Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind nicht dasselbe:
Erwerbsunfähig ist man, wenn man dem Arbeitsmarkt aufgrund schwerer Krankheit gar nicht mehr zur Verfügung steht.
Von Berufsunfähigkeit spricht man, wenn eine Krankheit, eine Verletzung oder ein Kräfteverfall dafür verantwortlich sind, dass der Erlernte zuletzt ausgeübte Beruf zu über 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
Zudem darf von Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Möglichkeit bestehen, auf einen anderen Beruf zu verweisen. Die vorliegende Berufsunfähigkeit muss von Dauer sein und durch einen Arzt bestätigt: Bei den Top-Verträgen setzt das voraus, dass dem Beruf für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht nachgegangen werden kann.
Die Versicherungsbedingungen der meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen eine Verweisung bei Berufsunfähigkeit vor. Die abstrakte Verweisung ist eine schlechte Lösung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann lediglich einen Beruf angeben, den man theoretisch ausüben könnte, um die vereinbarte Rente nicht zahlen zu müssen. Den Versicherer muss dabei nicht einmal interessieren, ob man in dem Verweisungsberuf tatsächlich eine Anstellung finden.
Deshalb sollte man dafür sorgen, dass eine entsprechende Verweisungsmöglichkeit im Vertrag ausgeschlossen ist. Es sollten im Vertrag also keine Klauseln wie die folgende zu finden sein:
„… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht ...“
Die konkrete Verweisung hängt hingegen davon ab, ob man tatsächlich einen Job ausübt, der der bisherigen Lebensstellung entspricht. Trifft das zu, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente ebenfalls nicht mehr zahlen.
Kann man wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten (und zwar nicht nur im eigenen, sondern in allen Berufen), sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt. Dann erhält man eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man erst, wenn man weniger als drei Stunden arbeiten kann. Die staatliche Absicherung ist dann aber immer noch so gering, dass der Lebensstandard in fast allen Fällen nicht gehalten werden kann. Zur Existenzsicherung sollte man in jedem Fall eine private Berufsunfähigkeit abschließen. Die greift, wenn man den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Nein. Die Unfallversicherung greift nur nach einem Unfall, in dessen Folge eine dauerhafte Beeinträchtigung bestehen bleibt. Sie leistet nicht bei der viel häufiger auftretenden krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit.
Invalidität ist keine Altersfrage – gesundheitliche Probleme können in jedem Alter das Ende im Beruf bedeuten. Es ist also sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen – auch schon im Studium. Spätestens mit der ersten Anstellung sollte man dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Steigt man unter 30 Jahren in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, sind die Prämien günstig, und die Gefahr einer Ablehnung bei der Gesundheitsprüfung wegen Vorerkrankungen (und auch die damit verbundenen Risikozuschläge) ist niedrig.
Prinzipiell können die Verträge kurzfristig gekündigt werden. Im seltensten Fall ist eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings sinnvoll. Wird der Vertrag aufgelöst, ist es vor allem mit Vorerkrankungen kaum mehr möglich, einen vergleichbar guten und günstigen Vertrag abzuschließen. Gerät man in Zahlungsschwierigkeiten, sollte man lieber auf eine Stundung (Aussetzung) der Beiträge setzen, bis sich die finanzielle Lage wieder entspannt hat, statt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Eine Berufsunfähigkeit wird von Berufsunfähigkeitsversicherungen anerkannt, wenn man infolge von Verletzung, Krankheit oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate lang ununterbrochen außerstande sein werden, den eigenen Beruf auszuüben – und zwar so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war. Zudem kann z. B. durch Pflegebedürftigkeit auch eine Berufsunfähigkeit vorliegen.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) verbindet den Schutz vor unzureichender finanzieller Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit mit einem Sparvertrag oder einer weiteren Risikoabsicherung.
Die Versicherungsdauer beschreibt den Zeitraum während dem man versichert ist. Die Leistungsdauer dagegen ist der Zeitraum, während dem die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss, wenn man berufsunfähig wird. Versicherungs- und Leistungsdauer lassen sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung trennen. Ist bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit die Versicherungsdauer auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungsdauer aber auf den 67., heißt das: Liegt eine Berufsunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag vor, erhält man die vereinbarte Rente bis zum 67. Geburtstag. Wird man nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Versicherung nichts bezahlen. Eine solche Lösung macht die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr viel günstiger.
