Während für Pferde keine Versicherungspflicht bei der Haftpflichtversicherung besteht, gibt es einige Bundesländer, die Hundehaltern den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für den Hund vorschreiben.
Doch auch dort wo die Pflicht nicht besteht – die Tierhalterhaftpflicht für Hund und Pferd ist immer empfehlenswert. Sowohl Hundebesitzer aus auch Pferdehalter werden mit einer Tierhalterhaftpflicht vor potenziell hohen Kosten geschützt und können sich und ihrem Tier so einen unbeschwerten Alltag verschaffen. Sollte es tatsächlich zu einem Schaden kommen, so stärkt die Versicherung Ihnen den Rücken.
In der Hundehalterhaftpflichtversicherung können Sie online bis zu zehn Hunde bequem auf einmal versichern.
Die möglichen Versicherungssummen für Personenschäden, Sachschäden oder auch Vermögensschäden kann der Tierhalter bei unserer Versicherung bei 5 Mio., 10 Mio. oder 15 Mio. Euro ansetzen.
Es empfiehlt sich, die Summe möglichst hoch anzusetzen. Insbesondere dann, wenn Personen durch Ihren Hund oder durch Ihr Pferd zu Schaden kommen, kann der Schadenersatzanspruch schnell sehr hoch ausfallen. Die Tierhalterhaftpflicht deckt den Versicherungsnehmer mit höheren Beträgen auch weitreichender ab.
Bis zum 12. Monat ihres Lebens sind sowohl Welpen als auch Fohlen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Muttertiers mitversichert. Dies gilt, solange sich das Junge noch in Obhut der Mutter befindet.
Speziell Hunde und Pferde benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung. Katzen, Nager und sonstige Kleintiere sind über die private Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt. Die Versicherung ist für den Tierhalter immens wichtig, sollte es zu einem Schaden durch den Vierbeiner kommen.