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Tierkrankenversicherung: ­ 11 Fragen - 11 Antworten

Versicherungsprodukte wirken sehr komplex. Speziell eine Tierkranken- versicherung wirft oft viele Fragen auf: Welcher Tarif ist der Beste für mich und mein Tier? Worauf muss ich beim Abschluss achten. Und dann wird mein Tier tatsächlich krank und ich weiß nicht, ob die Behandlungskosten über meinen Tarif abgedeckt sind. Das nervt.

Text: Christiane Gagel; Fotos: iStock

Versicherungsbedingungen? - Langweilig...

Um Annahmen und Interpretationen auszuschließen gibt es in Deutschland zu jeder Police die sogenannten "Allgemeinen Versicherungsbedingungen". Dort werden, wie in einem schriftlichen Vertrag, alle zwischen Unternehmen und Versicherungsnehmer vereinbarten Bedingungen geregelt. Und es wird genau definiert was ein Unfall ist oder was man unter "grober Fahrlässigkeit" zu verstehen hat.

Denn wie es im Leben immer so ist, man spricht über das Gleiche, meint aber nicht dasselbe. Wir wollen es Ihnen leichtmachen und beantworten in diesem Artikel 11 Fragen zum Thema "Tierkrankenversicherung", die uns von Kunden gestellt wurden.

1. Welcher Tarif übernimmt welche Kosten?

Die Helvetia Tierkrankenversicherung bietet vier Tarifmodelle, die in Zusammenarbeit mit Tierärzten speziell für die heutigen Ansprüche in der Tiermedizin entwickelt wurden:
• Unfallversicherung (nur für Hunde),
• OP-Schutz (Versicherung für Hunde und Katzen)
• Komplettschutz (Tierkrankenversicherung unterteilt in Basis, Kompakt und Komfort)
Bei allen Tarifen sind die Serviceleistungen des Helvetia PetCare Schutzbriefs für Tier und Halter integriert.

Stufe 1 – Basisversorgung Unfallversicherung

Der Unfallschutz ist sozusagen der Einstiegstarif. Er beinhaltet die Übernahme aller anfallenden Kosten für eine ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikamente und Operationen infolge eines Unfalls. Als Unfall definiert man, ein Ereignis das plötzlich von außen, mechanisch oder chemisch einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres nach sich zieht. Dazu zählt auch die Aufnahme eines Fremdkörpers oder eine Vergiftung und alle Verletzungen die beim Spieln oder Toben des Tieres entstehen. Die Leistungen des PetCare Schutzbriefes sind hier mit inkludiert.
Allerdings bieten wir diesen Tarif nur für Hunde. Katzen können leider nicht gegen Unfälle versichert werden.

Stufe 2 – Basisversorgung Plus OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz beinhaltet alle Leistungen aus dem Unfallschutz (für Hunde) und bietet zusätzlich die Übernahme aller Kosten für eine Operation im Krankheitsfalle (z.B. eine Tumorentfernung etc.). Als Operation bezeichnet man einen chirurgischen Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung der Gesundheit. Auch die Kosten für eine ambulante und stationäre Behandlung aufgrund eines chirurgischen Eingriffs (Operation) gehören zum Leistungsumfang. Hier werden die Kosten für die vor- und nachstationöre Behandlung bis zu 20 Tagen nach der OP übernommen.

Hört sich erst mal super an, doch hier kommt es oft schon zu den ersten Missverständnissen. Eine Zahnreinigung wird zwar auch unter Narkose durchgeführt, ist aber in der Regel nicht mit einem chirurgischen Eingriff verbunden und läuft daher unter dem Stichwort Prophylaxe. Vom Grundsatz her gilt: Eine Operation ist ein instrumenteller chirurgischer Eingriff am oder im Körper eines Tieres zum Zwecke der Therapie oder Diagnostik. Der Eingriff muss unter Narkose (Inhalation- bzw. Injektionsnarkose) erfolgen.

Stufe 3 – Komplettschutz Krankenversicherung Basis

Dieser Tarif beinhaltet zuerst einmal alle Leistungen des OP- und Unfallschutz.
Zusätzlich werden alle tierärztlichen ambulanten Behandlungen einschließlich der Medikation bis zu einer Versicherungshöchstgrenze (Hunde 2.500 EUR/Katzen 2.000 EUR) übernommen.

Stufe 4 – Komplettschutz Krankenversicherung Kompakt

Dieser Tarif erweitert den Basis-Schutz um einige attraktive Leistungen, wie etwa 30 EUR Gesundheitsvorsorge pro Jahr. Daneben enthält er alle Leistungen der Stufen 1 bis 3.

  • Jahreshöchstleistung 5.000 EUR für Hunde und 4.000 EUR für Katzen
  • Wahl von Zusatztarifen Alternative Heilmethoden bzw. Zahnzusatzschutz und
  • Unterbringungskosten des Tieres bei Krankehausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters 10 EUR pro Tag für Hunde und 5 EUR für Katzen

Stufe 5 – Komplettschutz Krankenversicherung Komfort

Dieser Tarif bietet sozusagen das Rundum-Sorglos Paket und beinhaltet alle Leistungen der ersten Stufen mit unbegrenzter Versicherungssumme.
Die Zusatzleistungen im Komfortschutz umfassen hauptsächlich die Kostenerstattung von Vorsorgemaßnahmen (Prophylaxen):

  • Übernahme der Kosten für die Unterbringung des Hundes, wenn der Halter ins Krankenhaus oder die Reha muss.
  • Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmittel, eine Zahnprophylaxe oder einen Gesundheitscheck. Allerdings nur bis max. 70 EUR jährlich.
  • Kastrationen (weibliches Tier pauschal 200 EUR, männliches Tier pauschal 100 EUR) soweit nicht medizinisch indiziert
  • Physiotherapie (400 EUR)
  • Wahl von Zusatztarifen Alternative Heilmethoden bzw. Zahnzusatzschutz
  • Selbstbehalt 0 EUR in den ersten 4 Lebensjahren des Tieres

Natürlich kostet bspw. eine Kastration im Regelfall mehr. Den Betrag, der über die Pauschale hinausgeht, müssen Sie selbst tragen.

2. Mein Hund gehört zu einer bestimmten Rasse. Ist bei ihm die Versicherung ausgeschlossen?

Bei Helvetia PetCare werden Hunde, denen man bestimmte rassetypische Erkrankungen nachsagt nicht ausgeschlossen. Wichtig ist allerdings über eine Gesundheitsprüfung durch den Tierarzt sicher zu stellen, dass das Tier vor der Aufnahme in die Tierkrankenversicherung gesund ist. Einfach mit dem bereitgestellten Formular zum Tierarzt und zum Antrag nachreichen.

3. Kann ich mein Tier noch versichern, auch wenn es schon mal krank war?

Das kommt auf die Art der Erkrankung an. Ist das Tier schon in Behandlung beispielsweise, weil es in einer Scherbe getreten ist oder sich beim Spielen vertreten hat, bleibt es bei der regulären Wartezeit von drei Monaten bevor die Kostenerstattung beginnt. Die Kosten für Behandlungen innerhalb dieser Zeit werden noch nicht erstattet. Leistungen für eine eine in der Wartezeit begonnene und über das Ende dieses Zeitraumes andauernde Behandlung werden nicht erstattet.

Für folgende Erkrankungen, erhöht sich die Wartezeit bei der Kostenübernahme von 3 auf 6 Monate:

  • Hüftgelenksdysplasie (HD);
  • Ellenbogendysplasie (ED) bzw. Osteochondrosis dissecans (OCD) / Frakturierter Processus coronoideus (FPC);
  • Herzerkrankungen, Allergien und Schilddrüsenerkrankungen;
  • Goldakupunktur bzw. Implantate;
  • Kryptorchismus;
  • Entropium;
  • Ektropium;
  • Nabelbruch,
  • Arthrosen,
  • Brachyzephales Syndrom,
  • Epilepsie.

Auch hier gilt eine Kostenerstattung erfolgt nur bei Beginn bzw. Feststellung dieser Erkrankung nach der Wartezeit.
Falls Ihr Tier noch nicht bei uns versichert ist und ganz aktuell wegen einer Erkrankung behandelt wird (oder eine OP braucht), können wir diese Kosten leider nicht übernehmen.

4. Kann ich auch ein älteres Tier noch versichern?

Prinzipiell können Sie ihr Tier immer krankenversichern, auch wenn es schon älter ist. Wichtig ist, dass Sie bei dem Antrag zur Tierkrankenversicherung wahrheitsgemäß beantworten, wie der aktuelle Gesundheitszustand ist und ob bestimmte Erkrankungen schon bekannt soder behandelt wurden.

