Die Beitragshöhe einer Risikolebensversicherung hängt von unterschiedlichen Gesichtspunkten ab. Dazu zählten objektive Risiken wie etwa
Aber auch subjektive Kriterien wirken sich auf die Höhe des Beitrags aus. Etwa, ob der oder die Versicherte einen gefährlichen Beruf hat oder ein riskantes Hobby ausübt. Oder auch, ob ein Darlehen oder ein Kredit abgesichert werden soll.
Nun wird noch der Kostenfaktor hinzugerechnet – das sind die entstehenden Verwaltungs- und Abschlusskosten.
Ist man aufgrund von finanziellen Problemen nicht mehr dazu in der Lage, die Beiträge der Risikolebensversicherung zu entrichten, sollte man seinen Versicherer so frühzeitig wie möglich informieren. Er wird dann den Vorschlag machen, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Zum Großteil kann so der wertvolle Versicherungsschutz aufrechterhalten werden.
Unter Berücksichtigung der bis dahin eingezahlten Beiträge und angesammelten Überschussanteile berechnet der Versicherer dann eine neue, niedrigere Versicherungssumme. Die Beitragszahlung entfällt.
Weil man sich selbst und der Familie einen Großteil der gewünschten Absicherung erhält, ist die Beitragsfreistellung in jedem Fall die bessere Alternative zur Kündigung.
Die Beiträge werden im Regelfall so kalkuliert, dass sie in der Vertragslaufzeit konstant bleiben. Erhöhungen entstehen nur, wenn eine dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung vereinbart worden ist. Eine Reduktion der Beiträge ist steuerunschädlich.
Krankheit oder Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass der Versicherungsnehmer den Beitrag eine Zeitlang nicht aufbringen kann. Wird die Arbeitslosigkeit belegt und nachgewiesen, kann die Beitragszahlung für höchstens drei Jahre ausgesetzt werden. Auch in anderen Situationen kann die Versicherung der Stundung zustimmen.
Jede Risikolebensversicherung ist grundsätzlich nach Ablauf der Mindestversicherungszeit kündbar. Die Mindestversicherungszeit beträgt im Normalfall zwölf Monate, da laut Versicherungsbedingungen der Versicherer Anspruch auf einen Jahresbeitrag hat.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann die Risikolebensversicherung in der Regel zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (4 Wochen).
Bei unterjähriger Beitragszahlung gibt es eine Besonderheit. Wenn die Beiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich bezahlt werden, ist die Kündigung der Risikolebensversicherung zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich. Auch dann gilt wieder eine Kündigungsfrist von einem Monat. Eine Kündigung darf nur vom Versicherungsnehmer und nur schriftlich getätigt werden.
Außerdem ist für die Kündigung das Nachfolgende zu beachten:
Die Kündigung sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich eine Kündigung per Einschreiben/Rückschein, sodass man sicher sein kann, dass die Kündigung bei der betreffenden Gesellschaft fristgerecht eingeht.
Wer finanziell in einer schwierigen Situation steckt, sollte den Vertrag zur Risikolebensversicherung nicht sofort kündigen und somit den Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten kann man mit dem Aussetzen der Beitragszahlung beheben. Der Versicherungsschutz bleibt dann weiterhin bestehen. Allein die für den Todesfall festgelegte Versicherungssumme verringert sich. Wie die Möglichkeiten genau aussehen und wie der jeweilige Antrag bei der Gesellschaft gestellt werden muss, erfährt man beim Mitarbeiter, mit dem der Vertrag zur Risikolebensversicherung abgeschlossen worden ist.
Die Versicherungssumme, die aus der Risikolebensversicherung ausbezahlt wird, muss in der Einkommenssteuer nicht ausgewiesen werden. Auf Grundlage des ausgezahlten Betrages wird jedoch die Erbschaftssteuer ermittelt. Allerdings kann man der Erbschaftssteuerpflicht mit einem Trick entkommen. Bei Verheirateten kommt die Erbschaftssteuer wegen der hoch angesetzten Freibeträge selten zum Tragen. Zahlt man die Summe aber an den Lebenspartner, den Enkel oder einen Freund aus, muss man von einer veränderten Lage ausgehen. Dann unterliegt das Erbe der Erbschaftssteuer.