Die Höhe des Beitrags richtet sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach der Höhe der vereinbarten Rente und dem Risiko, das man selbst für die Versicherung darstellt. Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass viele Vorerkrankungen bestehen, erhöht sich das Risiko der Berufsunfähigkeit und somit auch das Risiko, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente zahlen muss. In diesem Fall verlangt die Berufsunfähigkeitsversicherung einen Risikozuschlag.
Bestimmte Dinge müssen, wie bei jeder anderen Versicherung, auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ beachtet werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird – dazu gehören auch Mitwirkungspflichten. Bei Berufsunfähigkeit müssen der Versicherung unverzüglich die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss Auskunft darüber gegeben werden, wie sich der Beruf vor Eintritt der Berufsunfähigkeit konkret dargestellt hat – nur so kann die Versicherung einschätzen, ob man zumindest noch teilweise in diesem Beruf tätig sein kann.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der BUZ bezeichnet man als Invaliditätsgrad die körperliche Einschränkung nach einer Krankheit oder einem Unfall, ausgedrückt in einem bestimmten Prozentsatz der vollen körperlichen Leistungsfähigkeit. Im Regelfall liegt die Grenze zur Berufsunfähigkeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bei 50 Prozent – das bedeutet: Berufsunfähigkeitsversicherungen müssen die vereinbarte Rente nur bei einem höheren Invaliditätsgrad als 50 Prozent zahlen.
Möchte man die Berufsunfähigkeitsversicherung an die sich im Verlauf des Lebens verändernden Bedürfnisse anpassen, ist eine Nachversicherungsgarantie eine gute Lösung. Sie bietet im Idealfall die Möglichkeit, die vereinbarte Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Normalerweise ist diese Option zur Erhöhung an bestimmte Lebensereignisse geknüpft – wie etwa eine Hochzeit, Familienzuwachs oder der Kauf einer Immobilie. Einige Verträge sehen aber auch vor, dass man die Versicherungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung ganz anlasslos in Intervallen von drei bis fünf Jahren erhöhen kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Dynamisierung vorsehen und sich dem steigenden Preisniveau anpassen. Deshalb wird bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart, dass die Rente pro Jahr um einen festgelegten Satz von meistens drei oder fünf Prozent steigt. Diese Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ ist allerdings nur möglich, solange keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Eine Alternative zur Dynamisierung bildet die Nachversicherungsgarantie.
Einen Schutz bei Berufsunfähigkeit sollte jeder haben, der seine Arbeitskraft absichern muss. Bei Invalidität bietet die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente nur bedingt Schutz – und selbst dann nur in geringer Höhe. Man erhält eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn man gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Eine halbe Erwerbsminderungsrente wird bezahlt, wenn noch zwischen drei und sechs Stunden gearbeitet werden kann. 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge sind grundsätzlich Voraussetzung.
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen Versicherer mit besseren Bedingungen schon, wenn der Versicherte der zuletzt ausgeführten beruflichen Tätigkeit zu über 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen prüfen die Versicherer, ob man weder im eigenen Beruf noch in einem anderen Job arbeiten kann, der den bis dahin erreichten beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und Lebensstellungen entspricht. Nur dann wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Die privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn der Versicherte zu nahezu hundert Prozent invalide ist, also weder dem eigenen Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Hier sind die beruflichen Qualifikationen, die Erfahrung und die bisherige Lebensstellung oder die aktuelle Arbeitsmarktlage ohne Belang. Die Möglichkeit, stundenweise zu arbeiten, schließt eine Erwerbsunfähigkeit nicht zwingend aus.
Viele Versicherer bestimmen ein Höchsteintrittsalter für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einigen Versicherern liegt es bei 55 Jahren, bei anderen bei 60 oder gar 64 Jahren. In diesem Alter liegen allerdings häufig Vorerkrankungen vor, sodass die Versicherbarkeit oft nur schwer möglich ist. Außerdem dürfte die Beitragsprämie entsprechend hoch sein.
Im unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz sind die vertraglichen Leistungen durch einen gesetzlichen Sicherungsfonds geschützt.
Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Die einen sagen "Man sollte die Absicherung gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit von der Geldanlage trennen". Mit einem Kombivertrag kann man bei finanziellen Schwierigkeiten auch den Berufsunfähigkeitsschutz verlieren. Das ist natürlich richtig. Gute Verträge bieten aber auch bei Zahlungschwierigkeiten Lösungen. Manchmal können sogar die Beiträge aus dem angesparten Guthaben bezahlt werden. Damit würde der Nachteil zum Vorteil. Zusätzlich sollte man sich die Frage beantworten "Wer sorgt dann für die Altersvorsorge, wenn ich BU werde?". Jeder Altersvorsorgevertrag sollte somit mindestens mit einer Beitragsbefreiung im BU-Fall ausgestattet werden. Dann übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung.
Sich früh um guten Berufsunfähigkeitsschutz zu kümmern ist grundsätzlich empfehlenswert. Für Auszubildende gilt das ganz besonders. Denn frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung zahlt der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine Erwerbsminderungsrente. Wenn man jung ist, ist die Wahrscheinlichkeit zudem am höchsten, einen guten Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und somit auch das Risiko einer Ablehnung des Versicherungsantrags – Versicherer müssen einen Antragsteller nicht in jedem Fall akzeptieren.Es eignet sich allerdings nicht jeder Vertrag für Auszubildende mit geringem Einkommen. Man sollte darauf achten, dass die anfänglich (aufgrund des niedrigen Ausbildungsgehalts) niedrige Rentenvereinbarung über eine gute Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung signifikant erhöht werden kann.
Dasselbe gilt für Studenten. Denn die Versicherer beschränken die maximal mögliche Berufsunfähigkeitsrente zunächst auf meist 1000 Euro im Monat. Die für Studenten erreichbare Berufsunfähigkeitsrente reicht zur Absicherung später dann nicht aus.
Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt die nachträgliche Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente etwa beim Einstieg in den Beruf, bei einer Lohnerhöhung, bei Heirat oder Nachwuchs ohne erneute Gesundheitsprüfung. Studenten und Auszubildende sollten unbedingt darauf achten, dass der Vertrag ihren angestrebten Beruf als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit zugrundelegt. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer vielleicht bis zum Ende von Studium bzw. Ausbildung erst bei einer Erwerbsunfähigkeit zahlen. Viele Versicherer bieten außerdem sogenannte Starterpolicen, die mit einem geringen Beitrag beginnen, der sich nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss erhöht. Dadurch wird die Berufsunfähigkeitsabsicherung auch für junge Menschen gut finanzierbar.
Für junge Leute werden oft Einsteiger-Tarife oder „Starterpolicen“ angeboten. Sie sind zunächst günstiger als Normaltarife. Normalerweise müssen diese Verträge allerdings später auf den Normaltarif umgestellt werden. Dann steigt der Beitrag deutlich. Bleibt die Umstellung aus, kann der Schutz sogar entfallen. Dennoch sind diese Verträge eine gute Möglichkeit, sich die guten Gesundheitszustand in jungen Jahren zu einem günstigen Beitrag zu sichern.
Unabhängig davon, zu welcher Gefahrenstufe der neue Beruf zählt, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. Der Berufswechsel muss dem Anbieter nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln jedoch, dass bei der Prüfung zur Berufsunfähigkeit ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattgefunden hat. Manche Versicherer beschränken sich auf freiwillige Berufswechsel, andere nehmen die Prüfung auch bei unfreiwilligen Berufswechseln oder bei Wechseln aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer in einen Beruf wechselt, der einer niedrigeren Risikogruppe zugehört, muss deshalb nicht automatisch weniger bezahlen. Manchmal lohnt es sich jedoch, den Versicherer darüber zu informieren.
Zahlreiche Versicherer erlauben inzwischen, dass ein Versicherter seinen Beitrag vorübergehend nicht bezahlen muss, wenn er arbeitlos wird. Versicherte können ihren Versicherer fragen, ob die Beitragszahlung im Falle von Arbeitslosigkeit vorübergehend ausgesetzt werden kann. Dieses Ruhen des Vertrags führt im Regelfall zum zeitweiligen Aussetzen des Versicherungsschutzes. In Kombination mit einem Sparvertrag kann der Beitrag aber durch das Guthaben gespeist werden, sodass das Aussetzen für einen gewissen Zeitraum möglich ist. Der Versicherungsschutz bleibt dabei sogar bestehen.
Es empfiehlt sich, die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente anhand der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu berechnen. Steigt das Einkommen, kann man unter bestimmten Voraussetzungen in Verträgen mit einer Nachversicherungsgarantie den Versicherungsschutz anpassen. Auch mit einer jährlichen Dynamik kann der Schutz schrittweise erhöht werden. Die Einnahmen und Ausgaben sollten systematisch geschätzt werden.
Auf der Einnahmenseite sind zu berücksichtigen:
Auf der Ausgabenseite sind zu berücksichtigen:
Wenn gesetzlich Rentenversicherte eine Erwerbsminderungsrente erhalten, hängt die Höhe der Rente vom Durchschnitt der eingezahlten Beiträge vor Eintritt der Erwerbsminderung ab. Der Durchschnitt wird bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Aus der jährlichen Renteninformation geht der aktuelle Anspruch hervor. Darin fehlt jedoch noch die Kürzung um 10,8 Prozent bei Rentenbeginn vor dem 63. Geburtstag. Diese Grenze für den abschlagfreien Zugang wird seit 2012 schrittweise auf 65 Jahre angehoben – für erwerbsgeminderte Versicherte bleibt es mit 35 Pflichtbeitragsjahren bis 2024 aber bei 63 Jahren. Ab dann sind 40 Pflichtbeitragsjahre nötig. Zu berücksichtigen ist, dass auch Steuern und Sozialabgaben die verfügbare Erwerbsminderungsrente verringern.
Man unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Formen der Dynamik. Zum einen die Beitragsdynamik; dabei steigt der Beitrag regelmäßig an. Das ist normalerweise bei allen Tarifen möglich. Zum anderen eine dynamische Anpassung der Rente im Leistungsfall – was mittlerweile immer mehr Tarife erlauben. Falls eine Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren eintritt, ist es besonders wichtig, dass die ausgezahlte Rente regelmäßig um einen bei Vertragsbeginn festgelegten Prozentsatz steigt.
Die dynamische Anpassung der Beiträge erfolgt gleichermaßen um einen bestimmten Prozentsatz jährlich. Versicherte müssen selbstverständlich darauf achten, dass sie den Beitrag stets aufbringen können – besonders bei Kombinationen aus Geldanlage und Berufsunfähigkeitsschutz. Ein Aussetzen von ein bis zwei Erhöhungen hintereinander ist normalerweise möglich. Der Vorteil einer dynamischen Anpassung ist, dass der Versicherte die vereinbarte Rente regelmäßig ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben kann. Dies führt selbstverständlich zu höheren Beiträgen.
Wählen Versicherte das Bonussystem als Überschusssystem, verwendet der Versicherer erwirtschaftete Überschüsse im Leistungsfall zur Rentenerhöhung. Auch über eine Nachversicherungsgarantie ist eine nachträgliche Erhöhung der vereinbarten Rente möglich.
Über eine Nachversicherungsgarantie hat man die Möglichkeit, bei Veränderungen der Lebensumstände eine größere Rentenerhöhung ohne Gesundheitsprüfung vorzunehmen – etwa durch Heirat, Familienzuwachs oder Gehaltserhöhung. Eine gute Nachversicherungsgarantie ist ein bedeutender Vertragsbestandteil, denn der Versicherungsbedarf erhöht sich im Leben vieler Menschen oft deutlich. Oft kann die Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Alter, meistens 45 Jahre, ausgeübt werden. Zudem darf sie sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Für die Rentenerhöhung gibt es Grenzen pro Anlass und für die absolute Rente insgesamt.
Bis zum Renteintritt, am besten bis zum 67. Lebensjahr, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen. Ist der Beitrag zu teuer, sollte sie wenigstens bis zum Alter von 63 oder 65 Jahren laufen.
