Fahrräder – dazu zählen auch nicht zulassungs-/versicherungspflichtige Pedelecs und E-Bikes – inkl. Fahrradanhänger und lose verbundenes und regelmäßig genutzes Zubehör, sind als beweglicher Teil des Hausrats im Grundschutz optional mitversichert – im Premiumschutz sogar automatisch ohne Mehrprämie.
Das heißt, wurde in die Wohnung oder den Keller eingebrochen oder das Fahrrad wurde aus dem Garten oder Fahrradabstellraum gestohlen, wird das Bike im Rahmen der Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Im Helvetia Top- und Premiumschutz leistet die Hausratversicherung auch für versicherte Sachen, wenn diese sich vorübergehend in einem Kraftfahrzeug befinden. Hierzu zählen sogar Wasserfahrzeuge, Wohnmobile, Wohnwagen oder Anhänger.
In vereinzelten Fällen greift die Hausratversicherung auch bei Diebstahl von Gegenständen aus dem Auto. Um Anspruch auf eine Schadensregulierung erheben zu können, müssen Sie nachweisen, dass
Der Dieb war dementsprechend gezwungen Gewalt anzuwenden. Dem Aufbrechen steht die Verwendung eines falschen Schlüssels gleich.
Nicht versichert sind Wertsachen (zum Beispiel Bargeld) und Foto, Film- und Videogräte, Funkgeräte, Mobiltelefone und deren Zubehör. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich innerhalb Europas.
DIC = Difference in Conditions, englisch für Konditionsdifferenzdeckung bedeutet: Helvetia bietet Versicherungsschutz für einen Schaden, der im bestehenden Vorvertrag (bei einem anderen Versicherungsunternehmen) nicht versichert ist. Das könnten z.B. Schäden durch eigene Haustiere sein.
Wenn der bestehende Versicherer den Schaden (zu Recht) ablehnt, weil er bei derartigen Schäden gar nicht leistet, übernimmt Helvetia den Versicherungsschutz im Umfang der vereinbarten (weitergehenden) Bedingungen.
Der Vorteil für Sie als Kunden ist, dass Sie bereits vor Ablauf des alten Vertrages vom leistungsoptimierten Versicherungsschutz der Helvetia profitieren.
Bei Interesse an einer Konditionsdifferenzdeckung wenden Sie sich bitte an einen unserer Experten vor Ort.
Wollen Sie verreisen, kann Ihr Reisegepäck bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen optional über den Baustein Reisegepäck bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro versichert werden.
Brandschäden werden von den Versicherern danach unterschieden, ob sie Einrichtungsgegenstände oder die Immobilie selbst betreffen. Für solche Fälle gibt es zwei Versicherungsoptionen:
Beide Versicherungen ersetzen bestimmte Kosten nach einem Haus- oder Wohnungsbrand.
Die Bedeutung der groben Fahrlässigkeit lässt sich im Zusammenhang mit der Hausratversicherung am besten mit Hilfe eines Beispiels hervorheben.
Eine Person verlässt für mehrere Stunden das Haus und lässt dabei die Haustür weit offen stehen. In solch einem Fall liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, schließlich wird es Einbrechern besonders leicht gemacht, sich Zugang zum jeweiligen Gebäude zu verschaffen.
Ebenso kann von einer groben Fahrlässigkeit gesprochen werden, wenn jemand beim Verlassen des Hauses brennende Kerzen nicht löscht.
Sofern eine Person grob fahrlässig handelt, kann der entstandene Schaden nicht über die Hausratversicherung reguliert werden, außer das Bedingungswerk sieht eine andere Regelung vor, wie z.B. im Top- und Premiumschutz.
Wollen Sie verreisen, kann Ihr Reisegepäck bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen optional über den Baustein Reisegepäck bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 Euro versichert werden.
Das Angebot gilt nicht für Ferienwohnungen-/Häuser oder nicht ständig bewohnte Wohnungen-/Häuser.
Ja, auch Haushaltsgegenstände, die man mit zur Arbeit nimmt, sind bei der Hausratversicherung im Top- und Premiumschutz in gewissem Rahmen mitversichert. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wertsachen. Bitte lassen Sie die alte geerbte Uhr von Onkel Anton oder das Brilliant-Collier von Tante Erna also lieber zuhause.
Eine Hausratversicherung ist zwar keine Pflicht, aber sie kann in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Sie zahlt nicht nur bei Schäden in der Wohnung, sondern auch bei Diebstahl von Wertsachen, Kleidung und allem, was zum Haushalt dazugehört – auch unterwegs.
Teuer ist die Hausratversicherung meist nicht. Vor allem nicht im Vergleich zu den Kosten, die bei Schäden im Haushalt ohne Versicherung auf Sie zukommen würden. Oftmals sind Schäden auch schwer vorhersehbar, wie zum Beispiel ein Wasserschaden, und können nicht verhindert werden. Auf Unwetter, die Sturmschäden oder Überschwemmungen verursachen, haben Sie beispielsweise keinen Einfluss. Deswegen ist die Hausratversicherung sinnvoll.
Wer über die Eltern mitversichert ist und keinen eigenen Haushalt hat, braucht keine Hausratversicherung. Auch benötigt nicht jede Person in einem Haushalt eine eigene Versicherung für den persönlichen Hausrat. Die private Hausratversicherung gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Pärchen oder Familien benötigen daher nur eine gemeinsame Versicherung.
