Die Säule 3a wird auch gebundene Vorsorge genannt und ist Teil der 3. Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Sie dient primär zur Altersvorsorge und wird in der Regel ausbezahlt, wenn Sie die Pensionierung erreichen. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Da die Säule 3a ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist, werden Einzahlungen vom Bund steuerlich gefördert.
In der gebunden Vorsorge 3a können Sie die Beiträge jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit einer Einzahlung in die Säule 3a sorgen Sie also nicht nur für Ihre Zukunft vor, sondern profitieren auch von einem steuerlichen Vorteil. Allerdings können Sie nicht so viel einzahlen wie Sie wollen. Denn für die gebundene Vorsorge gibt es einen gesetzlichen Maximalbetrag. Dieser wird vom Bundesrat festgelegt.
Mit dem zusätzlichen Kapital aus der privaten Vorsorge können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten und das Leben unbeschwert geniessen. In der Regel ist die Auszahlung Ihrer Ersparnisse aus der dritten Säule maximal fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bis maximal fünf Jahre danach möglich. Bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie also grundsätzlich auch die Säule 3a Gelder früher beziehen.
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