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  • Versicherungsmythen auf dem Prüfstand: Was stimmt wirklich?

    05.05.2025 | Text: Ursula Czerny | Foto: istock
    Versicherungen sind dazu da, uns vor finanziellen Risiken zu schützen. Doch rund um das Thema Versicherung gibt es zahlreiche Mythen und Halbwahrheiten, die sich hartnäckig halten. Wir nehmen einige der bekanntesten Versicherungsmythen unter die Lupe und klären auf, was wirklich stimmt.
Versicherungsmythen

Versicherungsmythen auf dem Prüfstand: Was stimmt wirklich?

05.05.2025 | Text: Ursula Czerny | Foto: istock
Versicherungsmythen
Versicherungen sind dazu da, uns vor finanziellen Risiken zu schützen. Doch rund um das Thema Versicherung gibt es zahlreiche Mythen und Halbwahrheiten, die sich hartnäckig halten. Wir nehmen einige der bekanntesten Versicherungsmythen unter die Lupe und klären auf, was wirklich stimmt.
Neueste Blogbeiträge

📖 Lesedauer 5 Minuten

Mythos 1: Beim Autofahren niesen? Dann zahlt die Versicherung nicht!


Falsch.
Wer am Steuer niesen muss, kann das oft gar nicht verhindern. Ein kurzer Nieser führt nicht automatisch zu grober Fahrlässigkeit. Sollte es jedoch durch Unachtsamkeit zu einem Unfall kommen, prüft die Versicherung den Einzelfall.

Mythos 2: Autofahren mit Flip-Flops ist verboten – und die Versicherung zahlt nicht!


Falsch.
Es gibt in Österreich kein generelles Verbot, mit Flip-Flops Auto zu fahren. Dennoch ist sicheres Schuhwerk ratsam. Falls es zu einem Unfall kommt und nachgewiesen wird, dass unsachgemäße Schuhe zur Ursache beigetragen haben, kann das Einfluss auf die Schadenregulierung haben.

Mythos 3: Wer länger als 72 Stunden verreist, muss den Hauptwasserhahn abdrehen – sonst zahlt die Versicherung nicht.

Richtig.
Viele Haushalts- bzw. Eigenheimversicherungen verlangen, dass der Hauptwasserhahn bei einer längeren Abwesenheit geschlossen wird. Geschieht dies nicht und es kommt zu einem Wasserschaden, kann es Probleme mit der Deckung geben. Mehr dazu gibt es hier nachzulesen.

Mythos 4: Ein Blitzschlag zerstört Elektrogeräte – aber die Versicherung zahlt nicht.

Teilweise richtig.
Direkte Blitzschläge sind meist durch die Eigenheim- oder Haushaltsversicherung gedeckt. Falls jedoch eine Überspannung durch entfernte Blitzschläge Elektrogeräte zerstört, ist das nur versichert, wenn ein entsprechender Zusatzbaustein in der Polizze enthalten ist. . Indirekte
Blitzschläge führen durch eine Überspannung des elektrischen Netzwerks zu
mittelbaren Schäden durch direkte Blitzschlagschäden. 

Mythos 5: Einbruch ohne Einbruchsspuren? Dann gibt’s kein Geld!

Teilweise richtig.
Wenn keine Einbruchsspuren nachweisbar sind, kann es schwierig werden, den Schaden geltend zu machen. Smarte Einbruchmethoden wie "Lockpicking" oder gekaperte elektronische Schlösser stellen Versicherungen oft vor neue Herausforderungen. Deshalb sind moderne Schutzmaßnahmen empfehlenswert.

Mythos 6: Wer sein Auto falsch betankt, bekommt nichts erstattet.

Teilweise richtig.
Der Irrtum beim Tanken kann unter bestimmte Versicherungsleistungen fallen – etwa bei einer Kaskoversicherung. Die Kosten für das Abpumpen des falschen Treibstoffs sind jedoch nicht immer gedeckt.

Mythos 7: Selbstverschuldete Unfälle zahlt die Kfz-Haftpflicht.


Falsch.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden an Dritten – also an anderen Fahrzeugen oder Personen. Wer sein eigenes Auto gegen selbstverschuldete Schäden absichern will, benötigt eine Kaskoversicherung.

Mythos 8: Fahrräder sind automatisch in der Haushaltsversicherung mitversichert.


Teilweise richtig.
In der Haushaltsversicherung sind Fahrräder meist nur gegen Diebstahl aus der Wohnung und aus gesicherten Räumen (z. B. Keller) versichert. Wer sein Fahrrad auch im Freien absichern möchte, braucht eine Zusatzdeckung. Hier gibt's ein paar Tipps, wie man sein Fahrrad vor Diebstahl schützen kann.


Mythos 9: Terrassen gehören zum Haus und sind automatisch mitversichert.


Falsch. 
Terrassen zählen in vielen Versicherungsverträgen nicht automatisch zum versicherten Wohnbereich. Es lohnt sich, die Polizze genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung für fest verbaute Elemente oder Gartenmöbel abzuschließen.

Mythos 10: Egal wo ich verunglücke – die gesetzliche Unfallversicherung zahlt.

Falsch.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die entweder während der Arbeit passiert sind oder auf dem Weg zum oder vom Arbeitsort. Private Unfälle, etwa beim Freizeitsport oder im Haushalt, sind nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die private Unfallversicherung.

Mythos 11: Wenn mein Hund meine Möbel zerstört, zahlt die Hundehalterhaftpflichtversicherung.


Falsch.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung trägt die Kosten für alle Schäden, die der Hund anderen zugefügt hat. Vergleichbar einer privaten Haftpflichtversicherung kommt auch die Hundehaftpflichtversicherung nicht für eigene Schäden auf. Das gilt auch, wenn Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt.


Mythos 12: Haushalts- und Eigenheimversicherungen schützen bei jedem Unwetter.


Falsch.
Standardmäßig decken Haushalts- und Eigenheimversicherungen Schäden durch Blitz, Hagel, Sturm oder Feuer ab. Für sogenannte Elementarrisiken – dazu gehören etwa Starkregen, Hochwasser, Erdsenkung oder Erdrutsch – braucht es als Ergänzung den erweiterten Naturgefahrenschutz – auch Elementarschutz genannt. Nur mit diesem Baustein ist das Innere des Hauses rundum geschützt. Sachen im Freien sind jedoch ausgeschlossen.


Mythos 13: Wer im Büro arbeitet, kann unmöglich berufsunfähig werden.


Ein Irrglaube.
Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout. Durchschnittlich wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig.


Mythos 14: Je teurer das Auto, desto teurer die Kfz-Prämie.


Jein.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung entscheidet nicht der Kaufpreis, sondern die Unfallbilanz eines Modells über die Prämie. In der Kaskoversicherung spielt der Wert hingegen eine Rolle – teure Autos kosten tendenziell mehr in der Versicherung. Doch es gibt Ausnahmen.

Mythos 15: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz.


Tendenziell wahr.
In Österreich gilt eine „situative Winterreifenpflicht“. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, riskiert eine Leistungskürzung der Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht zahlt jedoch immer den Schaden des Unfallopfers.

 

Fazit

Versicherungen können komplex sein – und genau deshalb entstehen oft Missverständnisse. Gut, dass wir gemeinsam mit Mythen aufräumen. Denn mit einem klaren Blick auf den Versicherungsschutz lässt sich vieles einfacher einschätzen. Und wenn doch mal etwas passiert: Wir sind da, wenn es darauf ankommt. Einfach. Klar. Helvetia.

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