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Hund oder Katze zugelaufen – was tun?

Von den rund 13 Millionen Hunden und Katzen in Deutschland haben die allermeisten einen Besitzer. Aber es kommt vor, dass ein Vierbeiner mal aus seiner gewohnten Umgebung ausbricht. Wer ein streunendes Tier findet, muss einige Regeln beachten. So ist es zum Beispiel strafbar, einen Hund einfach zu behalten.

Autor: Katja Brand, Foto: iStock

Das steht ein Hund auf weiter Flur...

Hunde sind oft schreckhaft und geräuschempfindlich. Wenn es knallt, können sie sehr panisch reagieren und schlimmstenfalls kopflos davonlaufen. Was also tun, wenn man nach dem Silvester-Feuerwerk plötzlich einem Hund ohne Leine und Halsband gegenüber steht? Ganz wichtig, selbst nicht in Panik verfallen und etwa auf das Tier zurennen oder es einfach anfassen. Vielmehr in die Hocke gehen und versuchen das Tier ruhig anzusprechen und anzulocken. Wenn der erste Kontakt unkompliziert verläuft und sich das Tier anfassen lässt, kann man beim Streicheln in die Ohren schauen. Vielleicht findet sich dort eine Tätowierung. Hat es ein Halsband um, hängt daran vielleicht ein Anhänger mit der Adresse des Besitzers oder ähnliches.

Findet man weder eine Tätowierung noch einen Anhänger, trägt das Tier möglicherweise einen Mikrochip an der Halsseite (meistens links). Diesen Chip (auch Transponder genannt) kann man mit einem speziellen Lesegerät auslesen und sollte das Tier bei einem der gängigen Zentralregister (TASSO oder Haustierzentralregister) registiert sein, über das Register seinen Halter ermitteln.

Tierärzte oder Tierheime haben meistens so ein Lesegerät zur Hand. So lassen sich die Identität des Tieres und der Besitzer ermitteln. Sobald der Finder sich dort meldet und die Nummer durchgibt, wird der Halter kontaktiert und kann sein Tier abholen. So konnte zum Beispiel das Haustierregister TASSO e.V. im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Tiere zurückvermitteln. Falls es also sonst keine Rückschlüsse auf den Halter gibt, empfiehlt sich ein Anruf beim nächstgelegenen Tierheim, um den Hund dort sicher unterzubringen bzw. den Chip auslesen zu lassen. Die Tierheim-Mitarbeiter wissen in der Regel auch, wie sie mit einem streunenden Tier umzugehen haben und wie sie es einfangen können.

Zugelaufene Hunde und Katzen bei Polizei oder Tierheim melden

Im Gegensatz zu Hunden sind Katzen sehr freiheitsliebend und verlassen ihr Zuhause viel häufiger. Während sie sich in der Stadt zumeist nur einige hundert Meter entfernen, kann sich ein Ausflug auf dem Land gerne auch über mehrere Kilometer erstrecken. Wenn es keinen Hinweis auf eine Registrierung gibt, kann der Besitzer durch Aushänge in der Nachbarschaft ausfindig gemacht werden. Bringt das keinen Erfolg, hat die Katze vermutlich eine weitere Reise hinter sich. Dann ist eine Meldung bei der örtlichen Polizei oder beim Tierheim erforderlich.

Kranke Tiere zum Arzt bringen

Wer ein verunfalltes Tier findet, sollte es direkt zu einem Tierarzt oder einer Tierklinik bringen. Falls sich der Besitzer nicht ermitteln lässt, wird es von dort zum zuständigen Tierheim gebracht und kann dann entweder vom Besitzer dort abgeholt werden oder bekommt ein neues zuhause. Um als Tierbesitzer im Fall der Fälle abgesichert zu sein, empfiehlt es sich eine entsprechende Versicherung abzuschließen, damit der eigene Liebling jederzeit schnell behandelt werden kann.

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