Damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Chancen am Kapitalmarkt optimal ausschöpfen können, bietet Helvetia zwei Direktversicherungstarife ohne Garantie: Helvetia CleVesto Allcase und für spezielle Zielgruppen Helvetia CleVesto Select.
Helvetia bietet eine besonders attraktive Möglichkeit im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Durch den bewussten Verzicht auf eine Garantieleistung kann der Arbeitnehmer auch tatsächlich in vollem Umfang von den Renditechancen am Kapitalmarkt profitieren. Der Beitrag wird in der gewünschten Aktienanlage investiert, ohne einen erheblichen Beitragsanteil für die Garantie reservieren zu müssen. Damit entscheiden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewusst für ein chancenreiches Altersvorsorgeprodukt und gegen renditeschwache Lösungen mit Garantieleistung.
Vieles im Leben lässt sich perfekt planen und umsetzen. Das heutige Arbeitsleben erfordert jedoch ein sehr hohes Maß an Flexibilität. Ob Elternzeit, Karrieresprung oder vorzeitiger Ruhestand, Helvetia lässt sich komfortabel an Veränderungen anpassen. Und scheiden Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, nehmen sie den Vertrag bei Entgeltumwandlung mit und können ihn auf den neuen Arbeitgeber übertragen, beitragsfrei stellen oder privat weiterführen.
Beispiel für den CleVesto Allcase als Direktversicherung (Stand 2022)
Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haftet der Arbeitgeber immer – selbst wenn die zugesagte Leistung nicht unmittelbar über ihn erfolgt ist. Die Haftungsrisiken sind unterschiedlich, je nach gewähltem Durchführungsweg.
Die Einrichtung der Direktversicherung ohne Garantie in den Tarifen CleVesto Allcase und CleVesto Select erfolgt als Beitragszusage mit Mindestleistung (§1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG). Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass zum Ablauf mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen muss. Gleichzeitig bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine echte Renditechance, um Wertentwicklungen von 5 % p. a. und mehr erreichen zu können.
Folgende Berechnungen - Einzeltarif, 5 Jahre Rentengarantiezeit (RGZ), Endalter 67 - zeigen für bestimmte Laufzeiten und Beiträge ein mögliches Haftungsrisiko des Arbeitgebers, d. h. bei welcher Wertentwicklung nicht mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zum Ablauf zur Verfügung steht (siehe Zahlen in rot).
Im Ergebnis realisiert sich für den Arbeitgeber bereits bei einer Wertentwicklung von über einem Prozent p. a. kein Haftungsrisiko bzw. für den Arbeitnehmer eine Leistung weit über die Mindestleistung hinaus. Bei einer angenommenen Wertentwicklung von fünf Prozent p. a. kann der Arbeitnehmer eine deutlich höhere Ablaufleistung generieren, was in einem Tarif mit Garantie bei einem gleichbleibenden Niedrigzinsumfeld kaum zu erzielen ist.
Im Prinzip ist das möglich. Werden nur ausgewählte Personenkreise begünstigt und nicht alle Arbeitnehmer eines Betriebes, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis nach sachlichen Kriterien erfolgt.
Sind diese nicht gegeben, ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Diese Verletzung hat zur Folge, dass die benachteiligte Arbeitnehmergruppe so zu behandeln ist wie die begünstigte Personengruppe. Der Dotierungsrahmen wird damit automatisch und im Regelfall vom Unternehmen ungewollt erweitert. Die Gründe, die für eine Differenzierung der Arbeitnehmergruppen angeführt werden sollen, sollten deshalb bereits bei Erteilung der Zusagen an den begünstigten Personenkreis benannt und festgehalten werden.
§ 1 a Abs. 4 BetrAVG (Entgeltumwandlung) sieht vor, dass der Arbeitnehmer, sofern er bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen kann.