Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Hunde oder Pferde gilt in der Regel für den Tierhalter, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer aufgeführt ist. Sie bietet Schutz für den Versicherungsnehmer und ggf. weitere Personen, die das versicherte Tier betreuen oder beaufsichtigen. Bei der Pferdehaftpflicht sind gleichzeitig Personen einer möglichen Reitbeteiligung, sowie Fremd- und Gastreiter, mitversichert.
Tierhalter benötigen eine separate Haftpflicht für jeden Hund bzw. jedes Pferd. Je nach Anbieter können die Tierhaftpflicht-Versicherungen für mehrere Tiere in einer Versicherungspolice zusammengefasst werden, um eine bessere Übersicht zu gewährleisten. Der Versicherungsschutz ist jedoch für jedes Tier separat abzuschließen.
Der weltweite Versicherungsschutz für Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen kann je nach Versicherer und den Bedingungen der Police variieren. Bei der Helvetia Tierhalterhaftpflicht-Versicherung gilt ein weltweiter Versicherungsschutz. Wir sichern beispielsweise Auslandsschäden innerhalb Europas unbegrenzt und vorübergehend weltweit ab. Kautionsleistungen im Ausland sind bis zu 100.000 Euro versichert.
Während für Pferde keine Versicherungspflicht bei der Haftpflichtversicherung besteht, gibt es einige Bundesländer, die Hundehaltern den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für den Hund vorschreiben.
Doch auch dort wo die Pflicht nicht besteht – die Tierhalterhaftpflicht für Hund und Pferd ist immer empfehlenswert. Sowohl Hundebesitzer aus auch Pferdehalter werden mit einer Tierhalterhaftpflicht vor potenziell hohen Kosten geschützt und können sich und ihrem Tier so einen unbeschwerten Alltag verschaffen. Sollte es tatsächlich zu einem Schaden kommen, so stärkt die Versicherung Ihnen den Rücken.
In der Hundehalterhaftpflichtversicherung können Sie online bis zu zehn Hunde bequem auf einmal versichern.
Die möglichen Versicherungssummen für Personenschäden, Sachschäden oder auch Vermögensschäden kann der Tierhalter bei unserer Versicherung bei 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro ansetzen.
Es empfiehlt sich, die Summe möglichst hoch anzusetzen. Insbesondere dann, wenn Personen durch Ihren Hund oder durch Ihr Pferd zu Schaden kommen, kann der Schadenersatzanspruch schnell sehr hoch ausfallen. Die Tierhalterhaftpflicht deckt den Versicherungsnehmer mit höheren Beträgen auch weitreichender ab.
Bis zum 12. Monat ihres Lebens sind sowohl Welpen als auch Fohlen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Muttertiers mitversichert. Dies gilt, solange sich das Junge noch in Obhut der Mutter befindet.