Als privater Bauherr haften Sie immer dann, wenn ein Dritter durch die Arbeiten auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommt. Das können sowohl am Bau beteiligte Personen wie Architekt und Handwerker als auch Besucher, Nachbarn oder Fußgänger sein. Unabhängig davon, ob Sie einen Neubau errichten, Sanierungsarbeiten ausführen oder lediglich einen Um- bzw. Anbau vornehmen lassen, sind Sie als Bauherr im Schadensfall zur Haftung verpflichtet. Zu Ihren grundsätzlichen Aufgaben zur Schadensverhütung zählen die Auswahl der beteiligten Unternehmen bzw. Personen, die Verkehrssicherung sowie die Überwachung der Baustelle. Kommen Sie einer oder mehreren dieser Pflichten nicht nach, springt die Helvetia Bauherrenhaftpflichtversicherung bei einem Schadenersatzanspruch eines Dritten für Sie ein – für maximal 2 Jahre ab Versicherungsbeginn.
Möchten Sie mehr über den Leistungsumfang der Helvetia Bauherrenhaftpflicht erfahren, können Sie sich in der unten aufgeführten Tabelle einen guten Überblick verschaffen. Sie deckt alle Schäden an Dritten rund um Ihr Bauvorhaben ab, selbst wenn diese sich nicht auf Ihrem Grundstück befinden. Sach- und Personenschäden durch herunterfallende Dachziegel oder Wurzelschäden am Nachbargrundstück durch Erdarbeiten sind nur zwei Beispiele, bei denen der Versicherungsschutz greift.
Mit unserer Bauherren-Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen Schutz vor fast allen Haftpflichtrisiken. Beinhaltet sind dabei die Haftpflicht für das Baugrundstück sowie die Haftpflicht aus dem zu errichtenden Bauwerk. Und zwar vom Versicherungsbeginn bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens jedoch für zwei Jahre ab Versicherungsbeginn. Zu unserem Leistungsumfang gehört auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche gegen Sie als Bauherrn.
Dabei werden nicht nur Schäden reguliert, sondern auch geprüft, ob und in welcher Höhe Schadensersatz gezahlt werden muss. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir ab.
Damit sind Sie gegen Schäden als Haus- und /oder Grundstücksbesitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer) versichert, für deren Verhinderung Sie verantwortlich sind, zum Beispiel durch schadhafte Treppen und Wege, mangelhafte Beleuchtung, Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen oder durch sich lösende Gebäudeteile.Mitversichert ist auch die Haftung als Bauherr bei kleineren Bauvorhaben und die Nachhaftung (bis zu einem Jahr, falls Sie ihr Grundstück verkauft haben), Schäden im Rahmen der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und/oder sonstiger Betreuung des Grundstücks durch beauftragte Personen. Gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Baustellen bergen ein erhöhtes Gefahrenpotential, das kostspielige Sach- und Personenschäden nach sich ziehen kann. Gerade private Bauherren unterschätzen vielerorts das Risiko, das einer Baustelle innewohnt, wenn es an den Bau des erträumten Eigenheims geht. Auf Baustellen sind die notwendigen Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen noch nicht fertig gestellt. Dabei entpuppt sich gerade dieser Umstand als risikoreich. Baugruben, Kellerschächte und Gerüste sowie ungesicherte Leitern potenzieren das Risiko, dass Unbeteiligte auf einer Baustelle zu Schaden kommen. Darüber hinaus ist die Baustelle in vielen Fällen nicht gegen unbefugten Zutritt gesichert, sodass sich jedermann Zutritt verschaffen kann. Vandalismus stellt daher in diesem Zusammenhang eine mögliche Gefahr dar.
Sie möchten ein Bauvorhaben verwirklichen? Dann sollten Sie sich für die Helvetia Bauherren-Haftpflichtversicherung entscheiden. Denn kommt ein Dritter zu Schaden, haften Sie als Bauherr und müssen für die Folgen zahlen. Hier ein paar Beispiele: