Rund 34 Millionen Haustiere unterschiedlichster Art leben in deutschen Haushalten. Sie sind aus dem Familienleben meistens nicht mehr wegzudenken. Sollte das geliebte Familienmitglied einmal krank werden und zum Tierarzt oder in die Tierklinik müssen, ist das für die ganze Familie oft eine große Belastung. Aber was ist, wenn der Tierhalter selbst mal krank wird? Wer kümmert sich in dieser Zeit um den Liebling? Wer hilft beim Gassi gehen, füttern oder Tierfutter besorgen? Je nachdem, ob der Tierhalter krank zu Hause bleibt oder ins Krankenhaus muss, lassen sich diese Fragen unterschiedlich beantworten.
Wenn der Hundehalter so krank wird, dass ihm sogar das Aufstehen schwerfällt, scheinen die alltägliche Aufgaben rund um den Hund, wie Gassi gehen oder Tierfutter und –medikamente organisieren, kaum zu schaffen. Falls der Vierbeiner dann auch noch zum Tierarzt muss, weiß man sich gar nicht mehr zu helfen.
Mit Helvetia sind Sie auch dann bestens abgesichert. Denn mit dem bei der PetCare Hundekrankenversicherung immer mit eingeschlossenen Schutzbrief bieten wir Ihnen zahlreiche Assistance-Leistungen für genau diesen Fall. Unsere Hilfemaßnahmen umfassen u.a.:
Auch Katzen müssen umsorgt werden, wenn der Katzenbesitzer mal krank zu Hause ist. Den Stubentiger füttern oder mit ihm schmusen geht vielleicht noch, aber was, wenn das Katzenfutter oder das Katzenstreu ausgeht?
Mit unserem Schutzbrief, der bei der Helvetia PetCare Katzenkrankenversicherung schon miteingeschlossen ist, erhalten Sie zahlreiche Assistance-Leistungen, die Sie im Krankheitsfall bei der Tierpflege unterstützen. Darin enthalten sind u.a.:
Sollte der Hundehalter ins Krankenhaus kommen und niemanden finden, der sich vorübergehend um den Hund kümmern kann, wird seine Situation zusätzlich erschwert. Wir wissen, dass jeder Hund individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb bietet unser Schutzbrief eine große Bandbreite an Leistungen.
Manche Hunde fühlen sich zu Hause am wohlsten. Für sie ist es schon stressig, wenn das Herrchen/Frauchen nicht zu Hause ist. Man sollte daher diese Hunde nicht auch noch aus ihrer gewohnten Umgebung herausnehmen. Für solche Fälle bietet der Helvetia PetCare-Schutzbrief die Betreuung zu Hause, mit täglichen Spaziergängen und Fütterungen.
Andere Hunde haben nichts dagegen, ihre Zeit mit anderen Menschen und Tieren zu verbringen. Für diese Hunde ist eine Hundepension die bessere Wahl. Dort ist das geliebte Haustier nicht alleine und kann auch genügend Zeit draußen verbringen. Er wird Gassi geführt, gefüttert und bekommt die nötige Betreuung inkl. Spielzeiten und Streicheleinheiten.
Die Unterbringung in einer Tierpension ist ebenso Bestandteil des Schutzbriefes wie die Betreuung zu Hause.
Die im Helvetia PetCare-Schutzbrief eingeschlossenen Assistance-Leistungen (wie unten aufgeführt) stehen Ihnen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Mit diesem Rundum-Sorglos-Paket müssen Sie sich keine Gedanken um den Ernstfall mehr machen. Wenn Sie uns brauchen, genügt ein Anruf.
Wir sind für Sie da, falls Sie sich aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht um Ihren Vierbeiner kümmern können. Sollte eine Unterbringung in einer Tierpension erfolgen, helfen wir bei der Organisation und übernehmen die Kosten für die ersten vier Wochen. Andernfalls kümmern wir uns um die tägliche Versorgung Ihres Lieblings bei Ihnen zu Hause. Dazu gehören tägliches Ausführen (bis zu 2 Std. pro Tag) und die Besorgung von Tierfutter sowie ggf. benötigten Medikamenten für das Tier. Die Kosten für das Tierfutter und die Medikamente sind dabei selbst zu tragen.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick: