Direktversicherung, Unterstützungskasse und Pensionszusage
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aus Entgeltumwandlung. Der Staat begleitet dieses durch eine umfangreiche Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beitragszahlung. Neben der Entgeltumwandlung können Unternehmen diese Vorteile auch für Arbeitgeberleistungen nutzen - z.B. zur Förderung und Bindung wichtiger Mitarbeiter oder zur Versorgung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF). Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bietet Helvetia leistungsstarke Lösungen.