straßenverkehr zu bewegen. Danach können Sie ihn mit höheren Rabatten verkaufen.
Das gelbe Überführungskennzeichen für Privatpersonen erkennt man am gelb hinterlegten Feld auf der rechten Seite. Hier ist die Gültigkeitsdauer abzulesen.
Die sogenannten roten Nummern bzw. das grüne Kennzeichen unterscheiden sich von ihm dadurch, dass die Buchstaben oder Zahlen in der jeweiligen Farbe (rot oder grün) auf weißem Hintergrund aufgebracht sind.
Ein Kurzzeitkennzeichen kann grundsätzlich für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug beantragt werden. Als zulassungspflichtig anzusehen sind alle Fahrzeuge, die einem durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung genehmigten Typ entsprechen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h. Folgende Fahrzeuge fallen darunter:
Kurzzeitkennzeichen gelten inklusive dem Tag der Ausstellung maximal für 5 Tage. Aus diesem Grund nennt man es 5- Tageskennzeichen oder kurz- Tageskennzeichen.
Die Gebühren für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens liegen bei rund 13 €. Die Preise können je nach Zulassungsstelle variieren und sind daher nur grobe Richtwerte. Erfragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle die genauen Kosten.
Weitere Kosten:
Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen ca. 60 und 200 EUR rechnen.
Ein Kurzzeitkennzeichen beantragt man in der Regel bei der Zulassungsstelle am Heimatort. Seit im April 2015 das sogenannte Gelbe Kennzeichen für private Überführungsfahrten eingeführt wurde, kann man Kurzzeitkennzeichen auch online am Standort des Fahrzeugs beantragen. Es handelt sich meist um Komplettpakete, die in der Regel dann aber auch teurer sind.
Jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug muss bei Fahrten auf deutschen Straßen eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen. Auch bei kurzen Strecken, Werkstattfahrten oder dem Kauf ist eine Kfz-Versicherung daher obligatorisch. Sie zahlt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Die Entscheidung, ob weitere Versicherungsleistungen wie eine Teil- oder Vollkasko hinzukommen, liegt beim Fahrzeughalter.
Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen muss man in der Regel beim Versicherungsunternehmen extra beantragen. Sie lohnt sich nur bei Kauf und Überführung eines Neu- und / oder Premium-Fahrzeugs. Hier ist das Risiko eines hohen Schadens finanziell besonders schmerzhaft. Beim Gebrauchtwagenkauf wäre die Prämie der Vollkaskoversicherung in Verbindung mit der kurzen Gültigkeit unverhältnismäßig hoch.
Überführungen ohne gültige Hauptuntersuchung sind heute nur noch in sehr engen Grenzen möglich. Und zwar dann, wenn man ein Fahrzeug ohne HU bei TÜV oder DEKRA vorfahren möchte, um eben die HU durchzuführen. Die Fahrten sind in einem festgelegten Bezirk möglich. Grundsätzlich gilt dann der kürzeste Weg innerhalb des Zulassungsbezirks.
Die Nutzung von roten Nummernschildern für Wochenend-Ausfahrten mit dem Oldie oder eine kleine Spazierfahrt ist nicht mehr erlaubt. Rote Nummern sind generell dem gewerblichen Bereich vorbehalten. Auch wenn man zufällig einen Autohändler oder Werkstattbesitzer im Freundeskreis hat, kann man sich die roten Kennzeichen nicht für Überführungsfahrten ausleihen. Bei Missbrauch droht dem Gewerbetreibenden der Verlust der Erlaubnis und die Bußgelder bei Missbrauch sind relativ hoch. Sie liegen bei rund 50 EUR oder auch im Punktebereich.
Wer ein Fahrzeug im Ausland erwirbt bzw. dorthin überführt oder verkauft sollte auf Nummer sicher gehen und ein Ausfuhrkennzeichen zur Überführung beantragen. Es ist am roten Rand auf der rechten Seite des Schildes zu erkennen. Die Beantragung dieser Zollimport- oder Export-Kennzeichen gestaltet sich zeitlich etwas aufwändiger und kostet mehr als normale Überführungskennzeichen. Deswegen empfiehlt es sich mit einem ortsansässigen Vertragspartner zusammenzuarbeiten. Die Schilder sind mindestens 15 Tage und maximal ein Jahr gültig.
Das Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen wird für Überführungen vom oder ins Ausland benötigt. Man erkennt es am rot hinterlegten Feld am rechten Rand, auf dem die Gültigkeitsdauer angezeigt wird. Sie liegt zwischen einigen Tagen und 12 Monaten.
Nein, nach dem Ablauf der 5-Tages-Frist ist es automatisch abgelaufen. Die Schilder müssen auch nicht an die Zulassung zurückgesendet werden.
Einfach die roten Nummernschilder in den Koffer zu packen und ins Ausland zu fliegen, die Nummern dort anzubringen und wieder nach Hause zu fahren, wird rein rechtlich als "Fernzulassung" gesehen und bedeutet Ärger. Die Vorgehensweise ist nicht nur unzulässig, sie ist sogar ein Straftatbestand.
FAZIT:
Kurzzeitkennzeichen sind Überführungskennzeichen für Privatpersonen, die an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind und für den Zeitraum von 5-Tagen gelten. Nach Ablauf der Frist werden sie automatisch ungültig. Sie gelten für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge innerhalb Deutschlands mit einer HU. Fahrten ohne HU sind nur bis zur nächstgelegenen Zulassungsstelle erlaubt. Für eine Fahrzeugüberführung vom oder ins Ausland sind Zoll- oder Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.