Denn es gibt immer eine Wartezeit bevor die Leistungserstattung in Kraft tritt (im Regelfall drei Monate, bei bestimmten Erkrankeungen wie z.B. HD oder ED 6 Monate). Wenn sich am Gesundheitsstatus etwas ändert (auch schon in der Wartezeit), sollten Sie das gleich an uns weitergeben, damit wir abstimmen, ob anfallende Leistungen übernommen werden. Und bitte nicht versuchen zu schummeln. Wenn falsche Angaben gemacht werden, kann das im Fall der Fälle den Verlust des kompletten Schutzes nach sich ziehen, denn wer wird denn schon gern angelogen?

5. Was ist die GOT?

Die Behandlung beim Tierarzt kostet Geld. Wieviel Geld ist über die sogenannte Gebührenordnung für Tierärzte geregelt, kurz GOT. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung dürfen Tierärzte den 1,5-fachen, 2-fachen, 3-fachen oder sogar 4-fachen Gebührensatz abrechnen. Die Helvetia Tierkrankenversicherung erstattet also nach der aktuellen GOT und im Regelfall bis zum 2-fachen Satz. Sollte die Behandlung schwierig oder langwierig sein, kann der Tierarzt dies schriftlich begründen und nach Prüfung der Gründe ist eine Kostenerstattung bis zum 3-fachen Satz möglich. Bei Inanspruchnahme des Notdienstes werden die Kosten auch bis zum 4-fachen GOT-Satz übernommen.

6. Was bedeutet Schutzbrief bei einer Tierkrankenversicherung?

Wenn der geliebte vierbeinige Genosse krank wird, ist das schon schlimm genug. Noch schlimmer ist, wenn man aus welchen Gründen auch immer nicht zum Tierarzt kommt, weil man nicht mobil ist. Oder man hat einen Unfall und das Tier sitzt allein zuhause. Es gibt niemanden, der sich kümmert, Gassi geht und füttert. Für all diese Fälle gibt es den Schutzbrief. Es handelt sich dabei um Serviceleistungen, die man als Versicherungsnehmer abrufen kann. Dazu gehören Serviceleistungen und teilweise Kostenübernahme, für:

  • Vermittlung und Organisation der Unterbringung in einer Tierpension,
  • Ausführen des Haustieres,
  • Organisation von Tierfutter und Besorgung von Medikamenten,
  • Erstattung Notfall-Transport zum Tierarzt,
  • Organisation von Fahrdiensten zum Tierarzt,
  • Nennung und Vermittlung von ortsnahen Tierärzten

Es gibt eine Telefonnummer für den Notfall und dort wird einem geholfen. Allerdings muss man erst anrufen und den Service anfragen. Wer selbst organisiert muss auch die anfallenden Kosten selbst tragen.

7. Wozu ist die Gesundheitsprüfung notwendig?

Wie Menschen, leiden auch unsere vierbeinigen Freunde mit zunehmendem Lebensalter gern mal unter dem einen oder anderen Zipperlein. Natürlich möchte man ihnen dann auch die bestmögliche Behandlung zukommen lassen. Da eine Tierkrankenversicherung (wie die meisten Versicherungen) eine Solidargemeinschaft darstellt, deren Zweck es ist entstehende Kosten, auf die Solidargemeinschaft umzulegen, ist es ebenso die Aufgabe der Versicherung Schäden zu minimieren. Sonst wäre ruckzuck die Gemeinschaftskasse leer und keiner könnte sein Tier mehr behandeln lassen. Wir finden aber, auch ältere Tiere haben das Recht darauf, die beste Behandlung zu bekommen.

Deswegen machen wir keinen Unterschied, ob Welpe oder Senior, alle werden versichert. Aber gleiches Recht für alle, auch ein älteres Tier (ab 4 Jahren) muss bei Abschluss gesund sein (wie der Welpe). Um das sicher zu stellen und auch im Interesse des Halters, der nicht weiß, wie eine Erkrankung des eigenen Tieres einzustufen ist, erhalten Sie nach Absenden des Antrags, das Formular zur Gesundheitsprüfung. Das legen Sie Ihrem Tierarzt vor und geben es danach an uns zurück, damit Ihr Antrag auf Versicherung bearbeitet werden kann.

