Damit Ihr Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmer die Vorteile der Direktversicherung optimal nutzen können, bietet Helvetia einen eigenständigen Direktversicherungstarif: Helvetia WorkLife Direct. Dieser Tarif erfüllt die speziellen rechtlichen Anforderungen der bAV und ist somit für kleine als auch große Unternehmen geeignet. Helvetia WorkLife Direct begleitet Sie durch das Leben und bietet viele Flexibilitäten in der Beitrags- und Rentenphase.
Helvetia WorkLife Direct ist eine klassische Rentenversicherung mit im Marktvergleich hohen garantierten Leistungen. Sie verbindet eine besonders sicherheitsbewusste Geldanlage mit einer lebenslang garantierten Mindestverzinsung und ist somit der ideale Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.
Vieles im Leben lässt sich perfekt planen und umsetzen. Das heutige Arbeitsleben erfordert jedoch ein sehr hohes Maß an Flexibilität. Ob Elternzeit, Karrieresprung oder vorzeitiger Ruhestand, Helvetia WorkLife Direct lässt sich komfortabel an Veränderungen anpassen. Und scheiden Sie aus dem Unternehmen aus, endet die Verpflichtung Ihres Arbeitgebers. Sie nehmen den Vertrag bei Entgeltumwandlung mit und können ihn auf den neuen Arbeitgeber übertragen, beitragsfrei stellen oder privat weiterführen.
Mit Helvetia WorkLife Direct erhalten Sie im Vergleich zu marktüblichen Versicherungen besonders hohe Garantieleistungen. So investieren Sie mit dieser klassischen Rentenversicherung in eine sicherheitsbewusste Geldanlage, die trotzdem eine lebenslang garantierte Mindestverzinsung einschließt. Schaffen Sie den idealen Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge – mit den Angeboten der Helvetia.
Ein klarer Vorteil beim Abschluss einer Direktversicherung ist das Sparpotenzial in Sachen Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Denn der Staat ermöglicht Ihnen einen Sparbetrag von bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2022 können so bis zu 282 € pro Monat von Ihnen steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersversorgung investiert werden. Das bedeutet, der Eigenaufwand für Sie als Arbeitnehmer verringert sich auf bis zu 50 % des Gesamtbeitrages. Zusätzlich lässt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen weitere Einzahlungen von 282 € pro Monat zu, die steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig sind.
Die Lebensumstände eines Arbeitnehmers können sich im Verlauf des Arbeitslebens viele Male ändern. Ob Elternzeit, beruflicher Aufstieg oder vorzeitiger Ruhestand – es gibt zahlreiche Situationen, die auch die betriebliche Altersversorgung betreffen.
Dank der Helvetia Direktversicherung haben Sie als Arbeitnehmer alles im Griff. Gehen Sie beispielsweise in Elternzeit, erlaubt der Vertrag eine Beitragsfreistellung von bis zu 3 Jahren oder alternativ die private Weiterführung – der Arbeitgeber ist in dieser Zeit von seinen Zahlungspflichten entbunden. Haben Sie einen Karrieresprung hingelegt und können deshalb mehr in die bAV investieren, sind jährliche Zuzahlungen ab 100 € problemlos möglich. Auch der vorzeitige oder spätere Ruhestand lässt sich mit Helvetia WorkLife Direct realisieren – dank flexibler Abrufphase bis zu 5 Jahren vor oder nach dem vereinbarten Rentenbeginn.
Entscheiden Sie selbst, ob Sie eine lebenslange Rente beziehen oder lieber ein einmaliges Kapital zur Verfügung haben möchten.
Bereits ab 30 € pro Monat können Sie von Ihrem Arbeitgeber mit der bAV der Helvetia abgesichert werden. Individuell lassen sich ganz nach Bedarf auch höhere Beiträge vereinbaren und die Zahlungskonditionen flexibel gestalten. Auch einmalige Zuzahlungen pro Jahr sind ab 100 € möglich.
Leistungsstarker und flexibler Tarif: WorkLife Direkt Classic | |
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Garantie | Hohe garantierte Rente oder Kapitalleistung |
Zusätzliche Erträge | Durch die zusätzliche Überschussbeteiligung der Helvetia Leben |
Flexibilitäten | Flexible Abrufphase, Wechsel der Todesfallleistung zum Rentenbeginn (Einschluss einer Hinterbliebenenrente oder Änderung der Rentengarantiezeit), Beitragsunterbrechungen bis zu 36 Monate möglich |
Beiträge | Ab 30 EUR Monatsbeitrag (Beitragssumme ab 7.200 EUR), Zuzahlungen ab 100 EUR (einmal pro Jahr) |
Höchsteintrittsalter | 68 Jahre |
Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze | Einschluss einer BBG-Dynamik möglich |
Beispiel¹ (mit gerundeten Werten):
Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) haftet der Arbeitgeber immer – selbst wenn die zugesagte Leistung nicht unmittelbar über ihn erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber einen Tarif mit möglichst geringen Haftungsrisiken wählt.
Die Haftungsrisiken sind unterschiedlich, je nach gewähltem Duchführungsweg. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches ab 01.01.2018 in Kraft trat, ermöglicht über das sogenannte „Sozialparntermodell“ erstmals die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage. Damit garantiert der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Zahlung eines bestimmten Beitrages in die bAV, ohne für die Altersrente eine Garantie zu übernehmen. Das Sozialparntermodell gilt aber nur für Tarifverträge.
Im Prinzip ist das möglich. Werden nur ausgewählte Personenkreise begünstigt und nicht alle Arbeitnehmer eines Betriebes, muss dafür Sorge getragen werden, dass die Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Personenkreis nach sachlichen Kriterien erfolgt.
Sind diese nicht gegeben, ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Diese Verletzung hat zur Folge, dass die benachteiligte Arbeitnehmergruppe so zu behandeln ist wie die begünstigte Personengruppe. Der Dotierungsrahmen wird damit automatisch und im Regelfall vom Unternehmen ungewollt erweitert. Die Gründe, die für eine Differenzierung der Arbeitnehmergruppen angeführt werden sollen, sollten deshalb bereits bei Erteilung der Zusagen an den begünstigten Personenkreis benannt und festgehalten werden.
§ 1a Abs. 4 BetrAVG (Entgeltumwandlung) sieht vor, dass der Arbeitnehmer, sofern er bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, die Versicherung oder Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen kann.