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  • Der richtige Versicherungsschutz für das Familienglück

    17.05.2018 | Hansjörg Ryser
    Sie erwarten Ihr erstes Kind? Als junge Familie müssen Sie bei den Versicherungen einiges beachten. Helvetia zeigt auf, welche Versicherung zu welchem Zeitpunkt nötig ist und worauf Sie besonders achten sollten.
Father with his baby daughter working from home

Der richtige Versicherungsschutz für das Familienglück

17.05.2018 | Hansjörg Ryser
Father with his baby daughter working from home
Sie erwarten Ihr erstes Kind? Als junge Familie müssen Sie bei den Versicherungen einiges beachten. Helvetia zeigt auf, welche Versicherung zu welchem Zeitpunkt nötig ist und worauf Sie besonders achten sollten.

Sie erwarten Nachwuchs? Erst einmal freuen wir uns mit Ihnen über den Familienzuwachs. In der Tat können Sie sich mit den richtigen Versicherungslösungen viele Sorgen sparen.

Anmeldung Krankenkasse innerhalb drei Monate

Zunächst sollten Sie Ihr Kind innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt bei der Krankenkasse anmelden. Für Zusatzversicherungen am besten jetzt schon, da Vorbehalte noch wenig wahrscheinlich sind. Die Zahnversicherung eilt noch nicht, sollte aber aus dem gleichen Grund vor dem vierten Altersjahr abgeschlossen werden. Die Heilungskosten bei Unfall werden ebenfalls über die Krankenkasse versichert.

Kapitalversicherung für Krankheit oder Unfall

Eine Lücke besteht jedoch bei Erwerbsunfähigkeit. Wird Ihr minderjähriges Kind durch Krankheit oder Unfall behindert, sind von der IV nur Minimalleistungen zu erwarten. Darum ist eine Kapitalversicherung bei der Krankenkasse empfehlenswert. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass die Leistung auch bei Krankheit erbracht wird und nicht nur bei Unfall. Eine sinnvolle Ergänzung ist zudem eine Erwerbsunfähigkeitsrente, welche regelmässige Rentenleistungen bis zum Pensionsalter erbringen würde.

Absicherung der Eltern gegen Erwerbsunfähigkeit

Auch für die Eltern ist eine ausreichende Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall wichtig, insbesondere für die Frauen. Oft reduzieren Mütter ihr Arbeitspensum oder geben die Erwerbstätigkeit vorübergehend ganz auf. Werden sie invalid oder kommen gar ums Leben, entstehen nebst dem Leid empfindliche Einkommenslücken und Mehrkosten für die Kinderbetreuung. Ist bei Konkubinatspaaren zudem die Mutter nicht mehr erwerbstätig, muss sie die AHV-Minimalbeiträge weiterbezahlen.

Unfalldeckung bei niedriger Erwerbstätigkeit nicht vergessen

Falls die Erwerbstätigkeit auf weniger als acht Stunden pro Woche gesenkt oder gar ganz aufgegeben wird, muss bei der privaten Krankenkasse wieder die Unfalldeckung mitversichert werden. So sind die Heilungskosten bei Nichtbetriebsunfällen, beziehungsweise im privaten Alltag gedeckt.

Familienzuwachs und mögliche Anschaffungen melden

Mit den verschiedenen Anschaffungen für das Kind wird sich auch der Wert des Hausrats erhöhen. Darum sollten Sie die Versicherungssumme prüfen und allenfalls erhöhen. Und schliesslich sollten Sie den Familienzuwachs Ihrer Haftpflichtversicherung melden. In der Regel wird die Versicherung das Kind bis zum 25. Altersjahr ohne Mehrprämie in der Familienpolice einschliessen.

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