Normalerweise bestimmt eine Dienstunfähigkeitsklausel, dass man als Beamter die Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat und man deshalb in den vorzeitigen Ruhestand geschickt wird. Im Falle der Berufsunfähigkeit kann die Dienstunfähigkeitsklausel Ärger ersparen. Denn die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente folgt mit der Bescheinigung der dauerhaften Dienstunfähigkeit automatisch. Ob ein Vertrag mit Klausel tatsächlich besser ist, hängt allerdings von der Formulierung der Klausel ab. Mitunter wird sie eingeschränkt durch Formulierungen wie „Der Versicherer behält sich ein gesondertes Recht zur Nachprüfung vor, auch wenn der Versicherte das Ruhegehalt weiter bekommt, also vom Dienstherrn noch als dienstunfähig betrachtet wird“. Oder „Die Klausel gilt nur bis zu einem bestimmten Alter“ und „Keine Leistung bei begrenzter Dienstunfähigkeit/Versetzung“. Es kann vorkommen, dass die Leistungsdauer aufgrund der Dienstunfähigkeit auf eine bestimmte Anzahl von Jahren beschränkt wird. Danach zahlt die Versicherung nur, wenn eine Berufsunfähigkeit wirklich nachgewiesen wird. Und für Angehörige bestimmter Dienststellen wie Feuerwehr, Polizei und Bundesgrenzschutz kann es Leistungsbeschränkungen geben
Zuweilen sind Regelungen für Beamte zu finden, nach denen sich der Versicherer die Prüfung vorbehält, ob der Beamte theoretisch noch anderweitig beschäftigt werden kann – ein Streifenpolizist also möglicherweise im Innendienst untergebracht wird. Werden solche Möglichkeiten festgestellt, zahlt der Versicherer keine Rente mehr. Selbst dann nicht, wenn dem Frühpensionierten keine solche Stelle angeboten wird.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dienstunfähigkeitsklausel längst nicht die wichtigste Klausel. Man sollte ebenso auf andere Vertragsbestimmungen achten. Wichtig ist, dass sich auch Beamte bei der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf einen Anbieter verlassen, sondern parallel mehrere Anträge stellen. Das ist besonders wichtig, wenn Vorerkrankungen vorliegen oder ein Risikoberuf ausgeübt wird. So wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, ein geeignetes Angebot zu bekommen.
Sie konkretisiert der Versicherer die Pflicht des Versicherten zur Schadensminderung. Das Tragen von Stützstrümpfen auf Arztanordnung gilt beispielsweise als zumutbare Verpflichtung. Die Pflicht, den Weisungen des Arztes in jedem Fall zu folgen, gibt es in aktuellen Bedingungen kaum noch. Insbesondere kann der Versicherte nicht zu einer riskanten Operation verpflichtet werden.
Normalerweise spielt der Grund für eine Auszeit (Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Sabbatjahr) keine große Rolle. Manche Versicherer schränken den Verzicht auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ nach einer längeren Pause im Beruf ein. Eine abstrakte Verweisung meint, dass bei einer Berufsunfähigkeit die Leistung mit der Begründung verweigert werden kann, der Betroffene könne theoretisch noch eine andere, gleichwertige Arbeit gesundheitlich bewältigen. Die Versicherer zielen aber häufig darauf ab, ob der Versicherte trotz längerer Pause noch am Arbeitsmarkt vermittelbar wäre. Dann wird anhand des Berufsbilds geprüft, wie die Unterbrechung die Arbeitsmarktchancen des Versicherten beeinflussen würde. Bei Berufen, in denen das gelernte Wissen schnell überholt ist, wie etwa in der IT-Branche, senken Unterbrechungen die Arbeitsmarktchancen deutlich und können dazu führen, dass die Möglichkeit der Verweisung auf einen anderen Vorberuf besteht. Versicherte sollten die Regelungen in den Bedingungen genau durchsehen. Normalerweise werden Versicherte, die ihre Berufstätigkeit bis drei oder fünf Jahre aussetzen (manchmal sogar ohne Frist), behandelt, als wären sie berufstätig gewesen beim Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Das kommt darauf an, ob der Berufsunfähige Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist oder freiwilliges Mitglied. Und es hängt davon ab, ob es sich um die Auszahlung aus einer betrieblichen Vorsorge, einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder um eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Keine Beiträge fallen auf eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bei pflichtversicherten Kassenmitgliedern an. Nur bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern (z.B. wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente die einzige Einnahmequelle ist) wird die komplette wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Dazu zählenauch die Rentenzahlungen im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. Wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, zählen auch „sonstige Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen“. Dazu können auch Auszahlungen aus der betrieblichen oder privaten Berufsunfähigkeitsrente zählen, falls die Satzung der Kasse das so vorsieht. Betriebliche und gesetzliche Versorgungsleistungen unterliegenbei allen Mitgliedern der Beitragspflicht der Krankenkassen. Auch auf gemischte betriebliche Renten (Beginn im Betrieb, Fortsetzung privat) fallen Beiträge an, je nach Vertrag bleibt ausnahmsweise ein Teil der Rente beitragsfrei.
