Ja, Haustiere können sich grundsätzlich an infizierten Personen anstecken – sowohl Katzen als auch Hunde sind betroffen, wobei Katzen für eine Übertragung empfänglicher sind.
An Corona erkrankte Menschen scheiden Viren über Nase und Mund aus. Daher ist davon auszugehen, dass diese Personen ihre Umgebung mit Viren belasten, selbst bei Einhaltung von grundlegenden Hygieneregeln (AHA-Regeln). Daher sollten infizierte Personen gerade engen Kontakt zu ihrem Tier möglichst meiden, die Tiere nicht anhusten oder anniesen und sich von den Tieren nicht lecken lassen.
Wie Omikron sich in Haustieren verhält und wie ansteckend es für Haustiere ist, dazu gibt es noch keine Forschungsergebnisse. Es sind aber bisher keine Auffälligkeiten bekannt geworden.
Haustiere wie Hunde und Katzen können und sollten im Haushalt verbleiben, man muss sie nicht aus ihrer gewohnten Umgebung reißen. Unbedingt beachtet werden sollten jedoch allgemeine Hygieneregeln und die Vermeidung von engem Kontakt zu den Tieren. Desweiteren wird zum Schutz der Haustiere das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch infizierte Tierhalter empfohlen.
Der Kontakt gesunder Personen zu Haustieren muss nach den derzeitig verfügbaren Informationen nicht eingeschränkt werden. Allerdings ist es als allgemeine Vorsichtsmaßnahme immer ratsam, grundlegende Prinzipien der Hygiene zu beachten, wenn man mit Tieren in Kontakt kommt (z. B. Hände gründlich mit Seife waschen).
Falls Sie selbst an Corona erkrankt sind und nicht mehr (ausreichend) für Ihr Tier sorgen können, unterstützt Helvetia Sie im Rahmen Ihrer Helvetia PetCare-Versicherung mit dem Schutzbrief und bietet viele Assistance-Leistungen an.
Positive Corona-Tests bei Haustieren sind ab sofort meldepflichtig, damit Forschende weitere Erkenntnisse sammeln können. Eine Testpflicht gibt es aber aktuell nicht. Die Meldung positiv getesteter Tiere erfolgt bei Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern oder Tierärzten.
Falls Ihr positiv getestetes Tier nicht bereits in einem Haushalt mit Personen in Isolierung oder Quarantäne lebt oder Sie stationär aufgenommen werden mussten, sollte das Tier nach den geltenden Quarantäneregeln für Menschen möglichst isoliert gehalten werden.
Die Tierkrankenversicherung Helvetia PetCare deckt eine Erkrankung Ihres Hundes oder Ihrer Katze am Coronavirus nicht ab, unterstützt Sie aber im Rahmen des Schutzbriefs, wenn Sie sich selbst aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht mehr vollumfänglich um Ihr Tier kümmern können.
Hunde, Katzen und einige andere Haustiere sind empfänglich für eine Infektion mit SARS-CoV-2. Trotzdem gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Haustiere eine Rolle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 spielen.
Bei der Covid-19-Pandemie ist die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ausschlaggebend für die Verbreitung.
Falls Sie sich in Quarantäne oder häuslicher Isolation befinden, sollten Sie geeignete Personen außerhalb Ihres Haushaltes um Unterstützung bei der Pflege der Tiere bitten. Dies gilt insbesondere für den Spaziergang mit Hunden.
Dies können Nachbarn oder Freunde sein, die Sie ggf. auch mit Lebensmitteln versorgen oder auch professionelle Hundesitter. Helvetia unterstützt Sie im Rahmen Ihrer Helvetia Tierkrankenversicherung PetCare und organisiert bsw. das Gassi gehen im Rahmen des Schutzbriefes.
Katzen von Besitzer*innen in häuslicher Isolation, welche die Wohnung oder das Haus normalerweise verlassen („Freigänger“), sollten nach Möglichkeit für die Dauer der Quarantäne im Haus gehalten werden.