Text: Christiane Gagel, Foto: fotolia
Generell ist ein Autokorso in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen und bewegt sich auf dem Level der »geduldeten Ordnungswidrigkeit«. Da auch Polizisten Menschen sind und der ein oder andere wahrscheinlich liebend gern mitfeiern würde, sollte man die Grenzen daher nicht ausreizen und akute Gefährdungen vermeiden. Denn dann muss die Polizei nicht eingreifen. Lärm durch Hupen oder lautes Pfeifen, umherfliegende Fahnen oder ein verirrter Fan-Schal könnten allerdings zu Ärger führen, wenn man es übertreibt.
Seit dem 01. Januar 1976 gilt im Fahrzeug die Anschnallpflicht, seit 1984 für alle Insassen (auch auf den Rücksitzen). Die Umsetzung der Anschnallpflicht war gar nicht so einfach. Was heute gerade für viele Jüngere obligatorisch ist, war damals erst nach zähem Ringen zwischen verschiedenen Parteien möglich. Männer fürchteten um ihre Freiheit, Frauen um ihre gebügelten Blusen. Doch die Statistiken belegen, die Einführung der Anschnallpflicht hat die Zahl der Unfalltoten seit 1971 von rund 21.000 auf ca. 3.300 (laut Statistik im Jahr 2014) gesenkt. Anschnallen muss man sich theoretisch zwar erst, wenn man schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt, trotzdem sollte man sich bei jeder Fahrt bemühen, die gültigen Verkehrsregeln zu beachten – und das Mitfahren auf dem Autodach oder Motorhaube sind aus gutem Grund verboten.
Am 05.08.1914 ging die erste elektrische Ampel in Betrieb und machte damit den Verkehr sicherer. Erfunden wurde sie von Lester Wire, einem Polizisten aus Utah, der mit seinem Geistesblitz vermutlich Tausenden von Menschen das Leben rettete. Lichtanlagen zur Verkehrsregelung gab es zwar auch davor schon, allerdings wurden sie mit Gaslampen betrieben und mussten manuell geschaltet werden. Kein Vergleich also zu den komplexen Anlagen, die komplizierte Verkehrsströme in unseren Städten schnell, sicher und vor allem effizient steuern. Natürlich immer nur da, wo wir gerade nicht fahren, denn bei uns sind ja immer alle Ampeln komischerweise auf Rot. (Aber das ist eine andere Geschichte). Leider genießt Lester Wires Erfindung heute nicht mehr den Respekt, der ihr eigentlich gebührt. Viele Autofahrer versuchen bei Gelb noch schnell übder die Kreuzuung zu kommen oder glauben, dass im Freudentaumel um gewonnene Sportereignisse, die Polizei sicher mal ein Auge zudrückt. Wenn man dann auf den Vordermann auffährt, weil man fälschlicherweise dachte, er wird schon auch noch drüberfahren, kann das richtig teuer werden. Denn beim Abbremsen vor Ampeln ist nicht der Vordermann in der Pflicht aufzupassen, dass alle anderen noch rechtzeitig bremsen können. Die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands ist Sache des Hintermanns. Auch beim Fahren in Autokorsos.
Um die Hupe nutzen zu dürfen, müssen laut StVO bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – der Gewinn eines wichtigen Spiels bei einer Fußball-WM gehört leider nicht dazu. Spaß beiseite, wir alle kennen Situationen, in denen wir gern mal kräftig auf die Hupe drücken würden: der Vordermann spielt auf dem Handy rum und steht seelenruhig drei Sekunden zu lang an der grünen Ampel. Oder ein Ortsfremder schleicht vor einem und behindert durch Anhalten und Schilder gucken den fließenden Verkehr. Klar, da geht einem der Hut hoch und dem muss man sein Fehlverhalten gleich mal per akustischem Warnzeichen klar machen. Aber Vorsicht: der Schuss kann nach hinten losgehen. Denn Hupen ist eigentlich nur in Gefahrensituationen zulässig. Und damit ist nicht gemeint, dass man selbst Gefahr läuft zu spät zur Arbeit zu kommen oder einen wichtigen Termin zu verpassen. Laut StVO darf nur derjenige akustische Zeichen geben, der außerhalb »geschlossener Ortschaften überholt« oder »sich oder Andere gefährdet sieht«. Für alle anderen gilt: Finger weg von der Hupe. Kleiner Lichtblick: bei Veranstaltungen wie einer Hochzeit oder WM wird Hupen als Ausdruck der Freude kurzzeitig toleriert. Man sollte es aber nicht übertreiben.
