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  • Dachlawinen – wer haftet?

    17.02.2021 | Helvetia
    Weisse Winterlandschaften entzücken - doch die weisse Pracht birgt auch Gefahren. Denn Dachlawinen können Menschen oder Fahrzeuge treffen. Helvetia erklärt, wer bei Schäden infolge von Dachlawinen haftet und wie man sich versichern kann.
dachlawinen

Dachlawinen – wer haftet?

17.02.2021 | Helvetia
dachlawinen
Weisse Winterlandschaften entzücken - doch die weisse Pracht birgt auch Gefahren. Denn Dachlawinen können Menschen oder Fahrzeuge treffen. Helvetia erklärt, wer bei Schäden infolge von Dachlawinen haftet und wie man sich versichern kann.

Bei grossen Schneemengen und Temperaturschwankungen steigt die Gefahr von Dachlawinen. Steile Dächer und die glatten Oberflächen von Solarstromanlagen tragen ihren Teil dazu bei. Bei schlecht isolierten Dächern sind dagegen Eiszapfen entlang von Dachrinnen besonders gefährlich. Gerade in schneereichen Orten sollten Fussgänger und Automobilisten deshalb aufmerksam sein.

Hauseigentümer in der Verantwortung

Hauseigentümer sind verantwortlich dafür, die Umgebung ihrer Liegenschaft vor Gefahren wie Schnee, Dachlawinen und Eis zu schützen. Wird eine Person von einer Dachlawine getroffen und verletzt sich dabei, kann die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer haftbar gemacht werden. Entscheidend ist, ob ausreichend Massnahmen getroffen wurden, um den Bereich der Liegenschaft vor Dachlawinen zu schützen. Zu solchen Schutzmassnahmen zählen zum Beispiel angebrachte Schneefänger auf dem Dach oder auch Absperrungen der gefährdeten Bereiche. Ebenso kann mit Warntafeln auf die erhöhte Gefahr hingewiesen werden. Allerdings reicht eine blosse Warnung nicht, sollte trotzdem etwas passieren. Der Hauseigentümer oder die Eigentümerin bleibt haftbar.

Trotz Massnahmen kann es aber immer wieder zu Unfällen kommen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und einer Gebäudehaftpflichtversicherung ist für Hauseigentümer deshalb unumgänglich. Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen von Dritten, die mit Häusern und Grundstücken zusammenhängen.

«Prüfen Sie bereits vor dem Wintereinbruch, ob Ihr Grundstück genügend Schutz vor Dachlawinen bietet.»
Tipp von Helvetia Versicherungsexperten

Teilkasko bei Schäden an Fahrzeugen

Trifft eine Dachlawine oder ein Eiszapfen ein parkiertes Fahrzeug, so übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Fehlt eine solche Deckung, werden Autobesitzer jedoch versuchen, die Hauseigentümerin oder den Hauseigentümer für den entstandenen Schaden zu belangen.

Schaden melden

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