Ähnlich der "Allgefahrensicherung" (AllRisk) bei Hausrat oder Wohngebäude sichert die Helvetia Kunstversicherung ARTAS Eigentümer von Kunstgegenständen gegen die finanziellen Folgen aufgrund von Raub, Vandalismus, Sturm, Hagel, Einbruch, Feuer und Leitungswasser ab.
Über unser erfahrenes Expertennetzwerk erhalten Sie sowohl eine Beratung zur Sicherung, als auch Informationen rund um Restaurierung oder Konservierung Ihres Kunstwerks.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Galerien- und Verkaufsräume, vorübergehende Aufenthalte bei Gutachtern oder Restauratoren, die Teilnahme an Messen und die Transporte hin und zurück, sowie die Versendung und Retoure durch Kunstspeditionen und Paket/Kurierdienste innerhalb der BRD.
In der Regel kann man Gegenstände, die als Kunst gelten über eine Kunstversicherung absichern. Dazu gehören Skulpturen, Gemälde, Schmuckstücke, Antiquitäten, Designermöbel und ähnliches.
Im Unterschied zur Hausratversicherung, bezieht sich die Höhe der Versicherungssumme bei der Kunstversicherung auf den tatsächlichen Wert einzelner Stücke. Bei der Hausratversicherung wird die Höhe der Versicherungssumme in der Regel über die Wohnfläche berechnet und damit ein pauschaler Wert ermittelt. Dieser reicht im Schadenfall dazu aus, den Hausrat wieder zu beschaffen. Ein teures Kunstwerk oder ein Designermöbel als Einzelstück kann man vielleicht gar nicht wieder beschaffen. Hier macht die Absicherung über eine Kunstversicherung Sinn, da diese auch die Kosten für eine fachmännische Reparatur bzw. Wiederherstellung übernimmt.