Dies bedeutet, dass „alle Gefahren“ versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist der große Vorteil gegenüber einer sogenannten "Einzelgefahrendeckung", in der „alle“ versicherten Risiken „Einzeln“ aufgeführt und definiert sind. Im Falle unserer echten „Allgefahrendeckung“ gilt auch die so genannte „Umkehr der Beweislast“, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss im Schadenfall beweisen, dass der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der eingetretene Schadenfall nicht in der „Allgefahrendeckung“ enthalten ist.
Versicherungsschutz kann für
beantragt werden.
Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Bootes sind im Zusammenhang mit einem Schadenereignis bis 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall mitversichert.
Der Versicherungsnehmer oder Eigner ist für die Feststellung des Marktwertes der Yacht verantwortlich. Je nach Sportboot kann dies der Kaufpreis sein oder der in einem Wertgutachten festgestellte Marktwert.
Ja, mit einer 5 mm starken Stahlkette oder Stahlbügel oder einer vergleichbaren im Fachhandel erhältlichen Sicherung. Wenn Sie unsicher sind, ob die Sicherung ausreicht, sprechen Sie uns an.
Persönliche Effekten sind Gegenstände, die mit dem Boot nicht fest verbunden sind und für den Betrieb des Bootes nicht zwingend erforderlich sind. Dies sind z.B. Fernglas, Bekleidung, Angel- oder Tauchausrüstung.
Bei der Helvetia sind Effekten bis zu einer Höhe von 3 % der Versicherungssumme – mindestens jedoch 500 Euro (je Einzelstück nicht mehr als 1.000 Euro) – prämienfrei eingeschlossen.
Selbstverständlich können Sie die Summe der mitversicherten "persönlichen Effekten" auch gegen Zuschlag erhöhen.
Ja, es gibt einen Schadenvorausrabatt. Zu Beginn des Vertrages wird ein Rabatt von 40 % der gesamten Netto-Prämie abgezogen.
Ja, sofern der Vertrag drei Jahre oder mehr schadenfrei verlaufen ist, verzichten wir beim ersten Versicherungsfall auf die Hochstufung.
Ja, nach drei schadenfreien Versicherungsjahren reduziert sich der vereinbarte Selbstbehalt für den ersten Versicherungsfall um 50 Prozent. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jetskis.
Ihre Kaskoversicherung für Ihr Schiff beinhaltet eine prämienfreie Yacht-Assistance-Versicherung. Neben einer 24-Stunden-Hotline steht Ihnen eine Vielzahl an Servicedienstleistungen zur Verfügung.
Nein, es gilt grundsätzlich weltweite Deckung. Allerdings wird ein fester Liegeplatz / Heimathafen in Europa vorausgesetzt.
Nein, die Haftpflichtversicherung für Yachten ist aktuell in Deutschland noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern, wie z.B. in Italien oder Kroatien besteht Versicherungspflicht. Hier müssen spezielle Zertifikate mitgeführt werden, welche Sie ggf. gegenüber Behörden vorweisen müssen, um Ihren Versicherungsschutz zu bestätigen. Wenn Sie bei der Helvetia eine Sportboot-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie die von Ihnen benötigten Formulare automatisch mit der Police zugesandt.
Wenn Sie mit Ihrem Sportboot ins Ausland wollen, müssen Sie die vom jeweiligen Land geforderten Mindestversicherungssummen wählen. Helvetia bietet derzeit 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an.
Versicherungsschutz kann für
beantragt werden.
Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Bootes sind im Zusammenhang mit einem Schadenereignis bis maximal 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall mitversichert.
Der Versicherungsnehmer oder Eigner ist für die Feststellung des Marktwertes der Yacht verantwortlich. Je nach Sportboot kann dies der Kaufpreis sein oder der in einem Wertgutachten festgestellte Marktwert.
Ja, in der Haftpflichtversicherung für Ihr Boot ist der nicht versicherungspflichtige Bootsanhänger (Trailer) prämienfrei mit einer Versicherungssumme von 2 Mio. Euro versichert.
Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme des Vertrages mitversichert ist, besteht hierfür Versicherungsschutz. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung besteht als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung eine Rechtschutzversicherung. Versicherungsschutz besteht bei Schäden mit einem Streitwert über 2.500 Euro.
Im Rahmen unserer Wassersporthaftpflicht-Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen weltweit mitversichert.
Die Zertifikate in der Wassersport-Haftpflichtversicherung werden generell für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Vor Ablauf der Zertifikate versendet die Helvetia automatisch die benötigten Versicherungsnachweise auf Basis der uns vorliegenden Daten.
Ja, der Gebrauch eines Beibootes / Dingis (bis 10 qm Segelfläche und/oder 30 PS) ist im Umkreis von 10 Seemeilen vom versicherten Mutterschiff eingeschlossen.
Ja, in unserer Wassersporthaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Skipper-Haftpflichtversicherung enthalten. Die Höchstleistung ist auf 1 Mio. Euro begrenzt. Die Skipper-Haftpflichtversicherung gilt für 30 Tage pro Versicherungsjahr. Bitte beachten Sie auch, dass es Beschränkungen hinsichtlich der Leistung bzw. der Segelfläche des Charterschiffes gibt. Bei Fragen können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.
Sofern Sie Ihr Boot unentgeldlich anderen Personen überlassen und diese im Besitz des jeweils für das Fahrtgebiet entsprechend vorgeschriebenen Führerscheins sind, sind diese Personen mitversichert.
Eine Ruheversicherung wird nicht angeboten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Sportboot auch im Winter Gefahren, wie z.B. einem Bootshallenbrand, ausgesetzt ist.
Neben dem Schadenvorausrabatt bieten wir einen Kombirabatt, sofern Sie bei uns die Wassersportkaskoversicherung und die Wassersporthaftpflichtversicherung gemeinsam abschließen.