Dazu eignet sich die Säule 3a, welche grundsätzlich von jeder Person errichtet werden kann, die erwerbstätig ist. Die Säule 3a lässt sich entweder als gebundene Vorsorgeversicherung bei einer Versicherung eröffnen oder als gebundene Vorsorgevereinbarung bei einer Bank. Die Einzahlungen lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, sind aber in der Höhe begrenzt. Das Kapital ist zweckgebunden und als ergänzende Altersleistung zur 1. Säule (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Kapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie oder die Amortisation einer Hypothek eines Eigenheims frühzeitig zu beziehen. Aufgrund dieser Regelung eignet sich die Säule 3a bestens, um für ein Eigenheim Kapital anzusparen und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren.