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Abfindungszahlungen sind als Arbeitslohn voll steuerpflichtig. Trotz der Möglichkeit die steuergünstige Fünftelungsregel anzuwenden, fallen im Jahr der Auszahlung hohe Steuern an.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 € und erhält zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 50.000 €. Auf die Abfindungszahlung fällt eine zusätzliche Steuerlast von ca. 18.000 € an. So bleibt nur ein geringer Teil der Abfindung nach Steuern übrig.
Mit der Vervielfältigungsregel können Abfindungen bis zu einer bestimmten Höhe in die steuerfreie oder (unter bestimmten Voraussetzungen) in eine alte pauschal versteuerte Direktversicherung eingezahlt werden. So ist im Idealfall die komplette Abfindung steuerfrei. Gleichzeitig sorgen Sie durch die Direktversicherung für Ihr Alter vor.
Ein Mitarbeiter verlässt zum 31.05.2018 seinen Arbeitgeber. Diensteintritt war der 01.01.1996. Zum 01.01.2005 hatte er eine Direktversicherung mit einem Beitrag von 100 EUR monatlich abgeschlossen.
Informieren Sie sich über die Möglichkeit Ihre Abfindungszahlung steuerfrei in die Direktversicherung zu zahlen. Sprechen Sie Ihren Betreuer an. Er informiert Sie gerne.