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Offenlegungspflichten Nachhaltigkeit

Aus Sicht eines verantwortungs­vollen Risikomanagements ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Nachhaltig­keit unabding­bar. Nachhaltigkeits­risiken betreffen die gesamte Wertschöpfungs­kette eines Unter­nehmens.

Der Gesetzgeber hat im Zuge der ESG-Offenlegungsverordnung die Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu verpflichtet, Aussagen darüber zu treffen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren In­vestitions­ent­scheidungen berücksichtigt werden und welche sozialen und ökologischen Auswirkungen die Investitionen haben.

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Gemäß den Anforderungen der EU - Transparenzverordnung (EU 2019/2088) und der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022 veröffentlichen die Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, die Helvetia Versicherungs-AG, die Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG und die Pensionskasse der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland, folgende Informationen zur Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2022. In Bezug auf die Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen verweisen wir auf die Richtlinie der Helvetia Gruppe zu Nachhaltigkeitsrisiken.

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland

Helvetia Versicherungs-AG

Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG

Pensionskasse der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Direktion für Deutschland

Helvetia Gruppe Erklärung zur Vermeidung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen

Helvetia Nachhaltigkeits-Risiko-Framework

Transparenz über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Die Rentenversicherungen von Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG umfassen je nach Produkt eine Kapitalanlage im Sicherungsvermögen und/oder Investmentfonds. Informationen über die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) auf Produktebene erhalten Sie hier.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Das Vergütungssystem der Helvetia bezieht ab dem Geschäftsjahr 2022 das ESG Rating des Konzerns als Faktor in die Berechnung der variablen Vergütung für die Konzernleitung und die Geschäftsleitungen der Ländermärkte ein. Die Helvetia sieht die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten für die Geschäftspolitik und Risikolage der Gesellschaft und wird diese auch zukünftig angemessen berücksichtigen.

Helvetia bei Nachhaltigkeit „SEHR GUT“

Die unabhängige Rating-Agentur MSCI hat das ESG-Rating der Helvetia Gruppe auf „A“ angehoben und honoriert dadurch die Maßnahmen im Nachhaltigkeitsbereich (08/2022). Für die Zeitung Welt wurden im Mai 2022 „Nachhaltigkeits-Champions“ ermittelt. Helvetia erhält die Auszeichunung „SEHR NACHHALTIG“. In der €uro-Ausgabe 08/2021 wurde ein umfangreicher Test zum Thema „Nachhaltige Versicherer“ veröffentlicht. Helvetia erhält als eines von nur drei Versicherungsunternehmen die Auszeichnung „SEHR GUT“. Focus Money hat im Oktober 2021 Finanzdienstleister auf ihre Nachhaltigkeit aus Kundensicht bewerten lassen. Helvetia erhielt im Gesamtergebnis die Note „GUT“. Untersucht wurde ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit, sozial verantwortliches Handeln sowie nachhaltige Mitarbeiter- und Kundenorientierung.