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Ratgeber Private Vorsorge: Unterschiede 3a und 3b

Die 3. Säule. Welche Unterschiede gibt es zwischen der Säule 3a und der Säule 3b?

Das Wichtigste in Kürze
Als dritte Säule wird die freiwillige private Vorsorge in der Schweiz bezeichnet. Damit können Sie Leistungen aus der ersten und zweiten Säule ergänzen. Die Säule 3a ist an Bedingungen gebunden und bietet Steuervorteile. Die Säule 3b ist flexibler und wird daher auch freie Vorsorge genannt.

Warum ist die 3. Säule wichtig?

Alle in der Schweiz wohnenden oder arbeitenden Personen sind in der staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) versichert. Diese zahlt Leistungen in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten. Wer darüber hinaus über seinen Arbeitgeber bei einer Pensionskasse angeschlossen ist, kommt in den Genuss von zusätzlichen Leistungen in Form von Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenen-Renten.

Doch selbst wer lückenlos in die AHV einbezahlt hat und zudem immer über den Arbeitgeber bei einer Pensionskasse versichert war, kann nach der Pensionierung nur mit etwa 60% seines letzten Einkommens rechnen. Die ergänzende private Selbstvorsorge mit der dritten Säule ist also unerlässlich. Vor allem für Nichterwerbstätige, Personen mit Teilzeitjobs oder Erwerbsunterbrüchen, aber auch für Selbständige ohne Pensionskasse.

Was ist die 3. Säule?

Die dritte Säule – die private Vorsorge – ergänzt die Leistungen der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse).

Mit der dritten Säule können Sie freiwillig zusätzliche Ersparnisse für das Alter bilden. Damit werden die Renten aus AHV und Pensionskasse gezielt ergänzt und Ihre finanzielle Freiheit nach der Pensionierung gestärkt.

Auch Invalidenrenten aus der ersten und der zweiten Säule können mit der dritten Säule bedarfsgerecht ergänzt werden. Damit wird ein möglichst selbständiges Leben trotz Invalidität zumindest finanziell umsetzbar. Wer finanzielle Verpflichtungen hat, beispielsweise eine Hypothek, kann diese ebenfalls über die dritte Säule absichern. So ist Ihre Familie im Falle Ihres Todes finanziell geschützt und kann in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.

Was sind die Unterschiede zwischen der Säule 3a und der Säule 3b?
Je nach Sparziel legen Sie Ihr Geld in der gebundenen oder in der freien Vorsorge an. Langfristig und dafür mit Steuervorteilen in der Säule 3a. Mit mehr Flexibilität und individuell passend in der Säule 3b.
Säule 3a
Säule 3b
Wer kann einzahlen?
Alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen (angestellt oder selbstständig) Alle Personen, unabhängig von Berufstätigkeit und Wohnort
Wie lange läuft der Vertrag?
In der Regel bis zum Beginn des AHV-Alters
Die Vertragsdauer ist frei wählbar
Wie hoch ist der Maximalbeitrag 2023?
Erwerbstätige mit Pensionskasse: max. CHF 7'056
Erwerbstätige ohne Pensionskasse: max. CHF 35'280, jedoch max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens
Es gibt keine Einschränkungen
Steuervorteile bei der Einzahlung
3a-Beitrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden In der Regel nicht abzugsfähig
Besteuerung während der Vertragsdauer (Vermögensbesteuerung) 
Keine Aktueller Rückkaufswert
Steuervorteile bei der Auszahlung (Einkommensbesteuerung)
Kapitalauszahlung werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert Kapitalauszahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
Ist eine Verpfändung möglich?
Nur zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum Grundsätzlich jederzeit möglich
Ist eine vorzeitige Auszahlung möglich?
Frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich Grundsätzlich jederzeit möglich
Wann ist ein Rückkauf möglich?
Einkauf in die Pensionskasse
Endgültigen Verlassen der Schweiz
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Bezug einer ganzen IV-Rente
Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum
Rückzahlung der Hypothek
Grundsätzlich jederzeit möglich
Welche Begünstigung ist im Todesfall möglich?
Folgende Erbfolge muss eingehalten werden:
1. überlebender Ehegatte (zwingend)
2. direkte Nachkommen (zwingend)
3. Eltern
4. Geschwister
5. Übrige Erben
Erben sind frei wählbar
Sparziel
Steuerbegünstigte Altersvorsorge mit der Option, zur indirekten Amortisation von Wohneigentum
Frei wählbar mit individuell gestaltbarer Flexibilität
vorsorgeanalyse

Wie gross sind Ihre Vorsorgelücken?

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Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Diana G. (33), St. Gallen

Wann soll ich in die 3. Säule einzahlen?

Einzahlungen sind grundsätzlich jederzeit möglich. Bei der Säule 3a darf aber jährlich maximal der vom Bundesrat festgelegte 3a-Beitrag einbezahlt werden. Dieser muss bis spätestens am 31.12. des Jahres beim Empfänger eingegangen sein, damit der Beitrag im kommenden Jahr auch bei der Einkommenssteuer angezogen werden kann. Wer bereits Anfang Jahr einzahlt, profitiert das ganze Jahr von der Verzinsung.

Und wer tatsächlich den vollen jährlichen 3a-Maximalbeitrag investieren kann, dem steht bei entsprechendem Budget auch die Säule 3b als Ergänzung zur Verfügung.

Carlos N. (38), Oberwil

Ich arbeite Teilzeit. Wie viel soll ich in die 3. Säule einzahlen?

Gerade für Teilzeitarbeitende ist die dritte Säule sehr wichtig. Denn die Leistungen der Pensionskasse fallen aufgrund des Teilzeitpensums deutlich geringer aus. Leider ist durch die Teilzeittätigkeit auch das vorhandene Budget für die dritte Säule meist knapp. Trotzdem lohnen sich auch kleinere Beiträge. Dies vor allem dann, wenn über eine sehr lange Dauer gespart wird. Zudem lassen sich mit Beiträgen in die Säule 3a zusätzlich Steuern sparen. Machen Sie den Test mit unserem Steuerrechner.

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Thomas Bollier

Marktverantwortlicher Vorsorge/Finanz

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