Eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung gibt es in den meisten Kantonen. Ausnahmen sind die Kantone Uri, Schwyz und Obwalden, wo die Gebäudeversicherung zwar obligatorisch, jedoch nicht kantonal geregelt ist. Sie muss über eine private Versicherung abgeschlossen werden. In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis hingegen besteht kein Obligatorium für eine Gebäudeversicherung.