Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab, falls Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt bestreiten können.
Oft reichen die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Invalidenversicherung (erste Säule) und der Pensionskasse (zweite Säule) bei Invalidität nicht aus. Mit der Helvetia Erwerbsunfähigkeitsrente ergänzen Sie gezielt Ihre Einkommenslücke, falls sie erwerbsunfähig werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, mit der Sie kein Kapital ansparen. Sie dient der:
Mit dieser Versicherung schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen, falls Sie durch Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise erwerbsunfähig werden. Die maximale Höhe der Rente legen Sie beim Abschluss der Versicherung individuell fest.
Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit. Diese tritt ein, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ergänzt Ihre Ansprüche aus der staatlichen Vorsorge IV und der Pensionskasse.
Voraussetzung für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, dass Sie bei Abschluss voll erwerbsfähig sind. Die Höhe der Prämie richtet sich nach Ihrer Berufsgruppe.
Tritt die Erwerbsunfähigkeit ein, zahlt Helvetia die vierteljährliche Rente nach der vereinbarten Wartezeit. Grundsätzlich erhalten Personen erst ab dem 18. Lebensjahr eine Erwerbsunfähigkeitsrente.
Sie schliessen Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente als Versicherung in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) oder als freie Vorsorge (Säule 3b) ab. In der gebundenen Vorsorge können Sie Ihre Versicherungsprämien bis zu einem steuerlichen Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.