8. Was sind angeborene Fehlbildungen?

Der Ausschluss angeborener Fehlbildungen ist der nächste Punkt, bei dem es gern zu Missverständnissen kommt. Besonders dann, wenn ein junger Hund versichert wird, den man selbst als komplett gesund einstuft und bei dem auch der Tierarzt bei einer Routineuntersuchung nichts weiter feststellt. Nach einiger Zeit zeigt sich neben dem Nabel aber so eine kleine unauffällige Beule.

Aber eines Tages verhält sich der Hund merkwürdig, ist schlapp, frisst nicht mehr und die Beule plötzlich merkwürdig fest. Was ist das? Eh man sich versieht, muss der Hund operiert werden, weil er einen Nabelbruch hat und sich Darm durch das Loch in der Bauchdecke geschoben hat. Ein Notfall.

Nur, der Auslöser für diesen Notfall ist eine sogenannte angeborene Fehlentwicklung und die anfallenden Kosten können leider nicht erstattet werden, denn diese sind in der Versicherung ausgeschlossen. Unter diesen Passus fallen weitere Erkrankungen, die erst auftreten, obwohl der Hund längst erwachsen ist. Anders als viele Versicherer, die lange Ausschluss-Listen für Erkrankungen führen, schließen wir die angeborenen Fehlentwicklungen nur dann aus, wenn sie bei Abschluss der Versicherung vorhanden sind. Nachweis für die Tiergesundheit ist die Gesundheitsprüfung des Tierarztes.

9. Warum sollte ich mein Tier chippen lassen?

Ein Chip oder Transponder hat nicht nur beim Abschluss einer Versicherung Vorteile. Vielleicht ist Ihr Hund ein begnadeter Jäger? Oder sehr ängstlich und sucht bei jedem lauten Geräusch das Weite? Die Gründe warum Hunde plötzlich abhandenkommen sind vielfältig und können im Newsletter des Haustierzentralregisters jedes Quartal nachgelesen werden. Genauso viele Gründe sprechen dafür, sein Tier, auch Katzen in reiner Wohnungshaltung, chippen und registrieren zu lassen.

Der zweite Teil ist besonders wichtig. Sehr interessant ist nämlich, dass viele Tierbesitzer ihren Hund chippen lassen, das Registrieren im Zentralregister dann aber vergessen. So macht der Chip natürlich keinen Sinn. Denn ohne Registrierung kann man Ihr Tier nicht zurückbringen, falls es wegläuft. Für uns als Versicherer hat die Registrierung den Vorteil, dass wir Ihren Vertrag zweifelsfrei einem Tier zuordnen können und es so weniger Verwaltungs- und Prüfungsaufwand nach sich zieht, falls der Leistungsfall eintritt.

10. Wird mir sofort gekündigt, wenn mein Tier erkrankt?

Ein weiterer Punkt, der bei vielen Kunden zu einer Überraschung führt – nicht nur der Versicherungsnehmer kann einen Vertrag kündigen, sondern auch der Versicherer. Da die Helvetia PetCare aber ähnlich einer Krankenversicherung für Menschen (eben nur für Tiere) aufgebaut ist, ist uns als Versicherer an einem langfristigen Vertragsverhältnis gelegen und der Leistungsfall bedeutet nicht sofortige Kündigung.

Eine gutlaufende Beziehung zwischen den Vertragspartnern gibt man nicht so gern auf und deswegen geben wir dafür unser Kündigungsrecht auf. Das bedeutet, nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss, versichern wir Sie und Ihr Tier wie eine reguläre Krankenversicherung einfach weiter. Dies bedeutet eine noch größere Sicherheit für Sie und Ihr Tier.

11. Muss ich die Rechnung erst mal selbst zahlen?

Die Antwort ist ganz einfach: Ja. Nach Abschluss der Behandlung zahlen Sie die Rechnung direkt an Ihren Tierarzt. Dann reichen Sie die Rechnung bei Helvetia ein und erhalten nach Prüfung Ihre Kostenerstattung. Wichtig ist, dass gleich alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Also beispielsweise eine schriftliche Begründung, wenn der Tierarzt die Behandlung nach dem 3-fachen GOT-Satz abgerechnet hat oder ähnliches. Je mehr Informationen wir zu den eingereichten Kosten haben, desto schneller können wir die Erstattung veranlassen. Gerne können wir aber auch nach Vorlage einer Abtretungserklärung direkt mit der Tierarztpraxis oder der Tierklinik abrechnen.


 

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