Indem das Leben der jeweils anderen Person im eigenen Versicherungsvertrag mitversichert wird, kann man das umgehen. Lebt ein Mann zum Beispiel mit einer Frau zusammen, ist aber nicht mit ihr verheiratet, kann die Frau den Partner absichern, ohne, dass eine Erbschaftssteuer anfällt. Natülich sind im umgekehrten Fall die Voraussetzungen gleich. Dann schließt er oder sie einen Vertrag ab, allerdings nicht auf das eigene Leben, sondern auf das Leben des Partners. Somit ist der Partner die versicherte Person. Der Versicherungsnehmer wird dagegen als begünstigte Person eingetragen. Dadurch ist der Versicherungsnehmer Beitragszahler, gleichzeitig aber auch Bezugsberechtigter. Das Resultat: Beim Erbe fällt keine Erbschaftssteuer an. Andersherum wird ein ähnlicher Vertrag abgeschlossen, um dem Partner dieselben Möglichkeiten einzuräumen. Dieses Vorgehen heißt Über-Kreuz-Versicherung.
Man stößt in der Risikolebenversicherung auf die Schlagworte Bruttobeitrag und Nettobeitrag. Beim Bruttobeitrag handet es sich um die Basiskalkulation der Versicherungsmathematik, während der Nettobeitrag der um die erwirtschafteten Überschüsse bereinigte Beitrag ist, der vom Versicherungsnehmer bezahlt wird.
Die Kalkulation rechnet zwar keine Überschüsse ein, diese entstehen aber trotzdem durch die vorsichtige Berechnung der Versicherungsunternehmen. Das heißt, dass deutlich weniger Versicherungskunden während der Laufzeit des Vertrags sterben, als die Wahrscheinlichkeit annimmt. Die dadurch entstehenden Überschüsse werden zum großen Teil an den Versicherungskunden weitergegeben. So entsteht ein günstigerer Beitrag.
Im Laufe der Zeit verändern sich persönliche Lebensumstände – das sollte man beim Abschluss einer Risikolebensversicherung immer bedenken. Sich verändernde Familiensituationen und steigende Einkünfte erhöhen den Versorgungsbedarf. Auch die Teuerungsrate darf man nicht ausser Acht lassen. Die Vereinbarung einer Dynamik kann steigende Ansprüche berücksichtigen.
Beim Einschluss der Dynamikoption erhält man eine jährliche Anpassung von Beitrag und Leistung. Es gibt unterschiedliche Alternativen in der Gestaltung und man kann zwischen einer an die Inflationsrate angepassten Dynamisierung und einer prozentual gleichbleibenden Erhöhung entscheiden.
Es besteht die Möglichkeit, für zwölf Monate zu pausieren, ohne den Schutz vor der Inflation zu verlieren, sollte die Anpassung zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgen.
Vor Vertragsabschluss prüfen alle Lebensversicherer die gesundheitlichen Verhältnisse ihres Kunden. Im Regelfall geschieht das durch die schriftlich gestellten Gesundheitsfragen im Antrag, die wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind.
Zusätzliche Bescheinigungen oder Untersuchungen sind nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel
erforderlich. Ordnet der Versicherer eine Untersuchung an, darf der Neukunde den Arzt frei wählen.
Höheres Risiko bedeutet auch einen höheren Beitrag. So bezahlen etwa Menschen mit Übergewicht oder schlechten Blutwerten mehr, genauso wie Raucher. Normalerweise übernehmen die Gesellschaften die Kosten für die Gesundheitsprüfung.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Für junge Familien mit einem Alleinverdiener ist es eine gute Entscheidung, durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung die Erziehung und Ausbildung der Kinder abzusichern. Ein solcher Vertrag kann außerdem auch die finanzielle Absicherung des hinterbliebenen Partners sicherstellen. Bei jeder Art von Finanzierung ist eine Risikolebensversicherung dringend empfohlen, da damit sichergestellt wird, dass der hinterbliebene Partner nicht allein für die Belastung aufkommen muss.
Der Leistungsumfang der Risikolebensversicherung kann um zwei wesentliche Erweiterungen ergänzt werden. Mögliche Zusatzversicherungen sind:
Im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie kann man den Versicherungsschutz an neue Lebensumstände und einen gestiegenen Versorgungsbedarf anpassen.
Liegen bestimmte Ereignisse vor, wird die Versicherungssumme auf Antrag erhöht. Das Besondere: Die Erhöhung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Vorteil: Auch, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse des Versicherten verschlechtert haben, erfolgt eine Erhöhung.
Von der Nachversicherungsgarantie kann zu folgenden Ereignissen Gebrauch gemacht werden:
Auch eine dauerhafte Gehaltserhöhung ist bei manchen Versicherern ein Grund, der im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zählt, um den Versicherungsschutz anzupassen.
Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist eine ideale Ergänzung einer Risikolebensversicherung und kann in unterschiedlicher Ausführung dazugebucht werden. Sie gehört aber nicht zur Grundausstattung einer Risikolebensversicherung.
Die Zusatzversicherung bietet den Vorteil, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht nur die Beitragszahlung bis zum Vertragsende sichergestellt ist, sondern darüber auch die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden kann. Die Risikolebensversicherung bietet je nach Variante zusätzlichen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit oder Berufsunfähigkeit.
Durch die vielen Gestaltungsmöglichkeiten kann man die eigene Familie gegen verschiedene Lebensrisiken in großem Umfang absichern.
Streng genommen handelt es sich bei einer sogenannten Restschuldversicherung um eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme im Laufe der Vertragsdauer fällt. Die Darlehnshöhe verringert sich durch die Zahlung der Kreditraten, die sich aus Tilgung und Zins zusammensetzen.
Der geringere Beitrag ist der Vorteil einer Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme.
Die Art der Risikoversicherung muss generell auf den individuellen Bedarf abgestellt werden. Hierbei muss gründlich überlegt werden, welche Absicherung man für sich und die eigene Familie benötigt.
Alle Schulden- und Einkommensrisiken sollten in der Wahl der richtigen Versicherungssumme der Risikolebensversicherung berücksichtigt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eigene Familie gut und sinnvoll abgesichert ist.
Durch vorsichtige Kalkulation gelingt es dem Versicherer, auch bei der Risikolebensversicherung Überschüsse zu erwirtschaften – obwohl es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Überschüsse zum Großteil an den Versicherungskunden weitergegeben werden müssen.
Die Überschussbeteiligung erfolgt bei der Risikolebensversicherung entweder durch Beitragsverrechnung, die zu einem geringeren Beitrag (Nettobeitrag) führt, oder durch einen Todesfallbonus, der die Auszahlung im Versicherungsfall erhöht.
Die Überschussbeteiligung darf nicht garantiert werden. Deshalb kann das Geschäftsergebnis des Versicherers sich auf die gewählte Überschussbeteiligung auswirken. Bei negativem Ergebnis führt das zur Reduzierung der Versicherungssumme um den Todesfallbonus oder zu einer Beitragserhöhung, maximal bis zum sogenannten Bruttobeitrag.
Bei der Risikolebensversicherung kann man generell zwischen drei Varianten wählen und hat so die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ganz speziell an den eigenen Bedarf anzupassen:
Wie der Name schon sagt, dient eine Risikolebensversicherung zur reinen Absicherung eines Risikos. Das bedeutet im Fall der Risikolebensversicherung, dass eine Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme zum Tragen kommt, wenn die versicherte Person stirbt. Um dieses Risiko abzudecken, wird der komplette Monatsbeitrag verwendet. Der Versicherte ist in sehr geringem Umfang trotzdem an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft beteiligt. Bei Vertragsablauf wird diese Überschussbeteiligung ausgezahlt. Die meisten Versicherten entscheiden sich allerdings dafür, die erwirtschafteten Überschüsse von vornherein als Beitragsreduzierung zu nutzen. Das heißt, die monatlich zu zahlende Versicherungsprämie wird um den Anteil der erwartbaren Überschüsse gekürzt.
Ob eine Lebensversicherung beim Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung berücksichtigt werden muss, hängt davon ab, ob Rückkaufswerte vorhanden sind. Ein Rückkauf ist in eine Vermögensbilanz in jedem Fall einzustellen.
Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Versicherung, die auch dem Vermögensaufbau dient, steht bei der Risikolebensversicherung der reine Absicherungsgedanke im Vordergrund. Es werden im Regelfall keine Rückkaufswerte gebildet. Deshalb muss beim Zugewinnausgleich eine Risikoversicherung nicht berücksichtigt werden. Eine Auszahlung erfolgt nur im Todesfall.