Bei privat krankenversicherten Rentnern ist die Berufsunfähigkeitsrente für die Beiträge nicht relevant.
Die Berufsunfähigkeitsrente zählt zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Nicht nur vom persönlichen Steuersatz hängt die Höhe der Besteuerung ab, sondern auch davon, aus welcher Quelle die Rente fließt. Als sogenannte abgekürzte Leibrenten bezeichnet man Zahlungen aus privaten Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Sie werden mit einem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Prozentsatzes ist abhängig von der Rentendauer. Je kürzer die Rentendauer, desto geringer der Anteil der Rente, den man zu den steuerpflichtigen Einkünften hinzurechnen muss (Laufzeit 5/10/15/20 Jahre: steuerpflichtige Ertragsanteile 5/12/16/21 Prozent). Liegt der Berufsunfähige mit seinem zu versteuernden (Gesamt-)Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum (2018: 9.000 Euro), bleiben die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei. Alles darüber hinaus wird nach der normalen Steuertabelle besteuert.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsrenten aus nicht steuerlich begünstigten Beiträgen (wie etwa für Direktversicherungen mit pauschal oder normal besteuerten Beiträgen) müssen wie private Berufsunfähigkeitsrenten besteuert werden.Waren die Beiträge begünstigt (Verträge ab 2005), ist die Renten voll steuerpflichtig.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem Jahr 2005 steuerpflichtig. Seit 2005 steigt der zu versteuernde Anteil für jeden neuen Rentenjahrgang um zwei Prozent pro Jahr. Wer 2015 erwerbsgemindert wird, muss 70 Prozent der Erwerbsminderungsrente versteuern, 2016 sind es für Neurentner 72 Prozent, 2017 sind es 74 Prozent. Berufsunfähigkeitsrenten aus Rürup-Versicherungen unterliegen ebenfalls dieser Besteuerungsregel.
Wenn Beamte aufgrund einer Dienstunfähigkeit eine Pension erhalten, wird diese bis zum 63. Geburtstag wie das Gehalt versteuert.
Oder lohnt sich der Abschluss eines Vertrags, wenn dann keine Sozialleistungen bewilligt werden?
Hartz-IV-Leistungen und die ergänzende Sozialhilfe sind Sozialleistungen, für die eine Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen wird. Die Behörde überprüft dabei, ob der Antragsteller den Lebensunterhalt ohne Unterstützung bestreiten kann. In die Prüfung bezieht sie Leistungen aus privaten Versicherungen ein. Kann der Betroffene mithilfe der privaten Berufsunfähigkeitsrente den Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten, führt das zur Kürzung oder zum Ausschluss der Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder ergänzende Sozialhilfe.
Sinnvoll ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 Euro nur dann, wenn der Versicherte einen Vertrag mit guten Nachversicherungsbedingungen abgeschlossen hat und sich also die Möglichkeit der Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente sichert, sobald er mehr Geld verdient. Zur langfristigen Absicherung ist eine sehr niedrige Berufsunfähigkeitsrente wenig sinnvoll, weil die staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung höher sind.
Der Begriff „Beeinträchtigung“ ist nicht klar definiert. Wer unsicher ist, was der Versicherer mit der Frage nach einer Beeinträchtigung meint, sollte direkt nachfragen, ob der Versicherer wissen möchte, ob er derzeit krankgeschrieben sei und ob eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden sei. Man sollte sich auch eine schriftliche Erläuterung geben lassen, wenn man unsicher ist, welche Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen angegeben werden sollen.
Sich selbst dann weiter um Berufsunfähigkeitsschutz zu bemühen, wenn der erste Antrag abgelehnt worden ist, ist sinnvoll. Denn es gibt keinen einheitlichen Kriterienkatalog.
Sinnvoller ist heutzutage die Möglichkeit einer kostenlose Risikovoranfrage. Zahlreiche Vermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater bieten dies an.
Findet man keinen oder nur einen äußerst schlechten Berufsunfähigkeitsschutz, gibt es Alternativprodukte, die möglicherweise infrage kommen. Etwa eine Funktionsinvaliditäts-, eine Grundunfähigkeits- oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, „Dread Disease“ genannt. Die beste Lösung bleibt jedoch der Berufsunfähigkeitsschutz.