Die gute Nachricht zuerst: Fahnen, Flaggen, Spiegelwärmer und sonstiges Deko-Material am Auto sind grundsätzlich erlaubt und können ohne Probleme am Fahrzeug befestigt werden. Der eigenen Kreativität sind hier nur durch den Geldbeutel Grenzen gesetzt. Man muss allerdings darauf achten, dass »Sicht und Gehör« des Fahrers nicht eingeschränkt werden. Schauen Sie also, dass sich die XXXL-Fahne während der Fahrt nicht ausgerechnet um den Kopf des Fahrers wickelt und Sie sind auf der sicheren Seite. Anders sieht es aus, wenn sich Fahnen oder ähnliches vom Fahrzeug lösen und auf die Scheibe des Hintermanns oder gar einen Motorrad-Fahrer treffen. Hier hört der Spaß auf. Der Fahrzeugführer muss die sichere Befestigung der Flaggen überprüfen und vor allem darauf achten, dass sie auch bei hohen Geschwindigkeiten nicht vom Fahrzeug wegfliegen. Wer während des Public Viewings den Fahnenmast demontiert und damit dem Nachbarfahrzeug die Windschutzscheibe einschlägt oder während der Fahrt im Korso einen Radfahrer von seinem Fahrrad haut, muss sicherlich einige unangenehme Rückfragen seiner Versicherung erwarten, denn grundsätzlich darf das Fahrzeug inklusive »Ladung« nicht breiter als 2,55 m sein.
Drogen und Alkohol am Steuer sind und bleiben bei aller Euphorie grundsätzlich verboten. Baut man unter Drogen- oder Alkoholeinfluss einen Unfall, ist die Versicherung »leistungsfrei«. Das bedeutet, die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden eines Dritten, kann sich allerdings beim Versicherungsnehmer eine bestimmte Summe wiederholen. Falls man eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, kommt es noch dicker: Wenn man hier als Fahrer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, erlischt der Versicherungsschutz komplett. Grob fahrlässig bedeutet, »dass eine Person es an der nötigen Sorgfalt und Umsichtigkeit fehlen lässt«. Im Klartext: Wenn ich mich darauf verlasse, dass ich versichert bin und denke ein paar Bierchen zum WM-Spiel und danach als Fahrer zum Autokorso sind schon ok … das könnte ein böses Erwachen werden.
Sicherheitsabstand
Viele Autofahrer denken, wenn man nur dicht genug auffährt, merkt der Vordermann, wie eilig man es hat. Gerade auf deutschen Autobahnen ist dieses gefährliche Phänomen immer wieder zu beobachten. Die StVO ist hier ziemlich eindeutig: in der Regel ist der Abstand so zu wählen, dass man auch dann noch gefahrlos zum Stehen kommt, falls der Vordermann plötzlich bremst. Gerade bei Autokorsos unterschätzen die Teilnehmer das Risiko eines Auffahrunfalls aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands sehr häufig. Schon bei geringen Geschwindigkeiten entstehen oft verblüffend hohe Kosten; so geschehen bei der Fußball-WM 2014, als vier Fahrzeuge im Autokorso aufeinander fuhren und trotz geringer Geschwindigkeit ein Schaden von 7.500 EUR entstand.
Die Fußball-WM kommt alle vier Jahre, aber dazwischen gibt’s jede Menge Hochzeiten, die auch gern mal von einer Autokolonne jubelnder und hupender Gäste begleitet wird. Hier mal ein Auszug der bekanntesten Verstöße und wie sie geahndet werden können:
Verkehrsverstoß | Punkte | Bußgeld |
Unnötiger Lärm durch Fahrzeugnutzung | – | 10 Euro |
Belästigung Dritter durch Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug (innerhalb geschlossener Ortschaften) |
– | 20 Euro |
Nicht angeschnallt | – | 30 Euro |
Zulässige Insassenanzahl überschritten | – | 25 Euro |
...mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 1 | 80 Euro |
Missbrauch von Hupe oder Warnblinkanlage |
– | 5 Euro |
kein ausreichender Sicherheitsabstand |
– | 25 Euro |
...unter Gefährdung anderer | – | 30 Euro |
...mit Sachbeschädigung | – | 35 Euro |
Eingeschränkte Sicht (oder Gehör) durch Fahnen, laute Musik, Hupen oder laute Stimmen |
– | 10 Euro |
Die Freude über ein gewonnenes Fußballspiel geht schnell in eine gewisse heitere Sorglosigkeit über und das ist ja auch gerade der Spaß daran. Wer allerdings zu unachtsam wird, riskiert viel. Sicher macht es Spaß, fahnenschwenkend aus dem Schiebedacht zu hängen, aber während der Fahrt sollte man sich anschnallen. Und dabei geht es gar nicht mal um die Bußgelder, die drohen, sondern um die Verletzungsgefahr für sich und andere. Ein Sturz kann böse Folgen haben und dann kommt womöglich noch die Frage dazu, ob derjenige grob fahrlässig gehandelt hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, als Pflichtversicherung in Deutschland, übernimmt Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten, die durch Betrieb eines Kfz verursacht werden. Werden die Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung nicht beachtet, kann durch die Kfz-Versicherung im Schadenfall eine Teilschuld angerechnet werden oder der Versicherungsschutz erlischt ganz.
Ok, genug der Spaßbremsen, lassen Sie sich die Euphorie am Fußball nicht nehmen. Aber denken Sie daran, übertreiben tut selten gut. Achten Sie auf Ihre Fahrtauglichkeit und beachten Sie die Regeln des Straßenverkehrs. Mit ein bisschen Augenmerk auf die StVO und dem richtigen Versicherungsschutz können Sie unbesorgt den nächsten Triumph Ihres WM-Favoriten feiern. Hier noch ein paar nützliche
Falls es doch zu einem Unfall kommt, tauschen Sie gleich ihre Daten aus, bevor Sie sich im Gewühl verlieren und einer auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dann kann auch die nächste Fußball-WM kommen.