Ein kurzer Moment Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Auf Eis oder festgetretenem Schnee rutscht jemand aus, stürzt und verletzt sich. Für Eigentümer kann das teuer werden, denn bei Verletzungen können Schadenersatzansprüche entstehen, wenn die Räum- und Streupflicht vernachlässigt wurde.
Wie relevant das Thema ist, zeigen Zahlen aus Österreich: Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) verletzen sich rund 7.300 Menschen pro Jahr durch Stürze bei Glatteis. Quelle
Die wichtigste Grundlage ist § 93 StVO. Im Ortsgebiet gilt:
Zusätzlich wichtig:
Je nach Situation gibt es Einschränkungen oder Besonderheiten:
Wenn Sie nicht persönlich räumen/streuen können (Arbeit, Reise, Gesundheit, Wohnsitz), müssen Sie für eine verlässliche Vertretung sorgen.
Möglichkeiten:
Wichtig: Auch wenn Aufgaben übertragen werden, sollten Sie darauf achten, dass die Durchführung verlässlich dokumentiert ist (z. B. Einsatzprotokolle bei Winterdiensten). Das ist im Ernstfall Gold wert.
Kurz gesagt: Nein. Durch die Vermietung entsteht nicht automatisch eine Pflicht der Mieter zur Schneeräumung. Wenn Mieter übernehmen sollen, muss das ausdrücklich und eindeutig vertraglich geregelt sein.
Der Winter verändert sich spürbar. Daten aus Österreich zeigen: Über alle Höhenlagen gemittelt hat die Dauer der Schneedecke seit 1961 um rund 40 Tage abgenommen.
Und der Ausblick ist deutlich:
Aber: Weniger Schneetage heißt nicht weniger Risiko. Gerade kurze Kältephasen, Blitzeis und gefrierender Regen können Gehwege extrem gefährlich machen.
Wenn eine Person auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten/bestreuten Bereich stürzt, können Schadenersatzforderungen entstehen – etwa für:
Private Haftpflichtversicherung: die wichtigste Absicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist im Winter das Fundament. Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schäden (je nach Vertrag).
Haushaltsversicherung / Eigenheimversicherung: Schutz bei Schadensfolgen durch Schnee
Für Sachschäden rund um Schnee sind – je nach Produktlinie/Deckung – typischerweise relevant:
Tipp: Achten Sie auf Deckungsumfang und Bausteine (Basis vs. erweiterte Varianten), damit Schnee- und Schmelzwasserschäden wirklich inkludiert sind.
✅ Räum- und Streuplan: Wer macht’s wann (6–22 Uhr)?
✅ Streumittel bereitstellen (wetterfest lagern)
✅ Zugänge, Stiegen, Hauseinfahrt und Müllplatz nicht vergessen
✅ Dachbereiche beobachten (Eis, Dachlawinen)
✅ Bei Dienstleister: Vertrag + Einsatzprotokolle
Räum- und Streupflicht ist kein „lästiges Detail“, sondern ein echtes Haftungsthema – und betrifft viele, wie die rund 7.300 Glatteis-Verletzten pro Jahr zeigen.
Mit klaren Zuständigkeiten und der passenden Versicherung sind Sie im Winter auf der sicheren Seite.