Wenn im Vertrag nach Erkrankungen gefragt wird, die in den letzten fünf Jahren ärztlich festgestellt oder behandelt worden sind, müssen die Erkrankungen, wegen derer man sich in den letzten fünf Jahren ärztlich behandeln ließ, genannt werden. Bei Operationen ist der Zeitraum der Abfrage meist 10 Jahre. Ist eine Frage unklar, sollte man den Versicherer um eine schriftliche Erklärung bitten. Denn selbst unwissentlich falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz verloren geht.
Nein. Den Kassen liegen zwar die Diagnosen in verschlüsselter Form vor, wegen derer die Mitglieder behandelt wurden. Doch die Auskunft der Kassen ist bei der Entscheidung, welche Vorerkrankungen im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden müssen, nur zum Teil hilfreich. Die Versicherten haben gegenüber ihrer Kasse einen Auskunftsanspruch, den sie schriftlich geltend machen können. Den muss man mit einer Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht einreichen. Die Kasse gibt dann Auskunft, welche Leistungen der Versicherte im letzten (Geschäfts-) Jahr in Anspruch genommen hat und welche Kosten damit verbunden waren.
Nur, wenn der Versicherte der Kasse den Zeitpunkt der Behandlung sowie den Namen des behandelnden Arztes angibt, kann er sich über eine länger zurückliegende Erkrankung informieren. Zudem kann die Kasse darüber Auskunft geben, welche Arznei-, Verband- und Hilfsmittel über sie abgerechnet worden sind. Bei Abrechnung von Behandlungen über Kostenerstattung kann sie jedoch keine Informationen vorlegen. Auch zu den Fällen, zu denen ein Antrag des Versicherten vorliegt (zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, Kuraufenthalte, Behandlungspläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), kann die Kasse Informationen herausgeben. Die Kasse bekommt auch bei Teilnahme an einer Sonderversorgung für chronisch Kranke detaillierte Informationen zu Diagnose und Behandlung.
Um Informationen darüber zu erlangen, welche Krankheitsbilder in der Vergangenheit diagnostiziert worden sind, wendet man sich am besten an die behandelnden Ärzte. In den Krankenakten sind die Diagnosen sowie das Datum des Arztbesuchs festgehalten. Alte Adressbücher und Terminkalender können helfen, zurückliegende Arztbesuche zu rekonstruieren.
In einem solchen Fall ist es äußerst schwierig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Knapp einem Drittel der Befragten gelang es überhaupt nicht, sich zu versichern. Grund für die meisten Ablehnungen waren Vorerkrankungen. Die Umfrage ergab jedoch auch, dass sich Hartnäckigkeit bezahlt macht. Eine Aufstellung darüber, welche Einschränkungen für welches Krankheitsbild vorgenommen werden, oder welcher Versicherer welche Vorerkrankungen akzeptiert, gibt es nicht. Es gibt keinen allgemeinen Katalog, an dem sich alle Versicherer orientieren.
Interessenten, die einmal psychische Probleme hatten, werden von den Versicherern selten angenommen. Viele Versicherer bieten solchen Antragstellern zwar eine Unfallversicherung an, aber keinen Berufsunfähigkeitsschutz. Einige Vermittler empfehlen, ein paar Jahre später wiederzukommen. In den meisten Fällen müssen mehr als fünf Jahre vergangen sein, bis ein Vertragsabschluss überhaupt infrage kommt. Es ist aber auch möglich, dass Versicherer nach einer psychotherapeutischen Behandlung noch zehn Jahre später eine Versicherung ablehnen.
Verbindliche Aussagen der Versicherer über den Umgang mit Antragstellern und Versicherten mit psychischen Problemen liegen nicht vor. Bei Versicherten mit akademischen Berufen sind psychische Probleme heute der häufigste Grund für den Erhalt einer Frührente. Deshalb werden Versicherer diesem Aspekt vermutlich in Zukunft noch mehr Beachtung schenken. Man sollte aber trotz der schlechten Aussichten versuchen, einen Vertrag abzuschließen. Um die Chancen auf einen geeigneten Vertrag zu erhöhen, sollte man so viele Anträge wie möglich parallel einreichen.