Ja, über die Außenversicherung der Hausratversicherung sind Sie auch unterwegs versichert. Die Außenversicherung ist in der Helvetia Hausratversicherung standardmäßig enthalten und gilt für Ihren gesamten Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb Ihrer versicherten Wohnung befindet. Jedoch sind nicht alle Schäden unterwegs versichert. Werden Sie zur Herausgabe Ihres Geldbeutels, Schmuck oder ähnlichem unter Androhung von Gewalt gebracht, sind Sie versichert. Um auch im Falle von einem unbemerkten Diebstahl oder einem ungeklärten Verlust abgesichert zu sein, benötigen Sie den Zusatzbaustein „Gegenstandsversicherung“ der Helvetia Hausratversicherung.
Die meisten Hausratversicherungen kommen nicht für Schäden auf, die Sie selbst verursacht haben. Denn Versicherer behalten sich das Recht vor, Schadenfälle auf einfache oder grobe Fahrlässigkeit hin zu prüfen und zahlen bei grober Fahrlässigkeit nicht. Wir von Helvetia stehen Ihnen immer zur Seite und zahlen auch bei Eigenverschulden.
Auch als Mieter ist eine Hausratversicherung sinnvoll, denn Ihr Hausrat ist nicht über eine Versicherung Ihres Vermieters abgesichert. Nur die Mietwohnung oder das Mietshaus selbst sind über die Gebäudeversicherung des Vermieters versichert. All Ihre Möbel, Gegenstände und Wertsachen sollten Sie über eine eigene Hausratversicherung versichern. Weitere Tipps zur Hausratversicherung für die Mietwohnung finden Sie in unserem Ratgeber.
Als Faustregel für die Versicherungssumme in der Hausratversicherung gelten 650–750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Sollten Sie besonders wertvolle Gegenstände besitzen, ist es wichtig, die Versicherungssumme entsprechen höher anzusetzen, damit Sie nicht in eine Unterversicherung geraten. Die Hausratversicherung der Helvetia bietet Unterversicherungsverzicht mit pauschal 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Die Hausratversicherung ist (anders als bspw. eine Elementarversicherung) nicht von der Adresse abhängig, d. h. sie erlischt nicht automatisch, wenn Sie umziehen. Sie ist aber an den Versicherungsort gebunden, d.h. an den Ort an dem Sie Ihren Hausrat unterbringen und dass ist im Regelfall Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
Sie zieht sozusagen einfach mit um, wenn Sie Ihre Siebensachen an den neuen Wohnort bringen. Aber es ist sinnvoll den Umzug bzw. die Adressänderung sehr schnell an den Versicherer zu melden. (Sonst läuft man am Ende Gefahr, die Prämienrechnung zu spät zu zahlen und im Schadenfall ist die Deckung erloschen, man bleibt nicht nur auf den Kosten für neuen Hausrat sitzen, sondern muss auch noch lästig viel Papierkram erledigen bis man eine neue Versicherung hat.)
Außerdem ist ein Umzug auch immer eine gute Erinnerung generell den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen; denn als Student hat man vielleicht nur drei Einrichtungsgegenstände zu versichern, als Familie mit drei Kindern wächst auch der angeschaffte Hausrat über die Jahre.
Während der Zeit des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. In der bisherigen Wohnung gilt er noch für zwei weitere 2 Monate nach Umzugsbeginn. Danach bleibt er nur für die neue Wohnung bestehen.
Sollten Sie allerdings ins Ausland ziehen, dann sieht die Sache anders aus. Bei Wohnungswechsel ins Ausland erlischt der Versicherungsschutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn für die bisherige Wohnung.
Im Rahmen der Hausratversicherung sind Leistungen für Schäden versichert die durch folgende Risiken entstehen können:
Im Falle eines versicherten Schadens werden folgende Kosten ersetzt:
In welcher Höhe die Leistungen erbracht werden, hängt von dem im Vertrag enthaltenen Bedingungswerk ab.
Die Hausratversicherung steht für Schäden am eigenen Hab und Gut ein, wenn dieses abhandengeommen ist oder zerstört wurde durch:
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Ansprüche, wenn der Versicherte einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt. So etwas kann immer mal vorkommen, deshalb sollte es in jedem Haushalt eine Haftpflichtversicherung geben. Den Schutz gegen Schadenersatzansprüche gibt es bereits für eine geringe Versicherungsprämie.
Sie erhalten von uns Ersatz für den entstandenen Schaden an Ihrem Hausrat zum Neuwert.
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von versicherten Sachen gleicher Art und Güte. Einfach gesagt: Welcher Preis fällt für die Wiederbeschaffung der beschädigten Sache an?
An Wohnungsabschlusstür, bei Einfamilienhaus an Haus- und Kellertüren: Zylinderschloss, mit Türblatt bündig oder bündig mit Sicherheitsbeschlag/-rosette (von innen verschraubt) oder Zuhaltungsschloss mit mindestens 6 Zuhaltungen.
Mit dem Baustein Gegenstandsversicherung innerhalb der Helvetia Hausratversicherung können Sie optional alle Gegenstände, die Ihnen besonders am Herzen liegen, gegen alle Gefahren versichern.
Das können zum Beispiel elektronische Geräte, Schmuck, Brillen oder auch Musikinstrumente sein. Wertsachen sind bis 30.000 Euro versichert, auch wenn diese unverschlossen aufbewahrt werden und auch einfacher Diebstahl oder unaufgeklärter Verlust ist bis 5.000 Euro und einem Selbstbehalt von 500 Euro mitversichert.
Die Hausratversicherung der Helvetia reguliert den Schaden und bezahlt die Rechnung des Schlüsselnotdienstes, sofern Sie den Schutzbrief Haus + Wohnen vereinbart haben.
Sollten Sie sich ausgesperrt haben oder der Schlüssel ging verloren, dann kontaktieren Sie die Service-Hotline der Helvetia. Dort hilft man Ihnen weiter.
Die Versicherungssumme für den Schlüsseldienst beträgt max. 500 Euro je Versicherungsfall.