Um für den Fall gesundheitlicher Dauerschäden und damit eventueller Einnahmeverluste gerüstet zu sein, sollten Sie Ihre Versicherungssumme vorausschauend und ausreichend bestimmen. Einer Faustformel nach sollte diese dem 6- bis 8-fachen des Brutto-Jahreseinkommens entsprechen. Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen einer linearen und einer progressiven Invaliditätsleistung:
Die Helvetia Unfallversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung exakt den Anteil der Versicherungssumme, der dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad entspricht.
Invalidität liegt dann vor, wenn ein Gesundheitsschaden durch einen Unfall zurückbleibt. Führt ein Unfall innerhalb von 15 Monaten (im Basisschutz) bzw. 24 Monaten (im Konfortschutz) nach seinem Eintritt dauerhaft zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, haben Sie entsprechend dem Grad der dadurch bedingten Invalidität einen Anspruch auf die versicherte Kapital- und Rentenleistung. Dabei bestimmt sich der Invaliditätsgrad nach der so genannten Gliedertaxe.
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent erhalten Sie also 75.000 Euro Entschädigungsleistung. Damit können Sie vieles ausgleichen, z.B.:
Art und Umfang der Leistung variieren im Basis- oder Komfortschutz. Die Leistungshöhe ergibt sich aus dem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad sowie aus der Höhe der gewählten Invaliditätsgrundsumme und der gewählten Progressionsstaffel.