Text: Christiane Gagel, Fotos: iStock
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, welches Schuhwerk zum Autofahren erlaubt ist. Daher gilt: Es ist nicht verboten, mit Flipflops oder gar barfuß Auto zu fahren. Allerdings könnte es bei einer Gerichtsverhandlung möglicherweise als ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet werden und dazu führen, dass eine Teilschuld angenommen wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man beim Autofahren generell geeignetes Schuhwerk tragen.
Obwohl man der Werbung nicht immer glauben sollte: Crocs sehen zwar klobig aus, sind aber tatsächlich universell einsetzbar und sehr bequem. Kupplung, Bremse sowie Gaspedal können korrekt betätigt werden. Mit Sneakers lässt es sich ebenfalls sehr gut Auto fahren, mittlerweile gibt es auch viele Sommermodelle, die für viel frische Luft am Fuß sorgen. Auch wenn Ballerinas laut aktuellen Umfragen auf wenig Gegenliebe beim männlichen Geschlecht stoßen, am Steuer schneiden sie sehr gut ab, geben guten Halt und ein ausgezeichnetes Fahrgefühl.
Optisch und verkehrstauglich schneiden Sandalen und Mokassins aller Art meist gut ab, sowohl für weibliche als auch für männliche Autofahrer (aber bitte ohne Socken!).
Wedges und Peeptoes mögen mit niedrigem Absatz noch ein ganz gutes Ergebnis erzielen, aber hohe Wedges fallen beim Fahrtest genauso durch wie Schuhe mit Plateausohlen. High Heels und Stilettos machen schöne Beine, am Steuer sind sie aber eher eine Gefahr. Das Gleiche gilt trotz des niedrigen Absatzes für Espadrilles und „Flipflops“. Da man durch die Sohlen der Trend- Schuhe nicht wirklich die Pedale fühlt, ist es sogar besser, barfuß Auto zu fahren.