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#helvetiahilft

Wohn­gebäude durch Vanda­lismus zerstört

Kunden, die eine Hausrat­versicherung abschließen, rechnen mit vielem. Was eine Familie aus Nord­deutschland erlebt hat, gehört in der Regel nicht dazu.

Text: Melanie Schneider; Fotos: iStock

Eigene vier Wände mutwillig zerstört

Für die meisten Menschen ist die Vorstellung, dass jemand Fremdes in ihre Wohnung eindringt, schon Albtraum genug. Nach Hause zu kommen, einen Einbruch festzustellen und so viel Vandalismus vorzufinden, sodass das geliebte Eigenheim abgerissen werden muss, ist unvorstellbar. Und genau das ist einer Familie aus Niedersachsen widerfahren.

Die Einbrecher hatten eine Scheibe im Erdgeschoss eingeworfen und danach die Eingangstür öffnen können. Nachdem sie im Haus waren, ließen sie ihrer Zerstörungswut freien Lauf. Sie rissen Bilder von den Wänden und zertraten die Rahmen. Sie öffneten Schubladen und Schränke und verteilten den Inhalt auf dem Fußboden. Sie leerten sämtliche Lebensmittel aus den Küchenschränken und verschmierten die Arbeitsfläche mit Ketchup.

Auf dem Bett hinterließen die Vandalen Fußabdrücke, an der Toilette und an Türgriffen Kotspuren. Zum krönenden Abschluss verstopften sie die Abflüsse von Badewanne und Dusche im Obergeschoss mit Textilien und öffneten alle Wasserhähne. Als die Bewohner des Einfamilienhauses zurückkehrten, war nicht nur ihr Hausrat zerstört, sondern das gesamte Gebäude komplett durchnässt und dadurch irreparabel beschädigt. Ein Totalschaden, wie er im Buche steht.

Überraschende Täter

Dass die Familie bei Helvetia eine Hausratversicherung mit Komfortpaket abgeschlossen hatte, erwies sich als Glück im Unglück. Besonders deutlich wurde dies, als die Polizei schließlich die Täter ermitteln konnte. Zur Überraschung aller Beteiligten handelte es sich bei den zügellosen Vandalen nämlich um zwei Mädchen im Alter von zehn bzw. zwölf Jahren. Obwohl dem älteren Mädchen die Schuhabdrücke eindeutig zugeordnet werden konnten, bestritt sie vehement, die Tat begangen zu haben. Die Polizei ging davon aus, dass die Zwölfjährige außerdem die Jüngere unter Druck gesetzt und so zum Mitmachen gezwungen hatte. Aufgrund ihres Alters waren jedoch beide Kinder zum Tatzeitpunkt strafunmündig und gemäß juristischer Definition nur beschränkt deliktfähig.

Schnelle Hilfe

Da die Eltern beider Kinder jeweils Insolvenz angemeldeten, war der Regress dementsprechend erfolglos. Dank der abgeschlossenen Versicherung stand die geschädigte Familie trotzdem nicht mit leeren Händen da. Weil die Vertragsbedingungen zweifellos erfüllt waren, wurde der Hausratschaden schnellstmöglich reguliert und die Kosten für eine monatelange Unterbringung der Familie in einem Hotel war dadurch ebenfalls gedeckt.

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