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  • Neue Regeln für E-Mopeds ab Oktober 2026

    14.09.2026 | Text: Ursula Czerny | Foto: Getty Images
    Wer mit einem E-Moped unterwegs ist, sollte jetzt einen Blick in die Fahrzeugpapiere werfen. Denn ab 1. Oktober 2026 gelten für bestimmte elektrisch angetriebene Zweiräder in Österreich neue Vorschriften.
Neue Regeln für e-Mopeds

Neue Regeln für E-Mopeds ab Oktober 2026

14.09.2026 | Text: Ursula Czerny | Foto: Getty Images
Neue Regeln für e-Mopeds
Wer mit einem E-Moped unterwegs ist, sollte jetzt einen Blick in die Fahrzeugpapiere werfen. Denn ab 1. Oktober 2026 gelten für bestimmte elektrisch angetriebene Zweiräder in Österreich neue Vorschriften.
KFZ-Versicherung
Helvetia Blog

Fahrzeuge, die bisher rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, können künftig als Kraftfahrzeuge gelten. Für Betroffene bedeutet das unter anderem: Führerschein, Zulassung, Nummerntafel, Kfz-Haftpflichtversicherung und Motorradhelm werden verpflichtend. Auch auf dem Radweg darf mit einem solchen E-Moped dann nicht mehr gefahren werden.

Was genau ändert sich? Welche Fahrzeuge sind betroffen? Und was sollten Besitzer:innen eines E-Mopeds jetzt erledigen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Welche E-Mopeds sind von den neuen Regeln betroffen?

Ob ein elektrisch angetriebenes Zweirad künftig als Kraftfahrzeug gilt, hängt nicht davon ab, unter welcher Bezeichnung es verkauft wurde. Entscheidend sind vielmehr die technische Ausführung und die kraftfahrrechtliche Genehmigung des Fahrzeugs.

Von den Änderungen betroffen sind insbesondere einspurige, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Pedalantrieb sowie Modelle mit Pedalen, bei denen sich der elektrische Antrieb über einen Gasgriff oder Gashebel auch ohne Treten aktivieren lässt. Der Infoflyer beschreibt außerdem jene sogenannten „E-Mopeds“, die bisher Fahrrädern gleichgestellt waren: E-Bikes ohne Tretunterstützung mit einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt.

Wichtig: Wer sich nicht sicher ist, wie das eigene Fahrzeug künftig eingestuft wird, sollte daher nicht allein auf Begriffe wie „E-Bike“, „E-Roller“ oder „E-Moped“ vertrauen, sondern die Fahrzeugunterlagen und Genehmigung prüfen.

Was ändert sich für E-Mopeds ab 1. Oktober 2026?

Für betroffene Fahrzeuge gelten künftig grundsätzlich dieselben Vorschriften wie für Mopeds. Damit kommen einige neue Pflichten auf die Fahrer:innen zu.

  1. Führerschein wird Pflicht
    Zum Lenken eines E-Mopeds ist künftig mindestens ein Führerschein der Klasse AM, der sogenannte Mopedführerschein, erforderlich. Wer bereits beispielsweise einen Führerschein der Klasse A oder B besitzt, benötigt keinen zusätzlichen AM-Führerschein, da die Klasse AM darin bereits enthalten ist.
  2. E-Mopeds müssen zugelassen werden
    Das E-Moped benötigt künftig eine Zulassung und eine Nummerntafel. Die Anmeldung erfolgt bei einer Zulassungsstelle.
    Dafür werden in der Regel unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Kaufvertrag oder anderer Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung sowie die erforderlichen Fahrzeugdokumente benötigt.
  3. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist notwendig
    Mit der Zulassungspflicht kommt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist Voraussetzung dafür, das betroffene E-Moped ordnungsgemäß für den Straßenverkehr zuzulassen.
  4. Motorradhelm statt Fahrradhelm
    Auch beim Helm ändert sich etwas Wesentliches: Für die betroffenen E-Mopeds gilt künftig Motorradhelmpflicht. Ein gewöhnlicher Fahrradhelm reicht nicht aus.
  5. Radwege sind für E-Mopeds tabu
    Wer bislang mit seinem Fahrzeug Radfahranlagen benutzt hat, muss sich ebenfalls umstellen. Als Moped gehört das Fahrzeug künftig auf die Fahrbahn. Radfahranlagen dürfen damit nicht benutzt werden.

Schon ein E-Moped zu Hause? Jetzt Fahrzeugpapiere prüfen

Besonders wichtig ist die Umstellung für Menschen, die bereits ein betroffenes E-Moped besitzen.

Damit das Fahrzeug zugelassen werden kann, braucht es laut Infoflyer entweder ein CoC-Papier oder eine Einzelgenehmigung. CoC steht für „Certificate of Conformity“ und bezeichnet eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung.

Liegt für das Fahrzeug eine EU-Typengenehmigung vor, kann in vielen Fällen nachträglich ein CoC-Papier ausgestellt werden. Dafür sollten sich Besitzer:innen an den Hersteller beziehungsweise Generalimporteur wenden.

Besteht keine EU-Typengenehmigung, ist eine Einzelgenehmigung notwendig. In Wien ist dafür die MA 46 zuständig, in den übrigen Bundesländern die technische Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

Ohne einen entsprechenden Nachweis kann das E-Moped nach der Umstellung nicht einfach weiter auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden. Deshalb lohnt es sich, die Unterlagen möglichst frühzeitig zu prüfen.

Braucht ein E-Moped künftig auch ein „Pickerl“?

Ja. Für zugelassene Mopeds ist auch die regelmäßige §-57a-Überprüfung, besser bekannt als „Pickerl“, vorgesehen.

Der Infoflyer weist außerdem bereits auf eine weitere Änderung hin: Ab 17. Mai 2027 soll für neu zugelassene Fahrzeuge die sogenannte „4-2-2-2-1“-Regel gelten. Dadurch fallen die ersten Überprüfungen in größeren Abständen an.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Das E-Moped einfach wie bisher weiterzuverwenden, ist keine gute Option. Laut Infoflyer darf ein betroffenes Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei Verstößen drohen Strafen.

Deshalb empfiehlt es sich, nicht bis Ende September zu warten.

E-Moped 2026: Diese 5 Punkte jetzt prüfen

Wer sein E-Moped auch nach dem 1. Oktober 2026 nutzen möchte, kann sich an dieser Checkliste orientieren:

  1. Fahrzeugpapiere prüfen: Sind CoC-Papier bzw. die notwendigen Genehmigungsunterlagen vorhanden?
  2. Führerschein checken: Ist die Klasse AM bereits im vorhandenen Führerschein enthalten oder muss sie noch erworben werden?
  3. Versicherung organisieren: Für die Zulassung wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
  4. Zulassung vorbereiten: Erforderliche Dokumente zusammentragen und rechtzeitig einen Zulassungsweg einplanen.
  5. Ausrüstung anpassen: Einen geeigneten Motorradhelm besorgen und beachten, dass künftig die Fahrbahn statt der Radfahranlage benutzt wird.

Unser Tipp: Kümmern Sie sich möglichst früh um Fahrzeugpapiere, Führerschein, Versicherung und Zulassung. So bleibt genügend Zeit, offene Fragen zu klären und das E-Moped kann auch nach dem 1. Oktober ordnungsgemäß genutzt werden.

Kfz-Haftpflichtversicherung. Gut versichert mit dem E-Moped unterwegs

Für zulassungspflichtige E-Mopeds ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie mit Ihrem E-Moped anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen. Für die Zulassung benötigen Sie außerdem eine entsprechende Versicherungsbestätigung.

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