Wir berechnen Ihre persönliche Ersparnis
Sie sorgen sich als Arbeitnehmer um eine mögliche Berufsunfähigkeit und möchten von günstigen Beiträgen profitieren? Eine Alternative zur privaten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist die SBU in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist einfach über eine Direktversicherung, einen der fünf Durchführungswege in der bAV, möglich und ist gleichzeitig eine kostengünstige Lösung für Sie.
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das finanzielle Risiko des Arbeitnehmers, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Der klare Vorteil einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) als Direktversicherung liegt darin, dass die Beiträge direkt vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abgezogen werden. So spart der Arbeitnehmer bis zu einer festgelegten Grenze sowohl Steuern als auch Sozialabgaben (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Versicherung zu seinen Gunsten abschließt, d. h. er ist der Versicherungsnehmer. Die späteren Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung. Der Arbeitnehmer wechselt den Arbeitgeber? Die Direktversicherung kann auf den neuen Arbeitgeber übertagen oder kann privat von dem Arbeitnehmer fortgeführt werden.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 7.248 EUR im Jahr) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I – V) gezahlt werden. Beiträge zu einer bestehenden pauschal versteuerten Direktversicherung (§ 40b EStG) werden von dem Höchstbeitrag abgezogen. Erst die späteren Leistungen sind dann als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig.
Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 3.624 EUR im Jahr) sozialversicherungsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privatversicherte bleiben beitragsfrei.
Bei einer SBU als Direktversicherung muss der Arbeitnehmer sich keine Sorgen um die Absicherung seiner Berufsunfähigkeit machen – das übernimmt sein Arbeitgeber für ihn. Das funktioniert im Grunde ganz einfach: Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber die Zusage sowie einen zu seinen Gunsten abgeschlossenen Vertrag im Falle einer Berufsunfähigkeit. Zusätzlich werden die Prämienzahlungen direkt von seinem Bruttolohn durch das Unternehmen an den Versicherer abgeführt. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, erhält der Arbeitnehmer die ihm zustehenden Leistungen direkt von der Versicherung – ohne Umweg über den Arbeitgeber.
Sobald eine Berufsunfähigkeit eintritt, werden die zustehenden Leistungen direkt von Helvetia an den Arbeitnehmer gezahlt. Dies hat den Vorteil, dass der bisherige Arbeitgeber sich nicht um die Weiterleitung von Leistungen kümmern muss und der Arbeitgeber schnellstmöglich finanzielle Unterstützung im Ernstfall erhält.
Mit der Helvetia Direktversicherung ist der Arbeitnehmer nicht zwingend an seinen Arbeitgeber gebunden, um im Bedarfsfall Leistungen zu erhalten. Wir ermöglichen eine Weiterversicherung auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder alternativ eine private Fortführung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Berufs- und Privatleben unterliegt ständigen Veränderungen, die sich auch in der Berufsunfähigkeits-Direktversicherung widerspiegeln sollten. Aus diesem Grund bietet Helvetia die Möglichkeit die Beiträge und damit die Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit individuell an die Lebenssituation des Arbeitnehmers anzupassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gehaltsanpassung, Hochzeit oder Familienzuwachs – mit der Helvetia Direktversicherung WorkLife SBU ist der Arbeitnehmer bestens abgesichert.
Sollte der Arbeitnehmer aufgrund einer längeren Arbeitslosigkeit oder anderer Gründe vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten bei den Beiträgen geraten, erhält er bei der Helvetia Direktversicherung WorkLife SBU individuell angepasste Überbrückungsmöglichkeiten. So kann der Versicherungsschutz auch in schwierigen Zeiten vollständig bestehen bleiben oder der Vertrag übergangsweise ausgesetzt werden.
Bei der Helvetia Direktversicherung zur Berufsunfähigkeit – WorkLife SBU - können die Beiträge von Anfang an so gering wie möglich gehalten werden. Deutliches Einsparpotenzial – bei gleicher Leistung – bieten unter anderem eine gesunde Lebensweise. Die Beiträge können bereits vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung durch den Verzicht auf das Rauchen und einen normalen BMI zu einer niedrigen Einstiegsprämie beitragen. Zusätzlich fällt ohne Vorerkrankungen auch die Gesundheitsprüfung positiv aus. Die Helvetia BU-Versicherung bietet darüber hinaus einen Familienbonus. Der Grund: Statistisch betrachtet, sinkt das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Versicherten in einer Partnerschaft mit Kindern. Diesen Vorteil geben wir gern als Beitragsnachlass an unsere Kunden weiter.
Bei Helvetia achten wir auf eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Deshalb können Sie zum Ausgleich der fälligen Steuern und Krankenversicherungsbeiträge bis zu 70 % Ihres letzten Bruttogehaltes als BU-Rente absichern.
Helvetia bietet auf Wunsch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall an. Das bedeutet, sobald der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, werden die Rentenzahlungen im Laufe der Zeit kontinuierlich angepasst. Das hat den Vorteil, dass beispielsweise die Inflation komplett oder teilweise ausgeglichen wird – und der Arbeitnehmer auch nach Jahren keinen Kaufkraftverlust in Kauf nehmen muss.