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Ein junger Mann lächelt.

BU Direktversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Steuerrabatt über die Direktversicherung (bAV).
Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung bis 302 EUR mtl. (in 2024)
Stressfreie Leistungsabwicklung – direkt zwischen Arbeitnehmer und Versicherer
Mit geringem Eigenaufwand eine hohe Berufsunfähigkeitsrente erreichen
Unsere Bewertungen:
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4.6/5
1346 Rezensionen
Siegel FAZ-Institut: Herausragende Kundenzufriedenheit 2024
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Das F.A.Z.-Institut bescheinigt »Herausragende Kundenzufriedenheit« (05/24)
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Günstige Direktversicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit

Sparen Sie bei der Absicherung einer möglichen Berufsunfähigkeit mit der Helvetia Direktversicherung

Sie sorgen sich als Arbeitnehmer um eine mögliche Berufsunfähigkeit und möchten von günstigen Beiträgen profitieren? Eine Alternative zur privaten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist die SBU in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist einfach über eine Direktversicherung, einen der fünf Durchführungswege in der bAV, möglich und ist gleichzeitig eine kostengünstige Lösung für Sie.

Die Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb

Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das finanzielle Risiko des Arbeitnehmers, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Der klare Vorteil einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) als Direktversicherung liegt darin, dass die Beiträge direkt vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abgezogen werden. So spart der Arbeitnehmer bis zu einer festgelegten Grenze sowohl Steuern als auch Sozialabgaben (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Versicherung zu seinen Gunsten abschließt, d. h. er ist der Versicherungsnehmer. Die späteren Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung. Der Arbeitnehmer wechselt den Arbeitgeber? Die Direktversicherung kann auf den neuen Arbeitgeber übertagen oder kann privat von dem Arbeitnehmer fortgeführt werden.

Steuerliche Behandlung der Beiträge

Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 7.248 EUR im Jahr) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I – V) gezahlt werden. Beiträge zu einer bestehenden pauschal versteuerten Direktversicherung (§ 40b EStG) werden von dem Höchstbeitrag abgezogen. Erst die späteren Leistungen sind dann als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig.

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge

Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 3.624 EUR im Jahr) sozialversicherungsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privatversicherte bleiben beitragsfrei.

Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Helvetia WorkLife SBU

Optionale Versicherungsleistungen der Helvetia BU-Direktversicherung

Garantierte Rentensteigerung

Helvetia bietet auf Wunsch eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall an. Das bedeutet, sobald der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, werden die Rentenzahlungen im Laufe der Zeit kontinuierlich angepasst. Das hat den Vorteil, dass beispielsweise die Inflation komplett oder teilweise ausgeglichen wird – und der Arbeitnehmer auch nach Jahren keinen Kaufkraftverlust in Kauf nehmen muss.