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  • Versicherungsschutz fürs Familienglück

    04.02.2026 | Sandra Biraghi
    Zum ersten Mal Eltern zu werden, ist eines der schönsten Abenteuer im Leben. Plötzlich dreht sich alles um dieses kleine Wunder. Doch denken Sie ob all der Glücksmomente auch an den Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung als junge Familie.
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Versicherungsschutz fürs Familienglück

04.02.2026 | Sandra Biraghi
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Zum ersten Mal Eltern zu werden, ist eines der schönsten Abenteuer im Leben. Plötzlich dreht sich alles um dieses kleine Wunder. Doch denken Sie ob all der Glücksmomente auch an den Versicherungsschutz und die finanzielle Absicherung als junge Familie.

Familie bedeutet Verantwortung füreinander

Trotz laufend sinkender Geburtenrate: Eine Familie zu gründen ist für viele Paare der Inbegriff von Glück und die Geburt des ersten Kindes ein grossartiges Ereignis. Mit dem Glück kommt auch die Verantwortung füreinander. Gut, wer sich schon vor der Geburt um ein paar wichtige Fragen gekümmert hat.

Baby bei der Krankenkasse anmelden

Die Anmeldung bei der Krankenkasse kann bereits vor der Geburt vorgenommen werden. So ist Ihr Kind vom ersten Tag an versichert. Melden Sie Ihr Kind spätestens innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt bei der Krankenkasse an. Denken Sie auch an Zusatzversicherungen. Vorbehalte sind jetzt noch wenig wahrscheinlich. Die Zahnversicherung eilt noch nicht, sollte aber vor dem vierten Altersjahr abgeschlossen werden.

Kind absichern: Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall

Die Heilungskosten bei einem Unfall werden über die Krankenkasse versichert. Führt eine Krankheit oder ein Unfall zu einer Invalidität beim minderjährigen Kind, unterstützt die Invalidenversicherung (IV) mit entsprechenden Leistungen. Allerdings sind von der IV nur Minimalleistungen zu erwarten.

Absicherung der Eltern

Auch für Sie als Eltern ist eine ausreichende Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall wichtig. Denn nebst dem Leid entstehen empfindliche Einkommenslücken und Mehrkosten für die Kinderbetreuung.

Falls das Arbeitspensum für die Kinderbetreuung auf weniger als acht Stunden pro Woche gesenkt oder gar ganz aufgegeben wird, muss bei der privaten Krankenkasse wieder die Unfalldeckung mitversichert werden. So sind die Heilungskosten bei Nichtbetriebsunfällen beziehungsweise im privaten Alltag gedeckt. Zu beachten ist zudem, dass der AHV-Minimalbetrag eines allenfalls nicht erwerbstätigen Elternteils weiterbezahlt werden muss. Bei verheirateten Paaren ist dies in der Regel durch die arbeitende Ehepartnerin oder den arbeitenden Ehepartner abgedeckt (wenn diese:r mindestens den doppelten AHV-Minimalbeitrag bezahlt). Ein unverheirateter nicht erwerbstätiger Elternteil muss den AHV-Minimalbeitrag separat entrichten.

Das tägliche Leben will auch bezahlt sein, sollte ein Elternteil unerwartet versterben. Mit einer Lebensversicherung könnte man hier vorsorgen, so dass mit der Versicherungssumme zumindest für eine gewisse Zeit die fixen Kosten wie Miete und Familienunterhalt bezahlt werden können.

Versicherungsschutz überprüfen

Neue Möbel fürs Kinderzimmer, ein Kinderwagen und Kleider gehen ins Geld. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Höhe der Versicherungssumme in der Hausratversicherung zu überprüfen. Und schliesslich sollten Sie den Familienzuwachs Ihrer Haftpflichtversicherung melden. In der Regel wird die Versicherung das Kind bis zum 25. Altersjahr ohne Mehrprämie in der Familienpolice einschliessen.

Ein neues Familienmitglied stellt das Leben ganz schön auf den Kopf. Eine individuelle Vorsorgeanalyse mit einer Fachperson verschafft Klarheit und hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Sie und Ihre junge Familie zu treffen, damit Sie sich unbeschwert Ihrem Nachwuchs widmen können.

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Unverheiratet – das ist bezüglich Erben beachten
  • Damit das Kind erbberechtigt ist, muss der Vater das eigene Kind zuerst offiziell anerkennen.
  • Die Eltern sind als unverheiratetes Paar gegenseitig nicht erbberechtigt. Eine gegenseitige Begünstigung mit einem Testament ist oft nur teilweise möglich, etwa wenn Pflichtteile gemäss Erbschaftsrecht zu beachten sind. Am besten lässt man sich hier kompetent beraten.
  • Unverheiratete Eltern gelten zudem als nicht verwandte Personen. Unter Umständen können daher recht hohe Erbschaftssteuern anfallen. Direkte Nachkommen sind hingegen in aller Regel von der Erbschaftssteuer befreit.

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