Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular
Freizeit & Hobbies
Feste

Süßes oder Saures? Krude Halloween-Streiche

Süßes, sonst gibt's Saures! Halloween zieht immer mehr Kinder Ende Oktober auf die Straße. Jede Menge kleiner Monster und Hexen klingeln an den Türen und hinterlassen, wenn es nichts Süßes gibt, gern mal Zahnpasta auf Türklinken. Und Schlimmeres. Was geht zu weit?

Christiane Gagel; Fotos: iStock

Halloween: woher kommt der Brauch?

Oft hört man die Aussage, Halloween sei ein "amerikanischer" Brauch. Doch in Wirklichkeit stammt er aus Großbritannien bzw. Irland. Dort wurde er in katholischen Gebieten der britischen Inseln gefeiert. In den Einzugsgebieten der anglikanischen Kirche wurde der Tag vor Allerheiligen als Reformationstag bezeichnet. Die Idee mit den Kürbissen stammt aus Irland. Mittlerweile hat Halloween auch in Europa bzw. Deutschland eine wachsende Anhängerschar. Und wie es immer so ist mit "eingebürgerten" Bräuchen, mischt sich auch etwas Lokalkolorit mit hinein. So gab es vor den Kürbissen auch hierzulande schon das sogenannte "Rübengeistern", bei dem eine ausgehöhlte Rübe mit einer Kerze beleuchtet wurde.

Haftpflichtversicherung: Wenn aus Spaß ernst wird

Die Grenzen des guten Geschmacks sind in der Halloween-Nacht schnell überschritten: Autos werden beschmiert, Pflanzen ausgerissen, Gullydeckel entfernt oder Eier auf Hauswände geworfen. Jedes Jahr wird von Seiten der Polizei an die jugendlichen Halloween-Teilnehmer appelliert, es nicht zu weit zu treiben. Denn: Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt! Eltern tun gut daran, im Voraus ein paar Grenzen aufzuzeigen, damit der eigentlich schöne Brauch ohne rechtliche Folgen bleibt.

Wann ist es Sachbeschädigung?

Spätestens wenn „das Erscheinungsbild einer Sache erheblich und nachhaltig beeinträchtigt wird, handelt es sich bei dem Streich um eine Sachbeschädigung“, sagen Rechtsexperten. Und die kann Eltern teuer zu stehen kommen. In der Schweiz mussten die Ordnungshüter in einer Halloween-Nacht rund 70 Mal ausrücken, um Ruhestörungen und Sachbeschädigungen aufzunehmen sowie Randalierer einzufangen, die einen Schaden von einigen tausend Franken angerichtet hatten. Dabei handelte es sich in oft um das Werfen von Eiern gegen Fassaden, Fensterscheiben oder fahrende Autos. Es wurden Container, Blumentöpfe und Baumaterial auf die Straße geschoben, Gullydeckel entfernt oder Gartenzäune und Türschlösser beschädigt. In anderen Fällen wurde Feuerwerk abgefeuert oder Abfalleimer angezündet. Auch Stromkästen und Hausfassaden mit Farbe zu besprühen gehört mittlerweile zum Standard-Repertoire der Streichespieler. Ganz geschmacklos wird es, wenn Jugendliche kleinere Kinder angreifen und ihnen die gesammelten Süßigkeiten abnehmen.

Kinder mit der Axt verfolgt

Im Landkreis Main-Spessart schoss eine Gruppe Jugendlicher dabei den Vogel ab: Mit einer Axt und einer Eisenstange verfolgten sie maskiert eine Gruppe Kinder. Die Polizei fing die Täter ein und stellte die Axt sicher. Die jungen Männer gaben an, sie hätten den Kindern lediglich einen kleinen Schreck einjagen wollen. Da zuvor auch Böller gezündet wurden, gab es unter anderem eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Auch wenn solche Aktionen oder ein über die Stränge schlagen eher die Ausnahme sind, hat sich offensichtlich eine Art Wettbewerb eingeschlichen nach dem Motto: Wer richtet den meisten Schaden an?

Eigentlich gehört Allerheiligen in Deutschland zu den "stillen Tagen" und im Zuge dessen sind in einigen deutschen Ländern öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sogar verboten. Damit an Allerheiligen nicht das schaurige Ende droht: Eine gute Haftpflichtversicherung kann nie schaden.
 

Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung