Sie sorgen sich als Arbeitnehmer um eine mögliche Berufsunfähigkeit und möchten von günstigen Beiträgen profitieren? Eine Alternative zur privaten selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist die SBU in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist einfach über eine Direktversicherung, einen der fünf Durchführungswege in der bAV, möglich und ist gleichzeitig eine kostengünstige Lösung für Sie.
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das finanzielle Risiko des Arbeitnehmers, falls er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Der klare Vorteil einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) als Direktversicherung liegt darin, dass die Beiträge direkt vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abgezogen werden. So spart der Arbeitnehmer bis zu einer festgelegten Grenze sowohl Steuern als auch Sozialabgaben (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung). Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber die Versicherung zu seinen Gunsten abschließt, d. h. er ist der Versicherungsnehmer. Die späteren Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer direkt von der Versicherung. Der Arbeitnehmer wechselt den Arbeitgeber? Die Direktversicherung kann auf den neuen Arbeitgeber übertagen oder kann privat von dem Arbeitnehmer fortgeführt werden.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2022: 6.768 € im Jahr) steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I – V) gezahlt werden. Beiträge zu einer bestehenden pauschal versteuerten Direktversicherung (§ 40b EStG) werden von dem Höchstbeitrag abgezogen. Erst die späteren Leistungen sind dann als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig.
Die Beiträge sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2022: 3.384 € im Jahr) sozialversicherungsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privatversicherte bleiben beitragsfrei.